Werden gescannte und ausgedruckte Begleitdokumente für das Besuchervisum des Vereinigten Königreichs akzeptiert?

Ich bin ein freiberuflicher Computerprogrammierer, der auf Vertragsbasis sowohl mit einzelnen Kunden als auch mit Unternehmen arbeitet.

Da die meisten meiner Kunden entweder im Ausland oder weit weg sind, wird meine gesamte Arbeit von zu Hause aus erledigt. Das bedeutet, dass alle Verträge und Rechnungen digital abgewickelt werden. zB unterschreibe ich den Vertrag und sende ihn an die andere Partei und umgekehrt.

Ebenso werden die Rechnungen für den Kunden ebenfalls digital erstellt und versendet.

Steuererklärungen liegen mir zwar im Original vor, aber noch nicht lange und mein Einkommen weicht jetzt erheblich vom letzten Veranlagungszeitraum ab und das neue Geschäftsjahr ist noch nicht abgeschlossen. Somit wären diese Rechnungen und Verträge der einzige Nachweis meiner Beschäftigung und meines Einkommens (abgesehen von Kontoauszügen, aber das ist laut den Sachbearbeitern aus der letzten Ablehnung nicht sehr zuverlässig).

Also jetzt, wenn ich ein Standard-Besuchervisum für Großbritannien beantragen möchte. Wie füge ich diese Gehaltsabrechnungen, Rechnungen und Verträge in einer Form bei, die vom Sachbearbeiter als zuverlässig angesehen wird?

Sind gedruckte Kopien der Dokumente akzeptabel, da es praktisch unmöglich wäre, eine physische Papierrechnung/Gehaltsabrechnung rechtzeitig per Kurier vom Kunden unterschrieben zu bekommen.

Was haben die Sachbearbeiter konkret zu den Kontoauszügen gesagt, die in Ihrem abgelehnten Antrag verwendet wurden? Kontoauszüge sollten in Ordnung sein, sofern sie die Herkunft der Gelder zeigen. Hat deiner das gezeigt? Zum Beispiel Kontoauszüge, die Einzahlungen zeigen, die mit den Beträgen in gescannten und gedruckten Rechnungen und Verträgen übereinstimmen.
Beachten Sie, dass der Leitfaden für unterstützende Dokumente im Vereinigten Königreich besagt, dass „alle Dokumente Originale und keine Fotokopien sein müssen“.
@MrAndySweet Es ist nicht immer möglich, die Herkunft der Gelder in Transaktionen anzuzeigen, insbesondere wenn es zwischengeschaltete Banken gibt. Und es wird nicht beweisen, dass Sie das Geld rechtmäßig besitzen und kein Parken von Geldern sind

Antworten (1)

Die Antwort darauf lautet also anscheinend ja. Gescannte Kopien von Einladungsschreiben und ausgefüllten Sponsoring-Formularen, Rechnungen, Rechnungen usw. sind gültig.

Was habe ich aufgenommen:

  • Gescannte Kopie des ausgefüllten und unterschriebenen Su07-Formulars
  • Gescannte Kopien der unterstützenden Dokumente des Sponsors (Rechnungen, Kontoauszüge, Hausurkunden) für Su07
  • Gescannte Kopie der Einladung des Sponsors auf seinem Briefkopf
  • Gescannte Kopie der Eintrittskarte einer Veranstaltung, zu der ich vom Sponsor eingeladen wurde
  • Gedruckte Papierkopien von Rechnungen, die ich digital an Kunden gesendet hatte (PDFs).
  • Gescannte Kopien von Arbeitsverträgen
  • Gescannte Kopie der Banktransaktion des Arbeitgebers in Bezug auf Rechnungen

Ich kann dies sagen, weil ich gerade mein Visum erhalten habe, dem die gescannten Kopien der obigen Dokumente für alle außer meinen eigenen Dokumenten beigefügt waren.

Ich kann jedoch nicht garantieren, dass es für alle Länder, Fälle oder Kategorien gültig ist. Diese Antwort bezieht sich nur auf meinen Fall, in dem der einzige Unterschied zwischen dem zuvor abgelehnten Antrag und dem erfolgreichen Antrag die Dokumente des Sponsors als gescannte Kopien waren, die meiner Meinung nach diesmal der einzige Faktor für den Erfolg des Antrags waren.