Welchen Reisepass sofort nach der Einbürgerung verwenden?

Ich habe ein schweres Problem:

Eine in Neuseeland lebende Koreanerin wurde gerade eingebürgert und hat einen neuseeländischen Pass. Sie benutzte ihren südkoreanischen Pass (mit ihrem Aufenthaltsvisum) bei ihrer letzten Einreise nach Neuseeland, weil sie zu diesem Zeitpunkt keine Neuseeländerin war.

Meine Frage ist: Wenn sie das nächste Mal Neuseeland verlässt, um nach Korea zurückzukehren, welchen Pass soll sie benutzen?

Sollte sie ihren koreanischen Pass verwenden, weil man mit demselben Pass in ein Land ein- und ausreisen sollte?

Oder sollte sie ihren neuseeländischen Pass benutzen, weil sie Neuseeländerin ist? Und wenn sie den neuseeländischen Pass nicht benutzt, um das Land zu verlassen, wird sie bei ihrer Rückkehr nach Neuseeland Schwierigkeiten mit der Grenzkontrolle haben, weil ihr neuseeländischer Pass keinen Abflugstempel darauf hat?

Um die Sache noch komplizierter zu machen, hat die Dame zwei verschiedene Namen in ihren beiden Pässen. Der koreanische ist für Ko Un-Ha, aber ihr neuseeländischer Pass ist für Michelle Stevenson (dies sind fiktive Namen, um zu zeigen, wie unterschiedlich sie sind). Welche Namen sollen auf den Flugtickets stehen?

Nur um die Situation klarzustellen: Die Dame wurde durch Heirat eingebürgert. Nach koreanischem Recht darf sie ihre koreanische Staatsangehörigkeit behalten, daher sind ihre beiden Pässe gültig.

Beachten Sie Folgendes: Einige Länder behaupten, dass Sie „ihren“ Pass abgeben müssen, wenn Sie einen zweiten Pass erhalten. Es ist realistisch zu erkennen, dass sehr, sehr, sehr viele Menschen nur die zwei oder mehr Pässe behalten und den neuen Pass gegenüber dem ersten Land einfach "nicht erwähnen".

Antworten (5)

Die Regel „Einreise und Ausreise in ein Land mit demselben Pass“ ist nicht absolut. Es ist hauptsächlich für einen kurzen Besuch in einem Land gedacht, um die Ein- und Ausreise zu verfolgen.

In diesem Fall, in dem sie eingebürgert wurde, ist es nicht nur möglich, sondern es wird von ihr erwartet, mit einem neuseeländischen Pass nach Neuseeland einzureisen und es zu verlassen, da sie jetzt neuseeländische Staatsbürgerin ist. Neuseeland wird sich keine Sorgen mehr um den Abgleich ihrer Einreise-/Ausreiseunterlagen machen, da sie keine Ausländerin mehr ist.

Gemäß Artikel 15 des südkoreanischen Staatsangehörigkeitsgesetzes verliert ein koreanischer Staatsangehöriger, der freiwillig die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, automatisch die koreanische Staatsangehörigkeit. Genau genommen ist ihr koreanischer Pass also ungültig und sie kann ihn nicht mehr benutzen.

Sie sagten, sie hat einen anderen Namen, als sie sich in Neuseeland eingebürgert hat? Das muss bedeuten, dass das ihr aktueller richtiger Name ist, was bedeutet, dass sie ihren Namen irgendwie geändert hat. Mit allen Dokumenten, die ihre Namensänderung belegen, hätte sie wahrscheinlich einen Vermerk auf ihrem koreanischen Pass bekommen können, der den neuen Namen zeigt. Aber das ist jetzt hinfällig.

Teilweise ist eine Namensänderung im Rahmen des Einbürgerungsverfahrens möglich.
Danke, ich hätte deutlich machen sollen, dass diese Dame durch Heirat eingebürgert wurde (und ihren neuen Nachnamen). Nach koreanischem Recht darf sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Der Name wird legal in Neuseeland geändert, aber nicht in Korea. Sie benutzt immer noch den alten koreanischen Pass, der vor der Namensänderung ausgestellt wurde. Ihr neuseeländischer Pass erwähnt jedoch ihren Geburtsnamen als Anmerkung. Ist das irgendwie hilfreich?
@FukuzawaYukio Ich kenne die koreanischen Gesetze nicht, aber wenn der Name legal geändert wird (z. B. Heirat), wird zu diesem Zeitpunkt auch das alte Passwort ungültig, und wenn ihr die doppelte Staatsbürgerschaft gewährt wird, muss sie immer noch ein neues Koreanisch erhalten Reisepass (vermutlich über die Botschaft).

