13 von 15 Tagen mit einem Schengen-Visum verwendet, das bis April gültig ist, aber in den folgenden Monaten reisen möchte

Ich habe einen asiatischen Freund, der eine britische Staatsbürgerkarte hat, die bis Anfang nächsten Jahres gültig ist. Er bekam letzten Oktober ein Schengen-Visum von der maltesischen Botschaft. 15 Tage bis April 2013. Wir wussten damals nicht, was jetzt passiert.

Er hat 13 Tage gebraucht und in den folgenden Wochen mehrere Reisen nach Frankreich und Spanien gebucht, also dachten wir, er könnte zur französischen Botschaft gehen, um das zu klären. Die französische Botschaft sagte, dass sie nichts tun könnten, da er bereits ein Schengen-Visum aus Malta habe, und dass er es mit der maltesischen Botschaft regeln solle.

Die maltesische Botschaft hat sich jedoch geweigert, das Visum zu verlängern oder zu stornieren, da sie es nicht stornieren/widerrufen kann, da das Visum bereits verwendet wurde und dass sie ein bestehendes Visum nicht verlängern können, bis es abläuft! Es gibt also keinen Ausweg??

"Wer ist eine bis Anfang nächsten Jahres gültige britische Staatsbürgerkarte" - huh? Meinen Sie, sein Pass ist bis nächstes Jahr gültig? Britische Staatsbürger benötigen normalerweise kein Schengen-Visum...?
Aufenthaltskarte Entschuldigung!
Großartig - ich würde vorschlagen, Ihre Frage zu bearbeiten, um das zu klären :) Danke!

Antworten (1)

Der Besitz von mehr als einem Schengen-Visum ist nicht erlaubt und eine Verlängerung ist nicht möglich. Es sollte nicht schwer sein, es zu stornieren, aber die Bürokratie der Botschaften/Konsulate ist manchmal eine Nervensäge.

Der einzige Ausweg ist Glück, wenn beispielsweise der Pass versehentlich abgeschnitten oder versehentlich etwas Wasser darauf verschüttet wurde, wird der Pass beschädigt, dann können Sie einen neuen Pass beantragen und dann ein neues Schengen-Visum beantragen von jeder anderen EU-Botschaft. Aber auch hier nur mit Glück ;)

Sie können in der Regel auch eine neue anfordern. Sie können das alte einfach einschicken und es beschneiden lassen (dh offiziell unbrauchbar machen).