Würde die Mitnahme meines gebrauchten Laptops nach Südafrika einen Einfuhrzoll nach sich ziehen?

Ich werde BOM (Indien) – DOH (Katar) – CPT (Südafrika) und zurück reisen.

Ich habe vor, meinen persönlichen/Arbeits-Laptop mitzunehmen, oder wenn es zu mühsam ist (für den Zoll), dann lasse ich ihn in Indien selbst zurück. Zumindest müsste ich eine Fotokopie mitnehmen, dass der Laptop in Indien gekauft wurde.

Update - lesen Sie dies - https://south-africa.visahq.com/customs/#!import-regulations

Darin heißt es: „Reisende können aufgefordert werden, eine Kaution für teure Gegenstände wie Laptops zu hinterlegen, die Ihnen bei der Wiederausfuhr des Gegenstands erstattet wird.“ . Da steht nicht, wie viel Anzahlung und bekommen Sie eine Quittung? Kann jemand seine Erfahrungen teilen.

Bei der Ausreise aus Südafrika wird Ihnen kein Zoll berechnet, und Sie sollten in der Lage sein, sich die in Südafrika gezahlte Mehrwertsteuer (für Waren, die Sie mitnehmen) vor Ihrer Abreise am Flughafen erstatten zu lassen.
Ich glaube nicht, dass das ein Duplikat ist. Bei dieser Frage geht es darum, den Laptop nach Südafrika und nicht nach Indien zu bringen.
Meine Frage ist, dass die Benachrichtigung / Regulierung unklar ist. Wenn es einen bestimmten Wert und die Mehrwertsteuersätze angibt, wüsste ich und hätte den erforderlichen Geldbetrag . Die Verordnung spricht auch nicht von einer Quittung, mit der Sie bei der Rückreise die Mehrwertsteuer geltend machen können, die Sie bei der Einreise Ihres Lappen nach Südafrika gezahlt haben.
@DavidRicherby Ich bin anderer Meinung. Dies ist kein Duplikat. Das OP nimmt den Laptop mit aus Indien, bringt ihn nicht mit.
@AleksG Hoppla, du hast recht. Ich habe die verwirrende Formulierung "Ich werde von BOM (Indien) hin und her reisen" falsch verstanden.
cc auch @ZachLipton.

Antworten (1)

Hier ist eine Seite vom südafrikanischen Zoll, die nützlich sein könnte: Ankunft in SA

Aus praktischen Gründen, nein. Persönliche Gegenstände, die Reisende mit der Absicht mitbringen, sie am Ende eines Besuchs wieder herauszubringen, sind im Allgemeinen von der Abgabe befreit, und Südafrika scheint in dieser Hinsicht nicht anders zu sein. Sie dürfen „persönliche Gegenstände“ (mit Ausnahme von verbotenen und eingeschränkten Gegenständen, wie illegale Drogen oder Waffen) ohne Zahlung von Abgaben mitbringen, solange Sie sie wieder aus dem Land mitnehmen. Deshalb unterliegt auch Ihre Kleidung keiner Pflicht. Sie können auch Waren im Wert von 5.000 Rand zollfrei einführen, z. B. Geschenke, die Sie in Südafrika hinterlassen möchten.

Sie können dies auch auf der Traveler Card sehen , die Sie ebenfalls ausfüllen müssen:

Persönliche Effekten und/oder Sport- und Freizeitgeräte sind zoll- und steuerfrei, wenn sie eingebracht werden von:

  • Besucher zum Eigenbedarf und wenn Waren nicht in Südafrika verbleiben

Nun, für einige wertvolle Gegenstände ist es möglich, dass sie eine Kaution verlangen, um sicherzustellen, dass Sie nicht vorhaben, die Waren zurückzulassen und sich der Zahlung zu entziehen:

Bitte beachten Sie, dass Sie möglicherweise eine Barkaution hinterlegen müssen, um die potenziellen Zölle/Steuern auf teure Artikel zu decken, wenn Sie diese vorübergehend einführen. Die Kaution wird bei Ihrer Abreise zurückerstattet, nachdem ein Zollbeamter die Gegenstände physisch inspiziert und bestätigt hat, dass die Waren wieder ausgeführt werden. Besucher müssen das Zollamt, bei dem die Kaution hinterlegt wurde, mindestens zwei Tage vor Ihrer Abreise benachrichtigen, um sicherzustellen, dass die Rückerstattung bereit ist. Die Büronummer finden Sie auf den Unterlagen, die Sie bei der Hinterlegung Ihrer Kaution erhalten.

Wenn Sie von einem anderen Hafen als dem Hafen abfahren, in dem Sie die Kaution hinterlegt haben, wird der Kontrollbericht, der die Wiederausfuhr der Gegenstände bestätigt, an das Büro weitergeleitet, in dem die Kaution hinterlegt wurde, und ein Scheck wird an die von Ihnen angegebene Adresse geschickt bereitgestellt.

Eine solche Pfandpflicht für den Laptop eines gewöhnlichen Geschäftsreisenden erscheint mir eher unwahrscheinlich. Reisende bringen ihre gebrauchten Laptops und andere gängige elektronische Geräte routinemäßig ohne Zwischenfälle oder Gebühren in viele Länder mit. In dem sehr unwahrscheinlichen Fall, dass der Zoll glaubt, dass Sie vorhaben, den Laptop im Land zu lassen, hat er das Recht, eine Kaution zu verlangen, die Sie auf dem Weg nach draußen zurückfordern können, nachdem Sie den Laptop vorgezeigt haben.

Es wäre eine gute Idee, einen Nachweis darüber zu haben, dass Sie den Laptop in Indien gekauft und dort versteuert haben, damit Sie den indischen Zollbeamten nachweisen können, dass Sie ihn zurückbringen und ihm keine Zölle auferlegt werden sollten.