Was ist das Mindestgehalt, das für ein Blue Card Visum in Deutschland für einen Softwareentwickler (aus Indien) erforderlich ist?

Frage 1 :

Ich habe einen potenziellen Arbeitgeber aus Deutschland, Frankfurt, der bereit ist, mir jederzeit ein Stellenangebotsschreiben zuzusenden. Ich lebe in Indien und bin Softwareentwickler. Was sollte das Mindestgehalt sein, das ich bekommen sollte, um eine Blaue Karte beantragen zu können?

Frage 2 :

Meinem Arbeitgeber ist kein Verfahren bekannt, das für die Anwerbung von Mitarbeitern aus dem Ausland erforderlich ist. Wenn mein Gehalt unter den EU Blue Card-Normen liegt, muss er dann zusätzliche Schritte unternehmen, wie z. B. die FEA-Zulassung einholen? Was passiert, wenn mein Gehalt auf oder über den Blue-Card-Normen liegt?

Antworten (1)

Das Mindestbruttogehalt pro Jahr beträgt 52.000 Euro. Allerdings beträgt das Mindestbruttogehalt für Stellen mit Bewerbermangel 40.560 Euro. Software Engineers gehören zu dieser Kategorie. Sie benötigen das Schreiben des Arbeitgebers, in diesem Fall Beschäftigungs Stellenbeschreibung, aus dem hervorgeht, dass die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt werden kann.

Wenn Ihr Gehalt über der Norm liegt, müssen Sie nur den Antragsbogen (Antragstitel) ausfüllen und benötigen keine Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit.

Danke für die Antwort. Können Sie mir sagen, was "Antragaufhaltstitel" bedeutet? Ist es der Satz von Dokumenten, die ich bei der Beantragung eines nationalen Arbeitsvisums vorlegen muss?
Mein Arbeitgeber hat bisher niemanden außerhalb Europas eingestellt, also hat er auch keine Formulare wie "Beschäftigungs Stellenbeschreibung" ausgefüllt. Können Sie mir bitte erklären, was mein Arbeitgeber einreichen muss, bevor ich ein Visum beantrage?
Ich kann Ihnen die Dokumente zur Verfügung stellen, ich habe sie per E-Mail. Antragaufenhaltstitel ist Ihr Antragsformular für die Blaue Karte und Stellenbeschreibung ist das Formular, das vom Arbeitgeber ausgefüllt wird und Angaben zu Ihrer Beschäftigung und Ihrer Position enthält.
Die Formulare „Antragstitel“ und „Stellenbeschreibung“ müssen erst ausgefüllt werden, nachdem ich mein Visum erhalten habe und in Deutschland eingetroffen bin. Ist das nicht richtig? Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege
Ich habe Ihnen eine E-Mail gesendet