Im Vereinigten Königreich lebender EU-Bürger mit Niederlassungsstatus, der eine EU-Familiengenehmigung beantragt, verheiratet mit einem Nicht-EU-Ehepartner – finanzieller Nachweis erforderlich

Ich bin EU-Bürger mit Niederlassungsstatus und lebe im Vereinigten Königreich. Ich bin mit einem Nicht-EU-Ehepartner verheiratet, der in einem EU-Land als Flüchtling lebt und Vollzeit arbeitet. Ich frage mich nach dem finanziellen Teil derzeit arbeitslos auf der Suche nach Arbeit, kann ich trotzdem mit dem Prozess der EU-Familiengenehmigung beginnen oder warten, bis eine Beschäftigung 18600 £ nachweist? Benötige ich Finanzierungsnachweise oder fällt „Arbeit suchen“ noch unter qualifizierte Person?

Antworten (1)

Vergiss die £18.600. Das gilt nur für Personen, die nicht vom EU-Freizügigkeitssystem (und auch nicht vom EU Settlement Scheme, das es ersetzt) ​​profitieren.

Für eine EWR-Familienbewilligung sowie für eine EUSS-Familienbewilligung muss kein Einkommen nachgewiesen werden. Siehe https://www.gov.uk/family-permit .

Für eine EUSS-Familienerlaubnis müssen Sie offenbar nicht einmal „qualifiziert“ sein: Ihr Niederlassungs- oder Vorniederlassungsstatus ist ausreichend. Für die EWR-Familiengenehmigung müssen Sie angestellt oder anderweitig qualifiziert sein. Dazu gehören Arbeitssuchende. Außerdem reicht eine Niederlassungserlaubnis für eine Familienerlaubnis EWR aus, ohne dass Sie einen Berechtigungsnachweis erbringen müssen.

Bis zum Ende des Übergangszeitraums können Sie entweder eine EWR- oder eine EUSS-Familienerlaubnis beantragen. Nach Ablauf der Übergangsfrist ist die EWR-Familienerlaubnis jedoch nicht mehr gültig und Sie können dann nur noch eine EUSS-Familienerlaubnis beantragen.

Die relevanten Kriterien für die Familienerlaubnis EUSS:

Familienerlaubnis EU-Niederlassungssystem

Sie können eine Familienerlaubnis für das EU Settlement Scheme beantragen, um in das Vereinigte Königreich zu kommen, wenn alle der folgenden Bedingungen zutreffen:

  • Sie kommen von außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
  • Sie sind ein „nahes“ Familienmitglied eines EWR-Bürgers, Schweizer Staatsbürgers oder einer berechtigten Person aus Nordirland
  • Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, befindet sich bereits im Vereinigten Königreich oder reist mit Ihnen innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihres Antrags in das Vereinigte Königreich

Die Person, der Sie beitreten, muss außerdem entweder:

  • ein EWR- oder Schweizer Staatsangehöriger mit dem Status „Niedergelassen“ oder „Vorab-Siedler“ im Rahmen des EU Settlement Scheme
  • ...

Die relevanten Kriterien für die Familienerlaubnis EWR:

Berechtigung

Der EWR-Bürger, dem Sie beitreten, muss entweder:

  • bereits in Großbritannien sein
  • innerhalb von 6 Monaten nach dem Datum Ihrer Bewerbung mit Ihnen nach Großbritannien reisen

Wenn sie sich seit mehr als 3 Monaten im Vereinigten Königreich aufhalten, müssen sie entweder:

  • eine „qualifizierte Person“ sein (erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig)
  • ein Daueraufenthaltsdokument haben - manchmal auch als "Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts" bezeichnet

Wenn Ihr Familienmitglied keine „qualifizierte Person“ ist und kein Daueraufenthaltsdokument hat, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Familienerlaubnis im Rahmen des EU-Niederlassungssystems.

Vielen Dank für die Antwort, also muss ich in meinem Fall eine EUSS-Familiengenehmigung oder eine eU-Familiengenehmigung beantragen?
@Mars Wenn Ihr Ehepartner vor Ende des Jahres nach Großbritannien kommt, können Sie sich für beides bewerben. Es ist Ihre Wahl. Ich vermute, dass die EUSS-Familiengenehmigung einfacher wäre. Ich habe dieses Buch nicht gelesen , aber ich vermute, Sie würden es hilfreich finden.
Ich plane, den Prozess nächsten Monat zu beginnen. Könnte er vor dem nächsten Jahr kommen? Oder wenn es zum Beispiel nächstes Jahr fertig ist, für welches würde ich mich bewerben? Die EUSS Familienerlaubnis? Danke
@Mars, wenn du es nächsten Monat machst, sollte er vor Ende des Jahres kommen können. Die Familienerlaubnis sollte normalerweise in ein bis zwei Wochen ausgestellt werden.
Soll ich einen Anwalt einschalten? Und warte darauf, einen Job zu bekommen, um meinen Fall zu stärken, während ich mich dafür bewerbe.
@Mars Ob Sie sich an einen Anwalt wenden sollten, hängt davon ab, wie viel Geld Sie haben und wie kompliziert Ihre Situation ist, sowie davon, wie bequem Sie damit sind, die Unterlagen selbst auszufüllen und einzureichen. Ich würde nicht warten, um einen Job zu bekommen. Nach EU-Recht gibt es keinen „Fall“; Es ist lediglich eine Sache von Ihnen und Ihrem Ehepartner, Ihr Recht auszuüben , dass Ihr Ehepartner Ihnen im Vereinigten Königreich nachzieht.
Ich weiß deine Hilfe wirklich zu schätzen 😊 Ich hoffe, du hast wirklich einen guten Tag und eine gute Woche! Danke
Entschuldigung, wie stehen die Chancen, dass es abgelehnt wird?
@Mars Ich habe keine Ahnung, wie hoch die Chance ist. Die einzigen zulässigen Ablehnungsgründe sind (1) Ihr Ehemann stellt eine Bedrohung für die öffentliche Sicherheit, die öffentliche Gesundheit oder die öffentliche Ordnung dar (was selten vorkommt) oder (2) die Ehe wird als Scheinheirat angesehen Ihrem Ehemann erlauben, nach Großbritannien zu ziehen, oder (3) Sie es versäumen, eine relevante Tatsache nachzuweisen (z. B. Ihre Heiratsurkunde nicht beizufügen). Die Möglichkeit einer Ablehnung soll gering sein, insbesondere weil das Vereinigte Königreich bei der Entscheidung über den Antrag sehr wenig Ermessen hat, aber es hängt wirklich von Ihren Umständen ab.
Das ist in Ordnung, danke, ich werde versuchen, Sie hoffentlich wissen zu lassen, wie es aus Erfahrung gelaufen ist