Visum abgelehnt, weil ich bereits ein Seemannsvisum habe

Ich habe ein spanisches Schengen-Visum, gültig vom 19. Oktober 2016 bis 20. Oktober 2017. Ich bin Seemann. Ich bin kürzlich im Juli in einem Schengen-Land von Bord gegangen, und ich bin auch früher in Spanien von Bord gegangen.

Jetzt plane ich, Deutschland zu besuchen, aber als ich ein Touristenvisum beantragte, wurde es abgelehnt. Als Grund wurde angegeben, dass mein Schengen-Visum für Seeleute noch nicht abgelaufen ist.

Bedeutet dies, dass ich mit meinem Seemannsvisum Deutschland besuchen kann? Oder sollte ich es stornieren lassen und dann das deutsche Schengen-Visum erneut beantragen?

Sie können mit Ihrem spanischen Visum nach Deutschland reisen, das ist einer der Punkte des Schengen-Systems.
@phoog Klingt wie eine Antwort für mich.
Ist Ihr bestehendes Visum ein Typ-C-Visum für die mehrfache Einreise, das für "Estados Schengen" gültig ist? Dann ist das kein Problem, denn es gilt innerhalb seiner Gültigkeitsdauer für alle Arten von Kurzaufenthalten im gesamten Schengen-Raum. Wenn nicht, beschreiben Sie bitte, wie Sie feststellen, dass es sich von einem Typ-C-Visum für die mehrfache Einreise unterscheidet.

Antworten (1)

Auf der Website des spanischen Ministeriums für auswärtige Angelegenheiten und Zusammenarbeit heißt es:

Visabestimmungen für Seeleute

Nur Seeleute, die Staatsangehörige eines Landes sind, das für die Einreise in den Schengen-Raum ein gültiges Visum benötigt, müssen ein Transitvisum beantragen und wenn sie beabsichtigen:

  • sich einem Schiff anschließen, das sich in einem Schengen-Hafen befindet (oder befinden wird).
  • landen, um sich einem anderen Schiff anzuschließen, das sich in einem Schengen-Hafen befindet (oder ankommen wird).
  • Land aufgrund von Krankheit, Rückführung, Urlaub und so weiter.

Aus dem obigen Hinweis geht also hervor, dass man mit einem Schengen-Visum für Seeleute für Ferien (Tourismus) im Schengen-Raum landen kann.

Davon abgesehen müssen Sie Ihr Schengen-Visum nicht widerrufen, da Sie mit einem Schengen-Visum (einschließlich des Schengen-Visums für Seeleute, das von einer spanischen Botschaft ausgestellt wird) alle Länder innerhalb des Schengen-Raums (einschließlich Deutschland ) besuchen können. Die Staaten innerhalb des Schengen-Raums sind unten aufgeführt:

Österreich, Belgien, Tschechien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland , Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien , Schweden und Schweiz.

Hier ist die Karte aller Schengen-Staaten von der Website der Europäischen Kommission :

Geben Sie hier die Bildbeschreibung ein

Aber darf OP ein Seemannsvisum für Tourismusreisen verwenden ?
Ich stimme voll und ganz zu, dass es nicht länderspezifisch ist und dass OP zu Seefahrtszwecken nach Deutschland oder in ein anderes Schengen-Land einreisen dürfte . Aber es ist mir nicht klar, dass der Tourismus eingeschlossen wäre. Es gibt eine noch „schwächere“ Aktivität auf der Skala: Transit. Und mir scheint, dass das Seemannsvisum als eine Art verlängertes Transitvisum betrachtet werden könnte.
@gdrt: Nein, das ist falsch. Der Schengen-Regelsatz erlaubt den Mitgliedstaaten nicht, „Transitvisa“ in anderen Formen als einheitlichen Schengen-Visa auszustellen.
Danke für eure Inputs, Kumpels. Ich habe die Antwort bearbeitet, um die Klarstellung zum Seemannsvisum für den Tourismus mit einem Verweis auf das spanische Außenministerium aufzunehmen.
@gdrt "Land wegen ... Urlaub" - das Schlüsselwort hier ist für mich Land - es impliziert für mich, dass dies damit gemeint ist, dass sie in ihrer Eigenschaft als Seeleute von einem Schiff landen und dann Urlaub machen, bevor sie nach Hause gehen oder Wiedereinschiffung auf ein Schiff, das später nicht selbstständig in die EU reist, als Tourist, zu rein touristischen Zwecken. Aber aus dieser Zusammenfassung geht es nicht wirklich hervor ...