Wie man Bitcoin-Einnahmen beim IRS einreicht

Ich möchte prüfen, ob es konkrete Tipps gibt, wie man Einkünfte aus Spekulationen mit BTC ordnungsgemäß beim IRS einreicht.

Gibt es auch einen spezifischen Bericht von Coinbase?

Laut CoinDesk hat der IRS endlich eine Anleitung angekündigt, was die IRS-Bitcoin-Steuerrichtlinien für Sie bedeuten

Antworten (5)

Das IRS hat dazu noch nicht entschieden. Daher plane ich, Bitcoins vorerst als Vermögenswert zu behandeln. Dies bedeutet, dass Sie Ihre Kostenbasis (Kaufpreis + Gebühren) im Auge behalten und diese von Ihrem Nettoverkauf (Verkaufspreis - Gebühren) abziehen, um den Kapitalgewinn oder -verlust zu ermitteln. Da Sie keine Kontrolle über die spezifischen Coins haben, die Sie verkaufen, sollten Sie wahrscheinlich die FIFO-Buchhaltungsmethode (First-in-First-out) verwenden.

Hier sind einige Links zu Diskussionen zu diesem Thema:

Steuern auf Bitcoin-Transaktionen

Berichterstattung über Bitcoin-Mining-Einnahmen an den IRS

Wie sieht das im Vergleich zu Coins aus, die geschürft werden? Der Kaufpreis ist offensichtlich null, aber als Miner haben Sie Ausgaben, dh Strom und Kosten für die Computer/GPU/Asics usw. Können diese Kosten von dem Preis abgezogen werden, zu dem Sie verkauft haben?
Ich würde denken, Sie könnten Ausrüstung und Strom, die für den Bergbau verwendet werden, als Investitionsausgaben abziehen. Aber dies ist wirklich ein unbekanntes Gebiet und es ist nicht abzusehen, wie die IRS darüber entscheiden wird. Wenn Ihr Bergbau Ihnen eine beträchtliche Menge Geld einbringt, müssen Sie wirklich einen Buchhalter konsultieren.

Der IRS hat gerade eine Vorabentscheidung darüber erlassen und es wird als Eigentum behandelt. Der Q&A-Teil ist besonders nützlich.

ABSCHNITT 4. HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Q-1: Wie wird virtuelle Währung für Bundessteuerzwecke behandelt?

A-1: Für Bundessteuerzwecke wird virtuelle Währung als Eigentum behandelt. Für Transaktionen mit virtueller Währung gelten die für Immobilientransaktionen geltenden allgemeinen Steuergrundsätze.

F-2: Wird virtuelle Währung als Währung behandelt, um zu bestimmen, ob eine Transaktion nach den US-Bundessteuergesetzen zu einem Fremdwährungsgewinn oder -verlust führt?

A-2: Nein. Nach derzeit geltendem Recht wird virtuelle Währung nicht als Währung behandelt, die für US-Bundessteuerzwecke zu Devisengewinnen oder -verlusten führen könnte.

F-3: Muss ein Steuerzahler, der eine virtuelle Währung als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen erhält, bei der Berechnung des Bruttoeinkommens den fairen Marktwert der virtuellen Währung berücksichtigen?

A-3: Ja. Ein Steuerzahler, der eine virtuelle Währung als Bezahlung für Waren oder Dienstleistungen erhält, muss bei der Berechnung des Bruttoeinkommens den fairen Marktwert der virtuellen Währung, gemessen in US-Dollar, zum Zeitpunkt des Erhalts der virtuellen Währung einbeziehen. Siehe Publikation 525, Steuerpflichtiges und nicht steuerpflichtiges Einkommen, für weitere Informationen über verschiedene Einkünfte aus dem Austausch von Eigentum oder Dienstleistungen.

Q-4: Was ist die Grundlage der virtuellen Währung, die als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen in Q&A-3 erhalten wird?

A-4: Die Grundlage der virtuellen Währung, die ein Steuerzahler als Zahlung für Waren oder Dienstleistungen in Q&A-3 erhält, ist der Marktwert der virtuellen Währung in US-Dollar zum Datum des Eingangs. Siehe Publikation 551, Basis of Assets, für weitere Informationen zur Berechnung der Basis, wenn Eigentum für Waren oder Dienstleistungen erworben wird.