Mein Vorschlag ist, nur den neuseeländischen Pass für die Reise zu verwenden und die Flugtickets mit dem Namen zu buchen, der auf dem neuseeländischen Pass steht.

Neuseeländer benötigen kein Visum, um Südkorea zu besuchen (90 Tage).

Das einzige Problem ist ihre Situation mit doppelter Staatsbürgerschaft, Neuseeland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft ohne Probleme, Südkorea hat einige Einschränkungen zu diesem Thema, je nach ihrer Situation, wann und wie sie die neuseeländische Staatsbürgerschaft erworben hat, kann sie immer noch koreanische Staatsbürgerin sein oder nicht .

Wenn sie noch koreanische Staatsbürgerin ist, muss sie auch prüfen, ob es dann legal ist, mit einem neuseeländischen Pass nach Korea einzureisen. Beispielsweise verbieten die USA Doppelbürgern dies. Wenn sie immer noch keine koreanische Staatsbürgerin ist, stellt sich das Problem nicht.
Danke, ich hätte deutlich machen sollen, dass diese Dame durch Heirat eingebürgert wurde (und ihren neuen Nachnamen). Nach koreanischem Recht darf sie die doppelte Staatsbürgerschaft haben. Die Dame will Südkorea für mehr als 90 Tage besuchen.

Die meisten Länder lassen ihre Staatsangehörigen mit sehr geringen Anforderungen ausreisen und einreisen, abgesehen vom Besitz einer Form von Ausweis. Es gab und gibt so etwas wie ein Ausreisevisum in einigen Teilen der Welt oder in Ländern, die nicht ohne weiteres Pässe ausstellen, um die Auswanderung einzuschränken (historisch gesehen war dies tatsächlich der Hauptzweck eines Passes), aber ich wäre sehr überrascht, wenn dies der Fall wäre Fall Neuseeland.

Da Ihre Freundin jetzt neuseeländische Staatsbürgerin ist, kann sie unmöglich eine illegale Einwanderin in Neuseeland sein und kann so lange im Land bleiben, wie sie will. Aus Gründen der Korrektheit der Aufzeichnungen mit demselben Pass auszureisen, ist daher nicht mehr sehr wichtig. Wenn sie ihren neuseeländischen Pass benutzt, bekommt sie keinen Stempel, es sei denn, sie fragt danach. Pässe werden bei der Ausreise in Neuseeland sowieso nicht abgestempelt.

Auf der anderen Seite muss sie bei einem Rückflug nach Neuseeland die Fluggesellschaft davon überzeugen, dass sie das Recht hat, in das Land einzureisen. Das geht am einfachsten, indem sie ihren neuseeländischen Pass vorzeigt, aber sie müsste sicherstellen, dass das Ticket unter ihrem neuen Namen gebucht wurde, um es mit dem Pass abgleichen zu können.

Aber wie könnte sie Korea verlassen, wenn auf dem Ticket von Korea->Neuseeland ihr neuseeländischer Name steht? Sie muss bei der Ausreise aus Korea den koreanischen Pass und das Flugticket beim Grenzschutz abgeben, die zwei unterschiedliche Namen haben...
@FukuzawaYukio Ich muss zugeben, dass ich noch nie in Korea war und ich habe keine Ahnung, ich habe die Frage „Wird sie Ärger bekommen, wenn sie zurückkommt“ beantwortet. In anderen Ländern bin ich mir nicht sicher, ob die Polizei die Bordkarte beim Verlassen kontrolliert, aber ich kann es auch nicht garantieren.

Meine Frage ist: Wenn sie das nächste Mal Neuseeland verlässt, um nach Korea zurückzukehren, welchen Pass soll sie benutzen?

