Beantragen Sie eine UK Residence Card für ein nicht aus dem EWR stammendes Familienmitglied eines EWR-Bürgers

Meine Frau hat sich mir im Vereinigten Königreich angeschlossen (ich bin EWR-Bürgerin), nachdem sie eine EWR-Familiengenehmigung beantragt hat, da sie eine Nicht-EWR-Bürgerin ist. Sie hat eine Gültigkeitsdauer von 6 Monaten für ihre EWR-Familiengenehmigung.

Und ich möchte ihre Aufenthaltskarte beantragen, bin mir aber nicht sicher, wann ich sie beantragen soll.

Ist eine Bewerbung jetzt möglich? Meine Frau ist vor weniger als einem Monat in Großbritannien angekommen.

Oder soll ich auf den Ablauf der EWR-Familiengenehmigung warten? Oder kann 1-2 Monate vor dem Ablaufdatum der EWR-Familiengenehmigung beantragt werden?

Es kann bis zu 6 Monate dauern, bis ein Antrag erfolgreich ist oder abgelehnt wird.
@abubakkarrangara, wenn es Ihnen nichts ausmacht, wenn ich frage, haben Sie die Residenzautos über einen Anwalt beantragt oder haben Sie es selbst getan? Danke
@abubakkarrangara, wenn es Ihnen nichts ausmacht, wenn ich frage, haben Sie die Residenzautos über einen Anwalt beantragt oder haben Sie es selbst getan? Danke
@Maciej habe es selbst gemacht

Antworten (2)

Wann Ihre Ehefrau die Aufenthaltskarte beantragt, spielt eigentlich keine Rolle, denn die Aufenthaltskarte ist nicht verpflichtend:

Als Familienangehöriger brauchen Sie keine Aufenthaltskarte zu beantragen ...

( https://www.gov.uk/apply-for-a-uk-residence-card/overview )

Wahrscheinlich möchte sie die Karte natürlich trotzdem, weil sie unter anderem ihr Recht auf Arbeit und die Einreise nach Großbritannien dokumentiert, wenn sie international reist.

Wenn sie befürchtet, dass zwischen dem Ablauf der EWR-Familienerlaubnis und dem Erhalt der Aufenthaltskarte eine Lücke entsteht, sollte sie so schnell wie möglich einen Antrag stellen. Wenn sie andererseits die mit der Bewerbung verbundenen Kosten lieber hinauszögern möchte, kann sie dies tun. Ich weiß nicht, wie lange die Beantragung einer Aufenthaltskarte voraussichtlich dauern wird, aber wenn Sie es herausfinden können, können Sie und Ihre Frau selbst entscheiden, ob es sinnvoll ist, die Beantragung ihrer Aufenthaltskarte zu verschieben.

(Die Entscheidung, wann Sie einen Antrag stellen, kann auch von Ihrem eigenen Status abhängen, da Sie nachweisen müssen, dass Sie eine „qualifizierte Person“ sind. Das haben Sie wahrscheinlich bereits getan, da sie eine EWR-Familienerlaubnis hat.)

Ich denke, Sie müssen 1-2 Monate vor Ablauf der EEU-Familiengenehmigung einen Antrag stellen, da die Bearbeitung und Genehmigung Ihrer neuen Genehmigung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.