Wie ist das Verfahren, um gegen die Ablehnung des spanischen Visums Berufung einzulegen? Ich bin Einwohner und Staatsbürger Pakistans und wurde kürzlich für einen Familienbesuch in Spanien abgelehnt. In dem Ablehnungsschreiben ist nicht angegeben, wohin ich meine Beschwerdeunterlagen schicken soll.
Die spanische Botschaft in Islamabad weist darauf hin, dass Sie, falls Ihnen kein Visum erteilt wird, ein schriftliches Dokument oder einen Brief erhalten, in dem angegeben ist, warum Sie abgelehnt wurden. Dort wird Ihnen auch mitgeteilt, dass Sie beim Konsulat in Islamabad und/oder beim High Court of Justice in Madrid Berufung einlegen können. Ab dem Datum des Ablehnungsbescheids haben Sie 30 Tage Zeit, um Ihre Beschwerde beim Konsulat einzulegen, und 60 Tage, um dies beim HCJ Madrid zu tun.
Es gibt kein Online-Portal und sollte auch nicht per E-Mail erfolgen. Stattdessen wenden Sie sich mit dem Ablehnungsschreiben und unter Angabe der Gründe direkt an das Konsulat und/oder den Obersten Gerichtshof in Madrid. Das Folgende dient als Referenz und es ist besser, die Anweisungen zu verwenden, die im Ablehnungsdokument/-schreiben enthalten sind, um zu erfahren, wie und wo Einspruch eingelegt werden kann.
Das spanische Konsulat Islamabad befindet sich in Street 6, Ramna 5. Diplomatic Enclave I.
Telefonbüro: (051) 208 87 77
E-Mail: emb.islamabad@maec.es
Bitte beachten Sie, dass Fragen zu Visa oder konsularischen Verfahren nicht per Telefon oder E-Mail beantwortet werden, sondern während der normalen Bürozeiten in der Botschaft bearbeitet werden.
Tribunales Superiores de Justica Madrid
Calle del Gral. Castaños, 1, 28001 Madrid, Spanien
Telefon: +34 603 35 77 34
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