Ankunft in Frankreich vor Beginn eines Studentenvisums. Kann ich nach Großbritannien gehen und nach Frankreich zurückkehren?

Ich bin Amerikaner und beantrage derzeit ein Studentenvisum für einen längeren Aufenthalt in Frankreich (>90 Tage; es ist ein zweijähriges Masterprogramm). Mein Visumstermin beim Konsulat ist Mitte Juli. Meine Schule beginnt am 16. September, und ich habe in der Bewerbung angegeben, dass ich vorhabe, am 1. September nach Frankreich zu gehen.

Nun, es stellt sich heraus, dass es für mich besser wäre, am 1. August nach Frankreich zu gehen. Ich habe mich gefragt, ob es möglich ist, dass ich zu einem Touristenbesuch nach Frankreich gehe (für den kein Visum für Aufenthalte <90 Tage erforderlich ist) und dann einen kurzen Wochenendausflug nach Großbritannien (Ende August) mache, bevor ich zurückkehre und mich vorstelle sie mit meinem Studentenvisum?

Ich weiß, dass ich ein Langzeitvisum technisch gesehen nicht mit einem Touristenbesuch kombinieren kann. Dies kombiniert die beiden jedoch technisch nicht, da ich das Schengen-Gebiet verlassen und wieder einreisen würde, oder?

Ich kann nicht einfach darum bitten, mein Visum am 1. August zu beginnen, weil mein Freund kürzlich die Attestation d'accueil (Nachweis der Unterkunft für die ersten 3 Monate meines Aufenthalts) von der Mairie validiert bekommen hat und das Startdatum für dieses Dokument ist am 1.9.

Stellen Sie sicher, dass Sie einen Reisenachweis für das Vereinigte Königreich haben, die Einwanderungsbehörde in Frankreich möchte dies möglicherweise sehen. Aber ja, das ist in Ordnung, Sie können von überall außerhalb von Schengen einreisen.
@BritishSam, bitte poste das als Antwort.
Ich stimme BritishSam nicht zu. Einwanderungsbeamte innerhalb und außerhalb von Schengen sind sich sehr bewusst, dass Menschen versuchen, das System auf eine vom O/P beschriebene Weise zu manipulieren. Wenn Sie in Frankreich ankommen, bevor Ihr Visum gültig ist, werden Sie Bedenken haben, dass Sie über das Ablaufdatum hinaus bleiben könnten, verbunden mit der Tatsache, dass Sie anscheinend einen Freund haben, der in Frankreich lebt. Eine kurze Reise nach Großbritannien ist ein gängiger Trick, den die britische Einwanderung klug anwendet. Sie werden Sie nicht als echten Besucher sehen, sondern als jemanden, der versucht, die Schengen-Regeln zu umgehen. Quelle: Ich habe gesehen, wie Leute das versucht haben und abgeschoben wurden.
„Ich weiß, dass ich ein Langzeitvisum technisch gesehen nicht mit einem Touristenbesuch kombinieren kann.“ Haben Sie eine Referenz für diese Behauptung? Es wird oft gemacht, aber wir konnten es nie auf eine tatsächliche Schengen-Gesetzgebung zurückführen, und ich kann mich auch nicht erinnern, jemals von jemandem gehört zu haben, der tatsächlich in Schwierigkeiten geraten ist, weil er von visumfrei zu Langzeitaufenthalt gewechselt hat, während er sich noch innerhalb der Zone befand .
@canonacer Wenn Sie ein echter Besucher sind, ist das in Ordnung. Leute, die versuchen, das zu tun, wofür ihr Visum zu früh ist, sind nicht erlaubt, sie müssen beweisen, dass sie das nicht tun. Persönlich ja, ich würde einfach gehen, wenn mein Visum beginnt, aber es gibt nichts, was die Person rechtlich aufhält. Offensichtlich liegt es an der Einwanderungsbehörde.
@lana Bist du früher eingetreten? Wie war Ihre Interaktion mit dem Grenzkontrollbeamten?
Es ist durchaus üblich, dass Studierende ihr Studienland vor Studienbeginn besuchen. Stellen Sie nur sicher, dass Sie einen Finanzierungsnachweis vorlegen können.

Antworten (1)

Alte Frage, aber ich sehe niemanden beantwortet, also werde ich einige Informationen hinzufügen, die ich für relevant halte. Ich habe folgende E-Mail vom österreichischen BMI bezüglich der Einreisegebühr für ein Visum erhalten, bevor ein Visum D gültig ist. Beachten Sie, dass dies eine Übersetzung der ursprünglichen E-Mail auf Deutsch ist:

Wenn der visumfreie Aufenthalt kurz ist oder der Reisezweck für den visumfreien Aufenthalt ein anderer ist als für den Visum-D-Aufenthalt (z. B. erst Tourismus, dann Studium/Beruf), wäre die Einreise rechtmäßig. Wobei eine visumfreie Einreise (unter Beachtung der Regel: 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen) und der anschließende Aufenthalt mit einem Visum D nahtlos möglich ist.

Hinweis darauf, dass ein Drittstaatsangehöriger mit visumfreien Privilegien vor dem Gültigkeitsdatum des D-Visums einreisen kann und dass ein „Visa Run“ in das Vereinigte Königreich technisch nicht erforderlich ist