Der einfachste Weg, dies zu tun, ist der folgende:

  • Buchen Sie die Tickets unter ihrem koreanischen Namen. Da sie beide Pässe (und damit beide Namen) zu unterschiedlichen Zeiten während der Reise verwendet, ist ihr koreanischer Name der einzige, der in beiden Pässen erscheint (wie Sie sagten, in ihrem neuseeländischen Pass als Anmerkung). Wenn es beim Check-in der Fluggesellschaft Fragen gibt, hat sie beide Pässe bei sich.
  • Tragen Sie während der Reise beide Pässe.
  • Zeigen Sie beim Einchecken für den Flug NZ->S.Korea dem Mitarbeiter der Fluggesellschaft den südkoreanischen Pass vor.
  • Neuseeland hat die Passkontrolle nach dem Einchecken der Fluggesellschaft, also zeigen Sie hier den neuseeländischen Pass.
  • Zeigen Sie bei der Einreise nach Südkorea den südkoreanischen Pass vor.
  • Zeigen Sie beim Einchecken für den Flug S.Korea->NZ dem Mitarbeiter der Fluggesellschaft den NZ-Pass vor.
  • Zeigen Sie bei der Wiedereinreise nach Neuseeland den neuseeländischen Pass vor.

Dadurch kann sie so lange in Südkorea bleiben, wie sie möchte, da sie als südkoreanische Staatsbürgerin eingereist ist. Ebenso wird es bei ihrer Rückkehr nach Neuseeland keine Frage geben, wie lange sie bleiben möchte, da sie einen neuseeländischen Pass hat.

Wenn Sie dem Mitarbeiter der Fluggesellschaft zeigen, dass sie den Reisepass des Zielorts besitzt, wird sichergestellt, dass sie ohne Fragen zu Rückflugtickets usw. ins Flugzeug gelassen wird.

Danke, wie wäre es mit welchem ​​Namen auf welchen Tickets? Wenn sie NZ als NZer verlässt, muss sie ihren neuseeländischen Namen auf dem Ticket vermerken. Dies wird jedoch mit dem Namen auf dem koreanischen Pass kollidieren, den sie für die Einreise nach Korea verwendet. Gleiches gilt für das Rückfahrticket.
Sie könnte ihren koreanischen Namen auf dem Ticket verwenden, der, wie Sie sagten, in ihrem neuseeländischen Pass vermerkt ist. Ich habe auch ein paar weitere Punkte zum Einchecken bei Fluggesellschaften hinzugefügt, die zur Klärung beitragen sollten.
Eine Anmerkung kann legal verwendet werden, um das Flugticket abzugleichen? Da bist du dir sicher?
Nein, ich fürchte, ich bin mir nicht sicher. Meine beiden eigenen Pässe haben den gleichen Namen, also muss ich mir für meine eigene Reise keine Gedanken darüber machen. Sie kann jedoch beide Pässe beim Check-in der Fluggesellschaft vorzeigen, und es sollte kein Problem geben, ihre Identität festzustellen. Es ist nur so, dass Sie bei der Buchung eines internationalen Tickets nur eine Passnummer angeben müssen.

Sie muss ihre Heirat und Namensänderung bei der koreanischen Botschaft melden und sich einen neuen koreanischen Pass mit ihrem neuen Namen ausstellen lassen. Unabhängig von der Frage der doppelten Staatsangehörigkeit hat sich ihr Name bei der Heirat geändert und muss in ihren koreanischen Dokumenten (Pass, DL usw.) aktualisiert werden.

Solange ihre beiden Pässe unterschiedliche Namen haben, werden Reisen zwischen den beiden Ländern problematisch sein. Sobald die Namen gleich sind, kann sie den Reisepass verwenden, der ihren Reisebedürfnissen am besten entspricht.

Mir wurde gesagt, dass koreanische Staatsangehörige koreanische Namen haben müssen. Ich denke auch, dass ein stolzer Koreaner lieber seinen Geburtsnamen in seinem koreanischen Pass behalten würde. Jedenfalls würde ich ihr das vorschlagen, wenn es keine andere Lösung gibt.
Sie sollte sich in allen Aspekten bei der koreanischen Botschaft erkundigen, da dies eine rechtliche Angelegenheit ist. Sie wären die einzige verlässliche Quelle für Regeln und Verantwortlichkeiten.