Ablehnung des Schengen-Visums durch deutsches Konsulat

Mein Mann ist Herzchirurg und wird im Juni an einer Konferenz in Berlin, Deutschland, teilnehmen. Mein Mann, unsere beiden Kinder und ich haben über die deutsche Botschaft in Islamabad ein Touristenvisum beantragt, ohne Angaben und Nachweise über die Konferenz zu machen.

Sie haben unseren Visumsantrag mit der Begründung abgelehnt, dass unsere Ausreise aus dem Staat nicht festgestellt wird. Wir waren 2010 sechs Monate in Großbritannien, als mein Mann eine Berufsausbildung absolvierte. Wir verließen das Vereinigte Königreich rechtzeitig und alles verlief reibungslos. Ist es klüger, einen neuen Antrag zu stellen oder Berufung einzulegen?

Ich freue mich auf Ihren Rat.

Waren bei Ihrem vorherigen Besuch im Vereinigten Königreich alle 4 Familienmitglieder dabei?

Antworten (1)

Ein paar Anmerkungen ohne Gewähr:

  • Eine frühere Ablehnung sollte nicht automatisch zur Ablehnung eines neuen Antrags führen. Das Konsulat wird kurz vorher wissen, dass Sie sich beworben haben, und es wird wahrscheinlich alles sehr sorgfältig prüfen, aber es sollte jeden Antrag für sich und ohne Vorurteile beurteilen. Realistischerweise benötigen Sie einen sehr aussagekräftigen Antrag, um ein positives Ergebnis zu erzielen, aber rechtlich gesehen spricht nichts dagegen, einen neuen Antrag einzureichen.
  • Ich vermute, dass die Einlegung eines Rechtsmittels länger dauert. Im Idealfall würde es zumindest einen Brief auf Deutsch und ein wenig juristisches Wissen erfordern, also ist es nicht trivial, das Richtige zu tun. Es ist vor allem dann nützlich, wenn Sie einen sehr starken Fall haben, wenn Sie der Meinung sind, dass das Konsulat illegal handelt und Sie letztendlich die Gerichte einschalten möchten. Andernfalls können Sie sich genauso gut erneut bewerben (aber das bedeutet, dass Sie die Gebühr erneut zahlen müssen, wahrscheinlich vergeblich).
  • Die Einreichung einer Konferenzeinladung erscheint in jedem Fall erforderlich, ist aber technisch gesehen nicht der Grund für die Ablehnung (das würde unter „Rechtfertigung für den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts nicht erbracht“ und nicht unter „Ausreiseabsicht“ fallen Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums konnten nicht ermittelt werden“). Das bloße Absenden der Tagungseinladung reicht daher nicht aus, Sie müssen den Grund für die Ablehnung ansprechen.
  • Es ist einfacher, ein Visum zu bekommen, wenn Ihre Familie zurückbleibt. Die Annahme ist, dass Väter und Mütter zu ihren Kindern und Ehepartnern zurückkehren wollen. Schwieriger ist es immer, wenn die ganze Familie geht und man handfeste Beweise dafür erbringen muss, dass man einen guten Grund hat, nach Pakistan zurückzukehren (Arbeitsvertrag des Mannes, ggf. Nachweis, dass man ein Haus besitzt etc.). Absicht, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf des Visums zu verlassen, konnte nicht festgestellt werden“ handelt.

Alles in allem wird es wahrscheinlich schwierig, ich hoffe, du bekommst ein Visum und wünsche dir viel Glück, aber sei auf ein negatives Ergebnis vorbereitet.