Q-5: Wie wird der faire Marktwert der virtuellen Währung bestimmt?

A-5: Für US-Steuerzwecke müssen Transaktionen mit virtueller Währung in US-Dollar gemeldet werden. Daher müssen die Steuerzahler den fairen Marktwert der virtuellen Währung in US-Dollar zum Zeitpunkt der Zahlung oder des Erhalts bestimmen. Wenn eine virtuelle Währung an einer Börse notiert ist und der Wechselkurs durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt bestimmt wird, wird der faire Marktwert der virtuellen Währung durch Umrechnung der virtuellen Währung in US-Dollar (oder in eine andere reale Währung, die wiederum umgerechnet in US-Dollar) zum Wechselkurs auf angemessene Weise, der ständig angewendet wird.

Q-6: Hat ein Steuerzahler einen Gewinn oder Verlust beim Umtausch von virtueller Währung gegen anderes Eigentum?

A-6: Ja. Wenn der beizulegende Zeitwert des im Austausch gegen virtuelle Währung erhaltenen Eigentums die angepasste Basis der virtuellen Währung des Steuerzahlers übersteigt, hat der Steuerzahler einen steuerpflichtigen Gewinn. Der Steuerzahler hat einen Verlust, wenn der faire Marktwert der erhaltenen Immobilie geringer ist als die angepasste Basis der virtuellen Währung. Siehe Publikation 544, Verkäufe und andere Verfügungen über Vermögenswerte, für Informationen über die steuerliche Behandlung von Verkäufen und Tauschvorgängen, z. B. ob ein Verlust abzugsfähig ist.

Q-7: Welche Art von Gewinn oder Verlust realisiert ein Steuerzahler beim Verkauf oder Umtausch von virtueller Währung?

A-7: Die Art des Gewinns oder Verlusts hängt im Allgemeinen davon ab, ob die virtuelle Währung ein Kapitalvermögen in den Händen des Steuerzahlers ist. Ein Steuerzahler realisiert im Allgemeinen Kapitalgewinne oder -verluste aus dem Verkauf oder Umtausch von virtueller Währung, die ein Kapitalvermögen in den Händen des Steuerzahlers ist. Beispielsweise sind Aktien, Anleihen und andere als Finanzinvestition gehaltene Immobilien im Allgemeinen Kapitalanlagen. Ein Steuerzahler realisiert im Allgemeinen gewöhnliche Gewinne oder Verluste aus dem Verkauf oder Umtausch von virtueller Währung, die kein Kapitalvermögen in den Händen des Steuerzahlers ist. Inventar und sonstiges Eigentum, das hauptsächlich zum Verkauf an Kunden in einem Gewerbe oder Geschäft gehalten wird, sind Beispiele für Eigentum, das kein Anlagevermögen ist. Siehe Publikation 544 für weitere Informationen über Kapitalvermögen und den Charakter von Gewinn oder Verlust.

F-8: Erzielt ein Steuerzahler, der virtuelle Währung „schürft“ (z. B. Computerressourcen verwendet, um Bitcoin-Transaktionen zu validieren und das öffentliche Bitcoin-Transaktionsbuch zu führen), ein Bruttoeinkommen nach Erhalt der virtuellen Währung, die sich aus diesen Aktivitäten ergibt?

A-8: Ja, wenn ein Steuerzahler erfolgreich virtuelle Währung „schürft“, ist der faire Marktwert der virtuellen Währung zum Datum des Erhalts in das Bruttoeinkommen einzubeziehen. Weitere Informationen zum steuerpflichtigen Einkommen finden Sie in Publikation 525, Steuerpflichtiges und nicht steuerpflichtiges Einkommen.

F-9: Unterliegt eine Einzelperson, die als Gewerbe oder Unternehmen virtuelle Währungen „schürft“, der Steuer auf das aus diesen Aktivitäten stammende Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit?

