Angenommen, ich entwerfe einen Satz Teller für die nächsten D&D-Bücher (was ich leider nicht bin) und nehme an, ich muss einen Mönch mit einem leicht hinterhältigen Gesicht zeichnen. Ich habe mehrere Konzepte aus meiner Fantasie heraus ausprobiert und sie alle haben mich frustriert zurückgelassen.
Während ich an einer Tasse Kaffee nippe und mich uninspiriert fühle, beschließe ich, mir lustige Videos von [hier zufällige alberne Videoseite einfügen] anzusehen, und da ist er! Einer der Schauspieler sieht genau so aus, wie ich meinen hinterhältigen Mönch haben möchte, bis auf den kitschigen Schnurrbart und die mausgrauen Augen.
Ich beschließe, mich von seinem Gesicht „inspirieren“ zu lassen und meinen Charakter zu entwerfen. Am Ende sieht er fantastisch aus, mit nur einem Problem: Ich habe so tolle Arbeit geleistet, dass die Figur genauso aussieht wie der Schauspieler. Der Schauspieler ist nicht berühmt, also wird nicht jeder sagen "Oh wow, er hat gerade Al Pacino gezeichnet", aber wenn jemand diesen Schauspieler kennen würde, würde er die Ähnlichkeit erkennen.
Ist es in Ordnung (und mit OK meine ich, ist es moralisch und/oder legal), dieses Design ohne die Erlaubnis des Schauspielers zu verwenden?
Moralisch ist wirklich unmöglich zu beantworten. Jeder wird eine andere Meinung dazu haben und der Kontext ist wichtig.
Rechtlich geht es um die Aneignung des eigenen Bildes . Dies verstößt nicht streng gegen das Gesetz, aber wie bei den meisten Problemen mit geistigem Eigentum gibt es einige Vorbehalte:
http://www.owe.com/resources/legalities/7-issues-regarding-use-someones-likeness/
Die einzige Einschränkung, die wahrscheinlich am ehesten damit zusammenhängt, wäre:
(5) Eingriff in die Privatsphäre durch gewerbliche Aneignung / Publizitätsrechte
Diese Rechte werden verletzt, wenn das Bild einer Person auf oder in Verbindung mit Produkten oder Waren („Waren“) verwendet wird oder Waren oder Dienstleistungen verkauft oder beworben werden. In Bezug auf Kunstwerke haben die Gerichte Werke der bildenden Kunst im Allgemeinen als Ausdruck des Rechts auf freie Meinungsäußerung nach dem ersten Verfassungszusatz angesehen und sind daher von der Haftung für die Verletzung von Persönlichkeits- oder Persönlichkeitsrechten ausgenommen. Nur kommerzielle Reproduktionen des Kunstwerks gelten als Waren im Sinne dieses Standards.
Trotzdem gibt es hier keine klare/einfache Antwort. Kontext wird viel ausmachen.
AndreasH
Janus Bahs Jacquet
JohnB
user56reinstatemonica8
hochnäsig
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user56reinstatemonica8
gehen-junta
Johnp
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