Mein Arbeitgeber hat mir kein W-2 für Dezember 2015 geschickt. Tatsächlich sagte er mir, dass ich in den zwei Monaten (Dezember/Januar), die ich für sie gearbeitet habe, nicht auf der Gehaltsliste stand, also bin ich mir nicht sicher, ob er dazu in der Lage sein wird W-2 für mich zu generieren oder nicht. Ich frage mich, ob ich IRS anrufen und sie darüber informieren soll, und wahrscheinlich werden sie den Arbeitgeber anrufen? Oder sollte ich meine Einnahmen vom Dezember 2015 als „Sonstiges“ melden und dem IRS melden, während ich Steuern einreiche? Oder welche anderen Möglichkeiten habe ich? Ich bin ein nichtansässiger Ausländer mit einem F-1-Visum. Mein Arbeitgeber hat mir auch nicht wie versprochen das volle Gehalt gezahlt, was ich mit ihm bespreche.
Außerdem wurde ich im Januar per Scheck für meine Dezemberzahlung bezahlt, also frage ich mich, ob dies für die Steuererklärung 2015 gilt, da ich im Januar 2016 bezahlt wurde?
Sie müssen 2 Dinge bestimmen: Wurden Sie 2015 bezahlt? und welche Art von Beschäftigung haben Sie?
Wurden Sie 2015 bezahlt?
Sie haben in den Kommentaren angegeben, dass Ihr erster Gehaltsscheck von diesem Arbeitgeber vom 5. Januar 2016 datiert war. Die Antwort lautet also nein, Sie haben 2015 kein Gehalt erhalten. Für die meisten Steuerzahler bestimmt das Datum des Schecks das Jahr, in das er fällt.
Das bedeutet für Sie und diesen Arbeitgeber, dass Ihr Einkommen unter 2016 fällt. Das bedeutet, dass Sie Ihre Steuern für dieses Einkommen im April 2017 abführen werden. Ihr Arbeitgeber wird dieses Einkommen im Januar 2017 über eine 1099 oder W-2 melden.
welche Art von Beschäftigung haben Sie?
In manchen Situationen ist es schwer zu sagen, in welcher Art von Beschäftigung Sie sich befinden. Es ist wichtig, Ihre Situation zu bestimmen.
Wenn Sie Leistungen wie Krankenversicherung, Urlaub, Krankenstand oder Urlaubsgeld beziehen, dann sind Sie ein Arbeitnehmer.
Haben Sie ein bundesstaatliches W-4 ausgefüllt, und abhängig von Ihrem Staat hätte es eine staatliche Version des W-4 geben können? Die W-4 hätte Sie nach Ihrem Familienstand gefragt und nach der Anzahl der Befreiungen, die Sie geltend gemacht haben. Der W-4 muss die Personalabteilung (HR) oder die Buchhaltungsabteilung anweisen, Bundes- und Landeseinkommenssteuern einzubehalten. Wenn Sie eines ausgefüllt haben, sind Sie ein Arbeitnehmer.
Wenn Sie keine Leistungen erhalten und kein W-4 abgeschlossen wurde, behandeln sie Sie wahrscheinlich als Auftragnehmer.
W-2 oder 1099?
Wenn Sie kein Angestellter sind, gelten Sie als Auftragnehmer. In beiden Fällen wird Ihr Einkommen dem IRS gemeldet. Mitarbeiter über die W-2, Auftragnehmer über die 1099 im Januar des nächsten Jahres. Sie erhalten eine Kopie für Ihre Steuerunterlagen.
In vielen Bundesländern muss Ihr Arbeitgeber Ihnen eine Gehaltsabrechnung ausstellen. In vielen Fällen wird dieser Stub elektronisch an eine von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesendet oder ist auf der Website eines Drittanbieters verfügbar. Wenden Sie sich an die Personalabteilung Ihres Unternehmens, um zu sehen, wo sich der Stub befindet. Das Vorhandensein des Stummels und der Quellensteuer für Steuern und Sozialversicherung bedeutet, dass Sie sicher sein können, dass es im Januar 2017 ein W-2 geben wird.
Das Problem für Sie ist, dass Sie als Auftragnehmer keine Steuern für das IRS oder die staatliche Steuerbehörde einbehalten. sie werden auch nicht für die Sozialversicherung einbehalten.
Wenn Sie mit der Feststellung Ihres Status warten, könnten Ihre Steuern im Frühjahr 2017 sehr komplex und teuer werden. Sobald Sie die Situation geklärt haben, wenden Sie sich an einen Steuerberater, um zu erfahren, wie Sie vorgehen müssen.
Einzelne Steuerzahler verwenden normalerweise die „Barmethode“, um zu bestimmen, wann Einkünfte gemeldet werden müssen, bei denen Sie sie zählen, wenn sie tatsächlich eingegangen sind (dh wenn der Scheck ausgestellt und Ihnen zur Verfügung gestellt wird). Siehe https://www.irs.gov/publications/p334/ch02.html .
Da Sie für diesen Job bis Januar 2016 keinen Gehaltsscheck erhalten haben, haben Sie für das Steuerjahr 2015 kein Einkommen aus diesem Job. Sie sollten es nicht in Ihre Steuererklärung 2015 aufnehmen. Es sollte auf Ihrem W-2 für 2016 erscheinen.
Ihr Einkommen ist in dem Jahr steuerpflichtig, in dem es an Sie gezahlt wurde, nicht in dem Jahr, in dem Sie es verdient haben. Wenn Sie also 2015 keine Gehaltsschecks vom Arbeitgeber erhalten haben, erhalten Sie von ihm kein W-2 2015, und Sie müssen in Ihrer Steuererklärung für 2015 keine Einkünfte von ihm angeben.
BrenBarn
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