A-9: Wenn das „Schürfen“ virtueller Währungen durch einen Steuerzahler ein Gewerbe oder Geschäft darstellt und die „Schürf“-Tätigkeit nicht vom Steuerzahler als Arbeitnehmer ausgeübt wird, werden die Nettoeinkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (im Allgemeinen Bruttoeinkünfte aus dem Tragen von aus einem Gewerbe oder Unternehmen abzüglich zulässiger Abzüge), die aus diesen Tätigkeiten resultieren, stellen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar und unterliegen der Besteuerung aus selbstständiger Tätigkeit. Siehe Kapitel 10 der Veröffentlichung 334, Steuerleitfaden für Kleinunternehmen, für weitere Informationen zur Selbständigensteuer und Veröffentlichung 535, Geschäftsausgaben, für weitere Informationen zur Bestimmung, ob Ausgaben aus einer Geschäftstätigkeit stammen, die zur Erzielung eines Gewinns durchgeführt wird.

Q-10: Stellt virtuelle Währung, die ein unabhängiger Auftragnehmer für die Erbringung von Dienstleistungen erhält, ein Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit dar?

A-10: Ja. Im Allgemeinen umfasst das Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit alle Bruttoeinkünfte, die eine Person aus einem Handel oder Geschäft bezieht, das von der Person nicht als Arbeitnehmer ausgeübt wird. Folglich stellt der beizulegende Zeitwert der virtuellen Währung, die für als unabhängiger Auftragnehmer erbrachte Dienstleistungen erhalten wird, gemessen in US-Dollar zum Datum des Erhalts, Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit dar und unterliegt der Selbständigensteuer. Siehe FS-2007-18, April 2007, Geschäft oder Hobby? Antwort hat Auswirkungen auf Abzüge, um Informationen darüber zu erhalten, ob eine Aktivität ein Geschäft oder ein Hobby ist.

F-11: Stellt die virtuelle Währung, die von einem Arbeitgeber als Vergütung für Dienstleistungen gezahlt wird, Lohn für Lohnsteuerzwecke dar?

A-11: Ja. Grundsätzlich ist es für die Feststellung, ob es sich bei der Vergütung um Lohn für lohnsteuerliche Zwecke handelt, unerheblich, in welcher Form die Vergütung für Dienstleistungen gezahlt wird. Folglich unterliegt der faire Marktwert der als Lohn gezahlten virtuellen Währung der Bundeseinkommensteuer, der Steuer des Federal Insurance Contributions Act (FICA) und der Bundessteuer des Arbeitslosensteuergesetzes (FUTA) und muss auf dem Formular W-2, Lohn und gemeldet werden Steuererklärung. Siehe Publikation 15 (Rundschreiben E), Steuerleitfaden für Arbeitgeber, für Informationen über die Einbehaltung, Hinterlegung, Meldung und Zahlung von Lohnsteuern.

Q-12: Unterliegt eine Zahlung, die mit virtueller Währung erfolgt, der Informationsberichterstattung?

A-12: Eine in virtueller Währung getätigte Zahlung unterliegt im gleichen Umfang der Informationsberichterstattung wie jede andere Sachleistungszahlung. Beispielsweise muss eine Person, die im Rahmen eines Handels- oder Geschäftsbetriebs eine Zahlung eines festen und bestimmbaren Einkommens in virtueller Währung mit einem Wert von 600 USD oder mehr an einen nicht steuerbefreiten US-Empfänger in einem Steuerjahr leistet, die Zahlung melden dem IRS und dem Zahlungsempfänger. Beispiele für Zahlungen fester und bestimmbarer Einkommen sind Mieten, Gehälter, Löhne, Prämien, Renten und Entschädigungen.

F-13: Muss eine Person, die im Rahmen eines Handels oder Geschäfts eine Zahlung in virtueller Währung im Wert von 600 USD oder mehr an einen unabhängigen Auftragnehmer für die Erbringung von Dienstleistungen leistet, eine Informationsrückgabe beim IRS einreichen?

