Wo beantrage ich ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise - Deutschland oder Österreich? [Duplikat]

Ich bin indischer Staatsbürger und lebe derzeit im Vereinigten Königreich mit einem Tier-4-Studentenvisum (General). Ich war einmal im Schengen-Gebiet und plane in den kommenden Monaten eine weitere Reise, wie unten beschrieben;

Österreich 23. Dezember 2018 bis 31. Dezember 2018. (Rückkehr nach UK). Niederlande vom 20. Januar 2019 bis 24. Januar 2019. Deutschland vom 24. Januar 2019 bis 4. Februar 2019.

Wo muss ich in diesem speziellen Fall einen Antrag stellen? Ich werde maximal Tage in Deutschland verbringen; Ich werde jedoch aus Österreich zurückkehren, ohne nach Deutschland einzureisen, und dann wieder für weitere Tage in den Schengen-Raum zurückkehren, einschließlich der Niederlande und Deutschlands.

Ich würde Ihre Hilfe wirklich schätzen. Danke schön!

Was sind die Ziele dieser Reisen? Wenn die Zwecke auf ein bestimmtes Hauptziel zeigen, übertrumpft dies die Fallback-Regel „längster Aufenthalt“.
Liebe Wähler, das hat nichts mit Expatriates zu tun . Die Tatsache, dass der Fragesteller ein Langzeitvisum für das Vereinigte Königreich hat, ist für die eigentliche Frage irrelevant. Die Frage betrifft kurzfristige Schengen-Visa. Das ist hier absolut on-topic.

Antworten (1)

Was Schengen betrifft, planen Sie zwei Reisen. Der erste geht nach Österreich, der zweite in die Niederlande und nach Deutschland. Sie könnten dies mit zwei separaten Visa für die einmalige Einreise tun. Visa für die mehrfache Einreise werden in der Regel zur Bequemlichkeit des Besuchers und der Visa-Beamten nach mehreren problemlosen Einzeleinreisen erteilt.

  • Da Ihre erste Reise nach Österreich geht, müssen Sie unbedingt ein österreichisches Schengen-Visum beantragen.
  • Die Zeit für die Beantragung des zweiten Visums nach der ersten Reise wäre knapp, also könnten Sie beide im selben Antrag erwähnen und auf das Beste hoffen. Wenn sie Ihnen ein Visum mit genügend Einreise und Dauer/Gültigkeit erteilen, können Sie es auf den folgenden Reisen verwenden.
  • Wenn nicht, gilt für das zweite Visum die von Henning in seinem Kommentar erwähnte „Hauptreiseziel“-Regelung. Sie zählen Tage, wenn es keinen besonderen Grund gibt, in eines der Länder zu reisen (z. B. ein Geschäftstreffen in den Niederlanden, gefolgt von einer Besichtigungstour in Deutschland).