"Adresse in Italien" für Wahlaufenthaltsvisum

Ich versuche, ein Wahlaufenthaltsvisum für Italien zu beantragen. Mein Besuch beim italienischen Konsulat gestern war ermutigend – fast alle meine Papiere sind in Ordnung – aber ein Punkt hielt mich zurück: Der Sachbearbeiter sagte, ich brauche einen Adressnachweis in Italien für das ganze Jahr, für das ich mich beantrage.

(Ich habe bereits ein Apartment für den ersten Monat meines Aufenthalts gebucht und hatte geplant, nach meiner Ankunft im Land eine längerfristige Unterkunft zu finden.)

Zu meinem Ärger sagte der Angestellte, dass ich, selbst wenn ich einen Mietvertrag für eine Privatwohnung hätte, auch eine notariell beglaubigte Originalkopie (mit anderen Worten, nicht gefaxt oder per E-Mail) des Eigentumstitels als Beweis vorlegen müsste dass der Vermieter tatsächlich Eigentümer der Wohnung war, die sie mir gemietet hatten.

Wie finde ich am einfachsten und schnellsten eine Langzeitunterkunft in Italien, während ich in den USA bin? Kennt jemand ein Hotel für Langzeitaufenthalte oder eine Exekutivresidenz (irgendwo) in Italien, das mir einen Vertrag schicken könnte, um diesen Papierkram zu erfüllen? (Ich glaube, ich brauche keinen notariell beglaubigten Titel einer gewerblichen Residenz, solange ich den Mietvertrag auf ihrem Briefkopf erhalte.)

Antworten (1)

Ich glaube, der Angestellte hat Sie etwas Unnötiges gefragt. Werfen Sie einen Blick in dieses Dokument des Konsulats von Philadelphia. Stattdessen wird hier nur die Verfügbarkeit angemessener Unterkünfte erwähnt . Auf jeden Fall ist das seriöseste Dokument, das ich (mit Schwierigkeiten) finden konnte, das Gesetz ([auf Italienisch]). Dort steht für den Wahlwohnsitz (ich übersetze):

Zu diesem Zweck (Erwerb des Wohnsitzes) muss der Ausländer angemessene und dokumentierte Garantien für die Verfügbarkeit einer Unterkunft zur Wahl seines Wohnsitzes und ausreichender autonomer, stabiler und regelmäßiger wirtschaftlicher Ressourcen geben, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie fortbestehen in der Zukunft. Diese Einkünfte, jedenfalls nicht geringer als das Dreifache des in der Tabelle A aufgeführten Jahresbetrags [...] sollten aus der Titulierung auffälliger Mieten (z. B. Renten), aus dem Besitz von Immobilien, aus der Titulierung stammen aus stabilen wirtschaftlich-kommerziellen Aktivitäten oder aus anderen Quellen als untergeordneter Arbeit.

Ich denke also, dass das, was Sie dem Angestellten angeboten haben, angemessen ist, aber vielleicht tut er es nicht (was er Sie gefragt hat, ist sowieso völlig unvernünftig). Um Ihre Frage zu beantworten, halte ich es für ziemlich unmöglich, einen Mietvertrag aus Italien zu den von Ihnen gewünschten Bedingungen zu bekommen.