A-13: Im Allgemeinen ist eine Person, die im Rahmen eines Gewerbes oder Geschäfts in einem Steuerjahr eine Zahlung von 600 USD oder mehr an einen unabhängigen Auftragnehmer für die Erbringung von Dienstleistungen leistet, verpflichtet, diese Zahlung dem IRS und dem Zahlungsempfänger zu melden auf Formular 1099-MISC, sonstige Einkünfte. Zahlungen in virtueller Währung, die auf Formular 1099-MISC gemeldet werden müssen, sollten unter Verwendung des Marktwerts der virtuellen Währung in US-Dollar zum Zeitpunkt der Zahlung gemeldet werden. Der Zahlungsempfänger kann auch dann Einkommen haben, wenn er kein Formular 1099-MISC erhält. Weitere Informationen finden Sie in den Anweisungen zum Formular 1099-MISC und in den Allgemeinen Anweisungen für bestimmte Informationsrückgaben. Informationen zu Zahlungen an Nicht-US-Personen finden Sie in Publikation 515, Withholding of Tax on Nonresident Aliens and Foreign Entities.

F-14: Unterliegen Zahlungen, die in virtueller Währung getätigt werden, einer Sicherungseinbehaltung?

A-14: Zahlungen, die unter Verwendung virtueller Währungen getätigt werden, unterliegen im gleichen Umfang wie andere Zahlungen, die in Eigentum getätigt werden, der Quellensteuer. Daher müssen Zahler, die meldepflichtige Zahlungen mit virtueller Währung vornehmen, vom Zahlungsempfänger eine Steueridentifikationsnummer (TIN) anfordern. Der Zahler muss eine zusätzliche Quellensteuer von der Zahlung einbehalten, wenn vor der Zahlung keine TIN eingeholt wird oder wenn der Zahler vom IRS benachrichtigt wird, dass eine zusätzliche Quellensteuer erforderlich ist. Weitere Informationen finden Sie in Publikation 1281, Quellensteuerabzug für fehlende und falsche Namen/TINs.

F-15: Gibt es IRS-Informationsmeldepflichten für eine Person, die Zahlungen in virtueller Währung im Auftrag von Händlern abwickelt, die virtuelle Währung von ihren Kunden akzeptieren?

A-15: Ja, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Im Allgemeinen ist eine Drittpartei, die mit einer beträchtlichen Anzahl unabhängiger Händler Verträge zur Abwicklung von Zahlungen zwischen den Händlern und ihren Kunden abschließt, eine Drittparteien-Abwicklungsorganisation (TPSO). Ein TPSO ist verpflichtet, Zahlungen an einen Händler auf Formular 1099-K, Zahlungskarten- und Drittanbieter-Netzwerktransaktionen zu melden, wenn für das Kalenderjahr sowohl (1) die Anzahl der für den Händler abgewickelten Transaktionen 200 übersteigt, als auch ( 2) der Bruttobetrag der Zahlungen an den Händler übersteigt 20.000 $. Beim Ausfüllen der Felder 1, 3 und 5a-1 auf dem Formular 1099-K werden Transaktionen, bei denen das TPSO Zahlungen in virtueller Währung abwickelt, mit Transaktionen zusammengefasst, bei denen das TPSO Zahlungen in echter Währung abwickelt, um die zu meldenden Gesamtbeträge zu bestimmen diese Kisten.

Siehe The Third Party Information Reporting Center, http://www.irs.gov/Tax-Profession ..., für weitere Informationen zur Meldung von Transaktionen auf Formular 1099-K.

Q-16: Werden Steuerzahler vor dem 25. März 2014 mit Strafen belegt, wenn sie eine virtuelle Währungstransaktion auf eine Weise behandelt haben, die dieser Mitteilung widerspricht?

A-16: Steuerzahler können wegen Nichteinhaltung von Steuergesetzen mit Strafen belegt werden. Zum Beispiel können Unterzahlungen, die virtuellen Währungstransaktionen zuzuschreiben sind, mit Strafen belegt werden, wie z. B. genauigkeitsbezogenen Strafen gemäß Abschnitt 6662. Darüber hinaus kann das Versäumnis, virtuelle Währungstransaktionen rechtzeitig oder korrekt zu melden, wenn dies verlangt wird, Strafen für die Meldung von Informationen unterliegen Abschnitt 6721 und 6722. Steuerzahler und Personen, die zur Einreichung einer Informationserklärung verpflichtet sind, die nachweisen können, dass die Unterzahlung oder das Versäumnis, Informationserklärungen ordnungsgemäß einzureichen, auf einen triftigen Grund zurückzuführen sind, können jedoch Straferleichterungen erhalten.

