Wir haben die erste HST-Zahlung erhalten, aber wir haben eine Fehlermeldung erhalten. Erhalten wir trotzdem unsere nächste HST-Zahlung?

Wir haben die erste HST-Zahlung erhalten. Bei unseren Steuern stimmte jedoch etwas nicht. Wir haben vor ungefähr einer Woche eine Benachrichtigung bekommen, dass wir jetzt Schulden haben, weil unsere Mietquittungen – die wir abgegeben haben – verloren gegangen sind. Also, jetzt sagen sie, wir hätten das ganze Jahr 2009 keine Miete bezahlt (großer Fehler ihrerseits, da wir unsere Miete bezahlt haben und kein Geld schulden sollten).

Werden wir trotzdem unsere nächste HST-Zahlung erhalten, obwohl sie sagen, dass wir jetzt Geld für Steuern schulden?

Antworten (2)

Wahrscheinlich nicht. Ich gehe davon aus, dass Sie zuerst Ihr Problem mit der Mietquittung lösen müssen, bevor Sie einen weiteren Rabatt erhalten.

Sie haben eine Kopie Ihrer Quittungen aufbewahrt, hoffe ich? Besser noch, Sie sollten die Originale behalten und nur Kopien einsenden.

Wir haben nur Kopien eingeschickt ... naja H&R hat Kopien gemacht und die ganze Arbeit für uns erledigt.

Ether legt Wert darauf, immer eine Kopie der Quittungen aufzubewahren, die Sie einsenden.

Wahrscheinlich erhalten Sie Ihren OSTTB-Scheck jedoch trotz der ausstehenden Schulden gegenüber CRA. Während in Ihrem Fall die Schulden aufgrund eines Anmeldefehlers entstanden sind, ist die Sache im Grunde die gleiche, als ob Sie von Anfang an Geld geschuldet hätten. Siehe diese andere Frage: Ontario HST-Rückerstattung: Bekomme ich einen Scheck, wenn ich der Canada Revenue Agency (CRA) etwas schulde? Vor allem:

24. Ich habe eine ausstehende Schuld bei der CRA und habe meine GST-Gutschrift nicht erhalten, weil ich der Regierung Geld schulde. Erhalte ich meine OSTTB-Zahlung?

Ja. Die OSTTB-Zahlung kann nicht auf andere Schulden, wie z. B. ausstehende Einkommensteuerschulden, angerechnet werden. Wenn Sie Anspruch auf eine OSTTB-Zahlung haben, erhalten Sie diese.   [...]  (Quelle)

Wir hatten vorher kein Geld für Steuern geschuldet. Wir haben nur die Kopien für unsere Mietquittungen eingeschickt, wir haben noch die Originale.
@Sara Schicken Sie dann eine weitere Kopie Ihrer Quittungen ein. Das sollte Ihre Rückerstattung auf den ursprünglichen Wert zurücksetzen. Nur weil CRA seine Kopie Ihrer Quittungen verloren hat, heißt das nicht, dass Sie keinen Anspruch auf den Abzug haben. In jedem Fall glaube ich jedoch nicht, dass Ihr Anspruch auf den HST-Rabatt davon betroffen ist.