Ich habe ein schweres Problem:
Eine in Neuseeland lebende Koreanerin wurde gerade eingebürgert und hat einen neuseeländischen Pass. Sie benutzte ihren südkoreanischen Pass (mit ihrem Aufenthaltsvisum) bei ihrer letzten Einreise nach Neuseeland, weil sie zu diesem Zeitpunkt keine Neuseeländerin war.
Meine Frage ist: Wenn sie das nächste Mal Neuseeland verlässt, um nach Korea zurückzukehren, welchen Pass soll sie benutzen?
Sollte sie ihren koreanischen Pass verwenden, weil man mit demselben Pass in ein Land ein- und ausreisen sollte?
Oder sollte sie ihren neuseeländischen Pass benutzen, weil sie Neuseeländerin ist? Und wenn sie den neuseeländischen Pass nicht benutzt, um das Land zu verlassen, wird sie bei ihrer Rückkehr nach Neuseeland Schwierigkeiten mit der Grenzkontrolle haben, weil ihr neuseeländischer Pass keinen Abflugstempel darauf hat?
Um die Sache noch komplizierter zu machen, hat die Dame zwei verschiedene Namen in ihren beiden Pässen. Der koreanische ist für Ko Un-Ha, aber ihr neuseeländischer Pass ist für Michelle Stevenson (dies sind fiktive Namen, um zu zeigen, wie unterschiedlich sie sind). Welche Namen sollen auf den Flugtickets stehen?
Nur um die Situation klarzustellen: Die Dame wurde durch Heirat eingebürgert. Nach koreanischem Recht darf sie ihre koreanische Staatsangehörigkeit behalten, daher sind ihre beiden Pässe gültig.
Die Regel „Einreise und Ausreise in ein Land mit demselben Pass“ ist nicht absolut. Es ist hauptsächlich für einen kurzen Besuch in einem Land gedacht, um die Ein- und Ausreise zu verfolgen.
In diesem Fall, in dem sie eingebürgert wurde, ist es nicht nur möglich, sondern es wird von ihr erwartet, mit einem neuseeländischen Pass nach Neuseeland einzureisen und es zu verlassen, da sie jetzt neuseeländische Staatsbürgerin ist. Neuseeland wird sich keine Sorgen mehr um den Abgleich ihrer Einreise-/Ausreiseunterlagen machen, da sie keine Ausländerin mehr ist.
Gemäß Artikel 15 des südkoreanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes verliert ein koreanischer Staatsangehöriger, der freiwillig die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, automatisch die koreanische Staatsangehörigkeit. Genau genommen ist ihr koreanischer Pass also ungültig und sie kann ihn nicht mehr benutzen.
Sie sagten, sie hat einen anderen Namen, als sie sich in Neuseeland eingebürgert hat? Das muss bedeuten, dass das ihr aktueller richtiger Name ist, was bedeutet, dass sie ihren Namen irgendwie geändert hat. Mit allen Dokumenten, die ihre Namensänderung belegen, hätte sie wahrscheinlich einen Vermerk auf ihrem koreanischen Pass bekommen können, der den neuen Namen zeigt. Aber das ist jetzt hinfällig.
Mein Vorschlag ist, nur den neuseeländischen Pass für die Reise zu verwenden und die Flugtickets mit dem Namen zu buchen, der auf dem neuseeländischen Pass steht.
Neuseeländer benötigen kein Visum, um Südkorea zu besuchen (90 Tage).
Das einzige Problem ist ihre Situation mit doppelter Staatsbürgerschaft, Neuseeland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Probleme, Südkorea hat einige Einschränkungen zu diesem Thema, je nach ihrer Situation, wann und wie sie die neuseeländische Staatsbürgerschaft erworben hat, kann sie immer noch koreanische Staatsbürgerin sein oder nicht .
Die meisten Länder lassen ihre Staatsangehörigen mit sehr geringen Anforderungen ausreisen und einreisen, abgesehen vom Besitz einer Form von Ausweis. Es gab und gibt so etwas wie ein Ausreisevisum in einigen Teilen der Welt oder in Ländern, die nicht ohne weiteres Pässe ausstellen, um die Auswanderung einzuschränken (historisch gesehen war dies tatsächlich der Hauptzweck eines Passes), aber ich wäre sehr überrascht, wenn dies der Fall wäre Fall Neuseeland.
Da Ihre Freundin jetzt neuseeländische Staatsbürgerin ist, kann sie unmöglich eine illegale Einwanderin in Neuseeland sein und kann so lange im Land bleiben, wie sie will. Aus Gründen der Korrektheit der Aufzeichnungen mit demselben Pass auszureisen, ist daher nicht mehr sehr wichtig. Wenn sie ihren neuseeländischen Pass benutzt, bekommt sie keinen Stempel, es sei denn, sie fragt danach. Pässe werden bei der Ausreise in Neuseeland sowieso nicht abgestempelt.
Auf der anderen Seite muss sie bei einem Rückflug nach Neuseeland die Fluggesellschaft davon überzeugen, dass sie das Recht hat, in das Land einzureisen. Das geht am einfachsten, indem sie ihren neuseeländischen Pass vorzeigt, aber sie müsste sicherstellen, dass das Ticket unter ihrem neuen Namen gebucht wurde, um es mit dem Pass abgleichen zu können.
Meine Frage ist: Wenn sie das nächste Mal Neuseeland verlässt, um nach Korea zurückzukehren, welchen Pass soll sie benutzen?
Der einfachste Weg, dies zu tun, ist der folgende:
Dadurch kann sie so lange in Südkorea bleiben, wie sie möchte, da sie als südkoreanische Staatsbürgerin eingereist ist. Ebenso wird es bei ihrer Rückkehr nach Neuseeland keine Frage geben, wie lange sie bleiben möchte, da sie einen neuseeländischen Pass hat.
Wenn Sie dem Mitarbeiter der Fluggesellschaft zeigen, dass sie den Reisepass des Zielorts besitzt, wird sichergestellt, dass sie ohne Fragen zu Rückflugtickets usw. ins Flugzeug gelassen wird.
Sie muss ihre Heirat und Namensänderung bei der koreanischen Botschaft melden und sich einen neuen koreanischen Pass mit ihrem neuen Namen ausstellen lassen. Unabhängig von der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit hat sich ihr Name bei der Heirat geändert und muss in ihren koreanischen Dokumenten (Pass, DL usw.) aktualisiert werden.
Solange ihre beiden Pässe unterschiedliche Namen haben, werden Reisen zwischen den beiden Ländern problematisch sein. Sobald die Namen gleich sind, kann sie den Reisepass verwenden, der ihren Reisebedürfnissen am besten entspricht.
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