Quelle: http://www.businessinsider.com/irs-bitcoin-is-property-not-currency-full-release-2014-3?op=1

Ich denke, es funktioniert wie Aktiengewinne oder -verluste. Aber fragen Sie Ihren Steuerberater.

Es wäre zwar schön, Einkünfte aus dem Kauf und Verkauf von Bitcoins als Kapitalerträge (dh wie Aktien) zu behandeln, aber es ist nicht das, was ich empfehlen würde. Der Vorteil wäre, dass Kapitalertragssteuern günstiger sind als Standardeinkommen. Der Nachteil ist, dass, wenn die IRS-Regeln, dass Bitcoins eine Währung und kein Vermögenswert sind, die Steuern höher sind, und wenn sie das so regeln, bin ich mir sicher, dass sie Audits bei allen durchführen werden, die sie stattdessen als Vermögenswerte behandelt haben.

Es bedeutet eine höhere Steuerrechnung, aber ich habe vor, es dieses Jahr als Fremdwährung zu behandeln, während ich meine Steuern bezahle. Das ist schließlich der Plan für Bitcoin, nicht wahr, als echtes Geld ernst genommen zu werden? Und wenn der IRS Bitcoins als Vermögenswert einstuft, kann ich später jederzeit eine geänderte Erklärung einreichen, um die Überzahlung wieder hereinzuholen.

TaxHawk hat endlich Anweisungen zur Einreichung von Kryptowährungen für das Steuerjahr 2018:

Kryptowährung

Wo Sie das Einkommen aus Kryptowährung melden, hängt davon ab, wie Sie es erhalten haben.

Löhne: Menüpfad: Einkommen > Gemeinsames Einkommen > Löhne (W-2)

Investition: Menüpfad: Einkommen > Gemeinsames Einkommen > Verkaufte Aktien oder Investitionen (1099-B)

Bergbau: Menüpfad: Einkommen > Geschäftseinkommen > Geschäftseinkommen (Schema C)

Virtuelle Währung, auch bekannt als Kryptowährung oder Altcoin, ist ein Tauschmittel, das nur digital existiert. Es hat keine zentrale Autorität, sondern verwendet ein dezentrales System zur Aufzeichnung von Transaktionen und verlässt sich auf Kryptografie, um Fälschungen und betrügerische Transaktionen zu verhindern. Beispiele für Kryptowährungen sind Bitcoin, Zcash, Litecoin und Ethereum, um nur einige zu nennen.

Einkommen, das in Kryptowährung gezahlt oder durch den Kauf, Verkauf oder Abbau von Kryptowährung erzielt wird, unterliegt der Besteuerung durch den IRS. Sie können die Richtung lesen, die der IRS im Bulletin 2014-21 gegeben hat .

Wo Sie Kryptowährungseinkommen eingeben, hängt davon ab, wie Sie das Einkommen verdient haben. Nachfolgend geben wir Ihnen einen Überblick über die möglichen Plätze.

In Kryptowährung gezahlte Löhne sollten am Datum jeder Zahlung durch Ihren Arbeitgeber in US-Dollar umgerechnet und auf Ihrem Formular W-2 gemeldet werden . Die Umrechnung in Dollar sollte bereits erfolgt sein, bevor Sie Ihr W-2 erhalten .

Einkommen, das Ihnen im Austausch für Waren und Dienstleistungen gezahlt wurde, die keine Löhne waren (z. B. wurden Sie für eine Dienstleistung bezahlt, die im Rahmen Ihrer selbstständigen Tätigkeit in Kryptowährung erbracht wurde), sollten am Tag jeder Zahlung in US-Dollar umgerechnet werden und zusammen mit allen anderen Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit gemeldet werden.

Wenn Sie Kryptowährung für Investitionen gehalten haben, sollte dies als Kapitalgewinn oder -verlust behandelt werden.

Wenn Sie Kryptowährung geschürft haben, sollten die Einnahmen aus dieser Aktivität ab dem Datum, an dem Sie sie erhalten, in US-Dollar umgerechnet und als Einkommen berücksichtigt werden. Wenn Sie für das Kryptowährungs-Mining selbstständig waren, müssen die Einkünfte als selbstständige Einkünfte gemeldet werden.