Ich bin EU-Bürger mit Niederlassungsstatus und lebe im Vereinigten Königreich. Ich bin mit einem Nicht-EU-Ehepartner verheiratet, der in einem EU-Land als Flüchtling lebt und Vollzeit arbeitet. Ich frage mich nach dem finanziellen Teil derzeit arbeitslos auf der Suche nach Arbeit, kann ich trotzdem mit dem Prozess der EU-Familiengenehmigung beginnen oder warten, bis eine Beschäftigung 18600 £ nachweist? Benötige ich Finanzierungsnachweise oder fällt „Arbeit suchen“ noch unter qualifizierte Person?
Vergiss die £18.600. Das gilt nur für Personen, die nicht vom EU-Freizügigkeitssystem (und auch nicht vom EU Settlement Scheme, das es ersetzt) profitieren.
Für eine EWR-Familienbewilligung sowie für eine EUSS-Familienbewilligung muss kein Einkommen nachgewiesen werden. Siehe https://www.gov.uk/family-permit .
Für eine EUSS-Familienerlaubnis müssen Sie offenbar nicht einmal „qualifiziert“ sein: Ihr Niederlassungs- oder Vorniederlassungsstatus ist ausreichend. Für die EWR-Familiengenehmigung müssen Sie angestellt oder anderweitig qualifiziert sein. Dazu gehören Arbeitssuchende. Außerdem reicht eine Niederlassungserlaubnis für eine Familienerlaubnis EWR aus, ohne dass Sie einen Berechtigungsnachweis erbringen müssen.
Bis zum Ende des Übergangszeitraums können Sie entweder eine EWR- oder eine EUSS-Familienerlaubnis beantragen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist die EWR-Familienerlaubnis jedoch nicht mehr gültig und Sie können dann nur noch eine EUSS-Familienerlaubnis beantragen.
Die relevanten Kriterien für die Familienerlaubnis EUSS:
Familienerlaubnis EU-Niederlassungssystem
Sie können eine Familienerlaubnis für das EU Settlement Scheme beantragen, um in das Vereinigte Königreich zu kommen, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:
- Sie kommen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
- Sie sind ein „nahes“ Familienmitglied eines EWR-Bürgers, Schweizer Staatsbürgers oder einer berechtigten Person aus Nordirland
- Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, befindet sich bereits im Vereinigten Königreich oder reist mit Ihnen innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihres Antrags in das Vereinigte Königreich
Die Person, der Sie beitreten, muss außerdem entweder:
- ein EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger mit dem Status „Niedergelassen“ oder „Vorab-Siedler“ im Rahmen des EU Settlement Scheme
- ...
Die relevanten Kriterien für die Familienerlaubnis EWR:
Berechtigung
Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, muss entweder:
- bereits in Großbritannien sein
- innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Bewerbung mit Ihnen nach Großbritannien reisen
Wenn sie sich seit mehr als 3 Monaten im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen sie entweder:
- eine „qualifizierte Person“ sein (erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig)
- ein Daueraufenthaltsdokument haben - manchmal auch als "Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts" bezeichnet
Wenn Ihr Familienmitglied keine „qualifizierte Person“ ist und kein Daueraufenthaltsdokument hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Familienerlaubnis im Rahmen des EU-Niederlassungssystems.
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