Zwei Pässe, von der Einwanderungsbehörde in Frage gestellt? [Duplikat]

Ich bin in Südafrika geboren und lebe seitdem. Mein Vater ist Brite, daher kann ich einen britischen Pass beantragen, da ich auch britischer Staatsbürger bin (Doppelbürger). Mein erster britischer Pass ist gerade in meinem Zuhause in Südafrika angekommen.

Wenn ich Kapstadt nach London verlasse und meinen britischen Pass vorzeige, wird mich die Einwanderung aufhalten, weil es in meinem britischen Pass keine Aufzeichnungen gibt, das Vereinigte Königreich zu "verlassen", also wie könnte ich nach Großbritannien einreisen?

Nein natürlich nicht. Wenn es überhaupt relevant ist, wissen die britischen Behörden natürlich auch, dass der Pass im Ausland ausgestellt wurde.

Antworten (1)

Wenn Südafrika Ausreisekontrollen hat, verwenden Sie Ihren südafrikanischen Pass, wenn Sie das Land verlassen, da dieser mit den Aufzeichnungen Südafrikas übereinstimmt.

Legen Sie bei der Einreise nach Großbritannien Ihren britischen Reisepass vor und nehmen Sie die EU-Bürgerlinie. Möglicherweise werden Sie zu Ihrer Situation befragt. Wenn ja, dann sei einfach ehrlich. „Ich bin ein südafrikanischer Staatsbürger, der kürzlich herausgefunden hat, dass ich wegen meines Vaters Anspruch auf einen britischen Pass habe, also benutze ich zum ersten Mal meinen neuen britischen Pass.“ Es wird absolut keine Probleme damit geben.

Mein Schwager ist Amerikaner und hat kürzlich seine kanadische Staatsbürgerschaft erhalten. Bei seiner ersten Vorlage seines kanadischen Passes beim kanadischen Zoll gratulierte ihm der Einwanderungsbeamte zu seiner Staatsbürgerschaft und schüttelte ihm die Hand, um ihn sozusagen in der Familie willkommen zu heißen. Also keine Angst hier. Wenn überhaupt, wird dies positiv sein, nicht negativ.

Die meisten britischen Flughäfen sind jetzt mit automatischen Eingangsschleusen für EU-Bürger ausgestattet, sodass OP nicht einmal mit jemandem sprechen muss, wenn er dies nicht möchte.
Ich bin erst 17 Jahre alt. Und um das e-Gate für einen britischen Staatsbürger zu nutzen, muss ich 18 Jahre oder älter sein.