Visum für China für französische Staatsbürger in den USA

Ich bin französischer Staatsbürger und lebe derzeit in New York City mit einem 3-Jahres-Arbeitsvisum und möchte China im Oktober für eine Woche besuchen.

Kann ich ein Touristenvisum aus den USA (New York) beantragen, ohne nach Frankreich zurückzukehren?

Antworten (1)

Ja, das können Sie laut dem Generalkonsulat der Volksrepublik China in New York (Hervorhebung von mir):

Für die Einreise nach China müssen Ausländer Visa bei chinesischen diplomatischen Vertretungen, konsularischen Vertretungen oder anderen vom Außenministerium autorisierten Vertretungen mit Wohnsitz im Ausland, wie z. B. chinesischen Botschaften oder Konsulaten, beantragen. Jede Botschaft oder jedes Konsulat hat seine eigenen Konsularbezirke. In der Regel müssen Antragsteller Visa bei der zuständigen Botschaft oder dem zuständigen Konsulat beantragen. Antragsteller können Visa auch bei der nächstgelegenen Botschaft oder dem nächstgelegenen Konsulat beantragen.

Antragsteller, die in dem Land ihrer Staatsangehörigkeit wohnen oder aus dem Land reisen, können Visa bei einer örtlichen chinesischen Botschaft oder einem chinesischen Konsulat beantragen .

Das Konsulat von New York City befindet sich in der 520 12th Avenue (zwischen West 42nd und 43rd).

Um ein chinesisches Visum in einem anderen Land als Ihrem Heimatland zu beantragen, ist ein Nachweis über den rechtmäßigen Wohnsitz in diesem Land erforderlich. Im OP-Fall sollte eine Kopie des Visums diese Regel erfüllen. Aber die Menge der Nachweise variiert von Land zu Land, einige chinesische Botschaften verlangen eine Arbeitserlaubnis, andere verlangen nur einen ordentlichen Einreisestempel in Ihrem Reisepass.
@Tom Wenn das Konsulat weiß, was sie tun, werden sie um einen Ausdruck des Online-I-94-Datensatzes und möglicherweise um andere Dokumente im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsstatus bitten. Ein Visum allein beweist sehr wenig.
@phoog - Jedes Konsulat und jede Botschaft scheint ihre eigenen Regeln festzulegen, wie viele Nachweise erforderlich sind (oder vielleicht kommen für jedes Land unterschiedliche Richtlinien aus Peking). Wie genau diese Überprüfung ist, spielt keine Rolle, da die Konsularbeamten nur die geltenden Richtlinien befolgen müssen. In diesem speziellen Fall hat der OP offensichtlich ein richtiges Visum für den Aufenthalt im Land, hat wahrscheinlich einen richtigen Einreisestempel, der ihm erlaubt, hier zu sein, also hat er wahrscheinlich die notwendigen Qualifikationen, um sein chinesisches Visum hier zu beantragen.
@ Tom natürlich. Ich sage nur, dass ein gültiges US-Visum so gut wie nichts darüber beweist, ob jemand in den USA „in status“ ist. Die Chinesen mögen mit einem gültigen US-Visum zufrieden sein, aber wenn ja, überprüfen sie den Einwanderungsstatus des Antragstellers nicht sehr streng. Ob die Politik lokal entschieden oder von oben diktiert wird, ist für meinen Kommentar nebensächlich. Der praktische Grund für meinen Kommentar bestand jedoch darin, vorzuschlagen, den I-94-Bericht als zusätzlichen Nachweis des Rechtsstatus auszudrucken – dies wäre besonders wichtig, wenn das Visum abgelaufen wäre.
@phoog - Warum sagen Sie dann nicht einfach: "Schlagen Sie vor, eine Kopie des I-94 mitzubringen", anstatt die Botschaftspolitik zu kritisieren? In diesem Beitrag geht es um die Beantragung eines Visums, nicht darum, wie genau die Chinesen ihre Arbeit erledigen.