Was bedeutet „In den USA“ auf dem DS-160-Antragsformular?

Die Anwendung fragt, ob sich Ihre Eltern, andere unmittelbare Verwandte oder andere weiter entfernte Verwandte in den USA aufhalten. Bedeutet „in“ den USA:

  1. Wohnsitz in den USA (vorübergehender Wohnsitz)
  2. Wohnsitz (fester Wohnsitz)
  3. Physisch anwesend (vorübergehend oder dauerhaft) ODER
  4. Einwanderungsstatus (Bürger, LPR...)

Zum Beispiel: ein doppelter US-Bürger, der dauerhaft in seinem anderen Land lebt. Ein anderes Szenario könnte ein US-Bürger sein, der vorübergehend in einem anderen Land arbeitet und Rückkehrpläne hat. Gilt einer von ihnen als „in den USA“? Was ist, wenn die Person für einen kurzen Besuch abwesend ist und sich zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht physisch in den USA aufhält? Sind sie „in den USA“?

Was genau sagt der Text aus?
@Michael Hampton "Ist dein Vater in den USA?" Vater durch Mutter ersetzen...
„Nein, mein Vater ist nicht ‚in‘ den USA, er fliegt die nächsten zwei Stunden über dem Pazifischen Ozean von Honolulu nach Los Angeles. Mein Bruder ist ein US-Astronaut auf der Internationalen Raumstation, und meine Mutter spielt dieses Wochenende mit ihrer Schwester im Casino in Windsor."

Antworten (1)

Die Frage impliziert den Wohnsitz, nicht die physische Präsenz, wie durch einen individuellen Status in den Vereinigten Staaten angegeben: US-Bürger, legaler ständiger Wohnsitz in den USA, Beschäftigung, Student, Besucher. Anwesenheit und Wohnsitz sind für die Zwecke der Informationen, die in der DS-160-Anwendung bereitgestellt werden sollten, getrennt.

Danke, aber deine Antwort ist nicht klar. Es ist nicht erforderlich, dass ein US-Bürger in den USA ansässig ist. Außerdem haben Sie kein Zitat über die Quelle Ihrer Antwort angegeben. Wäre ein Student, der in den USA „ansässig, aber nicht ansässig“ ist, nicht auch „in den USA“? Das will der Konsul wissen. Wie auch immer, ich habe mit Nein für einen Verwandten geantwortet, der in den USA ansässig, aber nicht wohnhaft ist. Es gab im Interview eine indirekte Frage dazu, weil ich in ihrem Wohnsitz in den USA bleiben würde. Der Konsularbeamte kümmerte sich nicht um ja/nein auf der DS160.