Hintergrund: Die Person ist mit einem EWR-Bürger verheiratet. Sie leben derzeit außerhalb Europas. Sie reisen zusammen nach Großbritannien.
Müssen sie für die Bewerbung Einkommens-, Hotelreservierungs-, Rückkehr- oder Krankenversicherungsnachweise vorlegen? Oder bei der Ankunft? Muss der EWR-Bürger einen Nachweis über eine mögliche Beschäftigung vorlegen?
Die offizielle Quelle nennt nur Pässe, Heiratsurkunde und Foto. Ich habe jedoch von diesen anderen Anforderungen gehört, auch von Konsulaten anderer EU-Länder (in diesem Fall nicht von Großbritannien). Sind sie wirklich nicht für das Vereinigte Königreich erforderlich? Verwechseln die Leute es nur mit dem häufigeren Standard-Besuchervisum (das sie erfordert)? Oder ist es empfehlenswert, aber nicht erforderlich, sie zu haben, weil die Akzeptanzkriterien subjektiv sind?
Nein, nichts davon ist erforderlich, weder im Vereinigten Königreich noch anderswo in der EU/im EWR (außer im Herkunftsland dieser Person). Es ist bekannt, dass einige Konsulate Fehler machen, aber das ist ein klarer Verstoß gegen EU-Recht. Daran ist nichts Subjektives und es ist sogar eine der Beispielgeschichten in der Übersicht der Europäischen Kommission über Freizügigkeitsrechte in Bezug auf Nicht-EU-Familienmitglieder .
Heiratsurkunde reicht aus, um ein Visum zu bekommen
Thomas ist Ire und lebt mit seiner Frau Delia, einer belarussischen Staatsbürgerin, in Weißrussland. Als sie die inzwischen in Spanien lebende Mutter von Thomas besuchen wollten, beantragten sie ein Einreisevisum für Delia.
Sie fügte dem Antrag ihre Heiratsurkunde bei, aber die spanischen Behörden forderten auch einen Nachweis über eine Hotelunterkunft in Spanien und eine Krankenversicherung, bevor sie das Visum ausstellen würden.
Als Delia jedoch darauf hinwies, dass solche zusätzlichen Dokumente nach EU-Recht nicht erforderlich seien, entschuldigten sich die spanischen Behörden für ihren Fehler und stellten ihr umgehend ein Einreisevisum aus.
Natürlich kann es gelegentlich schwierig sein, Konsulate zu zwingen, Ihre Rechte anzuerkennen. Eine Ressource, die Ihnen dabei helfen kann, wenn ein höflicher Brief nicht ausreicht, ist der Solvit- Dienst der EU.
Ich teile Dokumente, die ich gefunden habe, um die Antwort von @Gala zu unterstützen:
Die RICHTLINIE 2004/38/EG , die Grundlage der EU-Freizügigkeit, besagt, dass Familienangehörigen die Einreise gewährt werden muss, jedoch aufgrund der nationalen Gesetze möglicherweise ein Visum erforderlich ist. Das ist widersprüchlich und muss die Quelle aller Verwirrung sein.
Jetzt definiert eine EU-Richtlinie Ziele, und sie müssen durch nationales Recht umgesetzt (oder „umgesetzt“) werden, das die Mittel zum Erreichen dieser Ziele definiert.
Später heißt es in einer „ Mitteilung der Europäischen Kommission “, dass „die Gesamtumsetzung der Richtlinie ziemlich enttäuschend war“ und (diese Mitteilung) beabsichtigt, „Leitfaden für eine bessere Umsetzung und Anwendung“ zu sein. Nun enthält dieses Dokument viel mehr Einzelheiten zur Einreise von Familienangehörigen aus Drittstaaten. Danach haben sie das Recht, bei Bedarf ein Visum zu erhalten . Und nur der Reisepass und der Nachweis der Familienbindung dürfen verlangt werden, "kein Nachweis einer Unterkunft, ausreichende Mittel, ein Einladungsschreiben oder ein Rückflugticket können verlangt werden".
Soweit ich weiß, hat eine Richtlinie Rechtswirkung : Wenn nationales Recht sie nicht umsetzt, können (und müssen) die Menschen gegen die Mitgliedstaaten vor Gericht gehen. Ich habe jedoch keine Quelle darüber gefunden, ob eine "Kommunikation" den gleichen Wert hat oder nicht. Ich hoffe es, sonst können die Mitgliedstaaten es einfach ignorieren, und es ist sinnlos.
Allerdings könnte es auch sinnvoll sein, die spezifischen Gesetze des Vereinigten Königreichs zur Umsetzung der Richtlinie zu prüfen.
Victor Basso
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Gala
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