Was sind urheberrechtswidrige Waren und wie werden sie bestimmt?

Ich habe https://south-africa.visahq.com/customs/#!import-regulations gelesen . Im verbotenen Abschnitt steht es geschrieben

• Waren, die gegen Urheberrechtsgesetze verstoßen

Jetzt hat mein Lappy eine Vielzahl von Filmen, Musik und Spielen, es ist nahezu unmöglich, eine Historie von jedem einzelnen Spiel/Film bereitzustellen, das ich jemals gekauft/heruntergeladen habe oder von Leuten geschenkt bekommen habe.

Ich könnte natürlich die gesamte Partition verschlüsseln, dh eine Option, würde aber gerne mehr Klarheit darüber haben.

Kümmere dich nicht darum. Niemand wird den Urheberrechtsstatus überprüfen. Sie müssten das Personal mit 1000 multiplizieren. Das wird nicht passieren.
Wenn Ihre Freunde Ihnen Raubkopien geben, ohne Ihnen zu sagen, dass sie nicht Ihre Freunde sind.

Antworten (2)

Das zielt eher darauf ab, den Import von Dingen wie gefälschten oder illegal kopierten Waren zu verhindern, die in Südafrika verkauft werden sollen, zum Beispiel eine Kiste voller abgerissener DVDs oder Kleidungsstücke mit markenrechtlich geschütztem Branding (wie dem Nike-Swoosh), die keine sind vom echten Hersteller hergestellt oder verkauft.

Der Zollbeamte wird nicht verlangen, dass Sie Ihren Laptop einschalten und von Ihnen nachweisen, dass Sie legale Kopien von allem darauf haben, noch wird er Ihr Gepäck inspizieren, um irgendwie zu überprüfen, ob Ihre schicken Schuhe wirklich das „Echte“ sind. .

Während zurückkehrende SA-Bürger möglicherweise einer kleinen zusätzlichen Prüfung durch den Zoll unterzogen werden, weil sie sicherstellen möchten, dass SA-Bürger die entsprechenden Einfuhrzölle und Steuern auf Waren zahlen, die sie außerhalb des Landes kaufen (ich war in dieser Situation und musste das beweisen mein Laptop wurde vor meiner Reise in Südafrika gekauft), ein Tourist, von dem erwartet wird, dass er alles mit nach Hause nimmt, wird wahrscheinlich nicht der gleichen Prüfung unterzogen.

aha... ok jetzt verstanden :)
"Er wird auch nicht Ihr Gepäck inspizieren, um irgendwie zu überprüfen, ob Ihre schicken Schuhe wirklich das 'Echte' sind". Kenne SA nicht, gehe aber nicht davon aus. Selbst eine gefälschte Louis Vuitton-Tasche, Diesel-Jeans oder Nike-Schuhe bringen Sie zumindest in den meisten Teilen Europas und den USA in große Schwierigkeiten. Beispiel aus der Schweiz
"Der Zollbeamte wird Sie nicht dazu bringen, Ihren Laptop einzuschalten" - das ist falsch, zumindest wurde dieser Typ darum gebeten.
@DmitryGrigoryev - das sollte beweisen, dass es sich um einen Laptop handelt, nicht um eine Bombe, nicht um Ihre gesamte Software zu inspizieren. Ich wurde bei der Rückkehr nach SA angehalten und musste meinen Laptop einschalten, um zu zeigen, dass ich ihn nicht auf Reisen gekauft habe (zeigte ihnen alte Dokumente usw.), da sie mir einen Einfuhrzoll und eine Steuer darauf berechnen wollten.
Ich stimme den abgerissenen DVDs zu, aber ich nehme an, dass Markenrechtsverletzungen (z. B. "Polex"- oder "Roley"-Armbanduhren) streng genommen keine Urheberrechtsverletzungen darstellen , obwohl Markenzeichen und Urheberrecht oft künstlich unter dem Begriff "geistiges Eigentum" zusammengefasst werden ". Dennoch ist es sicherlich nicht ratsam, solche gefälschten Waren einzuführen.
Ich weiß nichts über SA, aber am Frankfurter Flughafen ziehen sie Leute an, wenn sie aussehen, als hätten sie gerade ein Vermögen im Ausland ausgegeben und wollen auf die grüne Spur gehen. Wenn Sie brandneue D&G usw. von Kopf bis Fuß tragen, werden sie Sie fragen, ob Sie etwas zu verzollen haben. Sie werden verlangen, die Quittungen zu sehen. Wenn sie nur einen Moment lang denken, dass Sie sie anlügen, nehmen sie Sie und Ihr Gepäck auseinander und finden alles, was Sie versteckt haben, einschließlich Raubkopien von allem. Entweder den Kopf unten halten oder gar keine Raubkopien machen.
@DmitryGrigoryev Das war kein Zollbeamter (der sich dafür interessiert, welche Waren Sie ins Land bringen), sondern ein Sicherheitsbeamter (der sich dafür interessiert, welche Bomben Sie in das Flugzeug bringen).

