Im Januar 2021 war mein Ehepartner arbeitslos und unser gemeinsames Einkommen für 2021 betrug (voraussichtlich) weniger als 198.000 US-Dollar. Dank dessen trug ich 6.000 $ zu meiner eigenen Roth IRA und 6.000 $ zur Ehegatten-Roth-IRA bei (dh das Maximum, das mir erlaubt war).
Kürzlich hat sie einen Job gefunden und infolgedessen wird unser gemeinsames Einkommen Ende 2021 mehr als 198.000 US-Dollar betragen. Wir werden dieses Jahr wahrscheinlich 208.000 $ überschreiten, was bedeutet, dass wir keinen Anspruch auf Roth IRA-Beiträge haben sollten.
Was nun? Soll ich alle meine Positionen verkaufen und $6.000 (+Gewinne) von jedem Konto abheben? Muss ich für diese Abhebungen Strafen und Steuern zahlen?
Gibt es eine Möglichkeit, diesen Fehler (der meines Erachtens ein häufiger Fehler ist, da es schwer vorherzusagen ist, wie viel ein Paar am Ende des Jahres verdienen wird) mit minimalen oder keinen Verlusten zu beheben?
Ich habe versucht, Seiten wie https://www.irs.gov/retirement-plans/correcting-plan-errors anzusehen , aber ich konnte nichts spezifisches zu Roth IRA oder meiner Situation finden.
Herzlichen Glückwunsch, dies ist ein spannendes Problem!
Da Sie sich noch nicht für 2021 angemeldet haben, haben Sie zwei Möglichkeiten, von denen eine genau das ist, was Sie erraten haben:
Unabhängig davon, wofür Sie sich entscheiden, müssen Sie sich an Ihre IRA-Verwahrstelle wenden, um die richtigen Formulare auszufüllen. Ich würde sie anrufen. Sie können auch die Optionen für eine nicht abzugsfähige IRA durchsprechen und sie zurück in die Roth verschieben, wenn Sie sich für diesen Weg entscheiden.
Randbemerkung : Sie erwähnten:
Wir werden dieses Jahr wahrscheinlich 208.000 $ überschreiten, was bedeutet, dass wir keinen Anspruch auf Roth IRA-Beiträge haben sollten.
Es besteht keine Eile. All dies können Sie bis zu Ihrer Einreichung (vor dem 15. April 2022) tun. Sie können genauso gut bis zum Ende des Jahres warten oder wann immer Sie sicher wissen , dass Sie den Betrag überschreiten werden.
Als Referenz finden Sie hier die entsprechende Regel des IRS in Pub 590-A :
Abzug überzähliger Beiträge. Für Zwecke der Bestimmung überschüssiger Beiträge wird jeder Beitrag, der am oder vor dem Fälligkeitsdatum (einschließlich Verlängerungen) für die Einreichung Ihrer Steuererklärung für das Jahr abgezogen wird, als nicht geleisteter Betrag behandelt. Diese Behandlung gilt nur, wenn auch etwaige Einkünfte aus den Beiträgen abgezogen werden. Die Einkünfte gelten als verdient und erhalten in dem Jahr, in dem der überschüssige Beitrag geleistet wurde.
Beachten Sie, dass, wenn Sie sich damit befassen, ein paar Absätze über diesem Zitat in Pub 590-A steht: „Eine Verbrauchssteuer von 6 % gilt für jeden übermäßigen Beitrag zu einer Roth IRA.“ Das klingt an sich beängstigend, aber keine Sorge, der zitierte Text hat Vorrang vor dem, wenn Sie vor dem Einreichen zurückziehen, da alle Gelder "als nicht eingezahlter Betrag behandelt werden" und daher die 6%-Regel nicht gilt.
mhoran_psprep
TTT
dave_thompson_085