Tatsächlich besteht ein Risiko, wenn auch sehr gering, dass Sie in Schwierigkeiten geraten könnten. Zunächst müssen Sie Ihren Laptop zumindest in einigen Ländern auf Anfrage einschalten :

Die Richtlinien der Regierung besagen, dass Passagiere, die Geräte mit sich führen, die sie nicht einschalten können, „das Gerät nicht in das Flugzeug bringen dürfen“. Die Passagiere müssten sich dann entscheiden, ob sie das Gerät nach Möglichkeit aufladen, es zurücklassen (siehe unten) oder nicht in ihren Flug einsteigen.

Wenn der Sicherheitsbeamte so freundlich ist (und vorausgesetzt, dass das Ladegerät nicht direkt in der Tasche ist), können Sie davonkommen, indem Sie sagen: „Ich habe mein Ladegerät verloren“. Es gibt jedoch keine Garantie dafür, dass dies funktioniert, da die Flughafensicherheit in diesem Fall das Recht hat, Ihren Laptop zu beschlagnahmen.

Zweitens müssen illegale Software/Filme auf Ihrem Laptop entdeckt werden. In der Praxis wird Ihr Laptop selten überhaupt überprüft, es sei denn, Sie machen aus anderen Gründen auf sich aufmerksam (z. B. sehen Sie aus wie ein Typ auf einer roten Ecke). Natürlich können Sie immer noch Probleme bekommen, wenn Sie einen Mediaplayer geöffnet haben, auf dem ein Film mit dem Wasserzeichen „Nicht zur Verbreitung“ gekennzeichnet ist, oder wenn ein Torrent-Client läuft. Wenn ein Film oder ein Spiel auf Ihrem Laptop halbwegs echt aussieht, ist es für die Flughafensicherheit undenkbar, seine Herkunft zu überprüfen.

Ich würde mir also nicht so viele Gedanken machen, aber vernünftige Vorsichtsmaßnahmen würden nicht schaden. Ihre "X-Dateien" auf einem verschlüsselten Laufwerk aufzubewahren, ist ein bisschen übertrieben, aber es ist nicht so unvernünftig, wenn man bedenkt, wie wenig Aufwand es erfordert.

Während Ihr erster Punkt sicherlich zutrifft, ist er für die Frage des OP nicht relevant, da er sich auf das Passieren des Zolls bei der Einreise in das Land bezieht und Sie sich auf die Sicherheitsvorkehrungen beziehen, die getroffen wurden, bevor Sie beim Verlassen des Flugzeugs in das Flugzeug einsteigen dürfen.
Sie müssen Ihren Laptop auf Anfrage einschalten, weil das "beweist", dass es keine Bombe ist, nicht wegen Urheberrechtsproblemen.
Ihre ersten drei Absätze sind für die Frage völlig irrelevant. Die Frage betrifft den Zoll, nicht die Sicherheit.