Wiedereinreise nach Schengen diesmal mit Visum [geschlossen]

Ich bin US-Bürger und seit September in Italien. Ich komme auf meine 90 Tage, da ich kein Visum habe und in die USA zurückkehren muss. Ich werde mich jedoch für Universitätskurse einschreiben und im Januar ein Studentenvisum haben. Muss ich die 90 Tage außerhalb Italiens warten, bevor ich wieder einreisen kann, oder darf ich wieder einreisen, da ich beim zweiten Mal ein Visum haben werde? Die erste Einreise war im Wesentlichen nur als Tourist, also hatte ich kein Visum.

Das Visum, das Sie bekommen, muss vom Typ D (langfristiger Aufenthalt) sein, richtig?
Laut der Antwort hier entspricht jedes Visum für einen längeren Aufenthalt einer Aufenthaltserlaubnis, in diesem Fall gäbe es keine Wartezeit, um nach Italien zu gehen. travel.stackexchange.com/a/19150/28331
Ich glaube, es wäre so, weil ich ein Studentenvisum für sechs Monate bekomme

Antworten (1)

Angenommen, das Visum, das Sie erhalten, ist ein von Italien ausgestelltes Visum vom Typ D (langfristiger Aufenthalt):

Das Visum erlaubt Ihnen nur, sich in Italien aufzuhalten , ohne die 90/180-Regel in Bezug auf Ihre früheren Aufenthalte im Schengen-Raum einzuhalten. Sie sollten also keine Probleme haben, wenn Sie bei der Wiedereinreise direkt nach Italien reisen.

Wenn Sie auf Ihrem Weg nach Italien durch ein anderes Schengen-Land reisen , werden die Dinge komplizierter. Das italienische D-Visum befreit Sie im Allgemeinen nicht von der 90/180-Tage-Regelung in Bezug auf die anderen Schengen-Länder. Grundsätzlich besagen die Regeln, dass Sie durch ein anderes Schengen-Land reisen dürfen sollten, um das Land zu erreichen, das Ihr Visum für den längerfristigen Aufenthalt ausgestellt hat, selbst wenn Ihre 90/180-Freigrenze aufgebraucht ist, aber Sie wissen nie, wie einfach das wäre einen Grenzbeamten davon überzeugen. Es kann Ihnen also nach Möglichkeit einige Mühe ersparen, wenn Sie darauf achten, Ihre 90 Tage vor Ihrer Abreise in die USA gar nicht erst zu verbrauchen.

Wenn Typ D wirklich wie eine Aufenthaltserlaubnis behandelt wird, dann sollten andere Einreisestellen Sie mit der Vermutung hereinlassen, dass Sie in das Land gehen, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Es gab einige Diskussionen darüber in den Kommentaren zu der Frage hier travel.stackexchange.com/questions/52941/…
@Louis: Du hast Recht - ich habe gerade dahingehend bearbeitet. Es ist Artikel 5 Absatz 4 Buchstabe a des Schengener Grenzkodex.
Wenn ich also in den Ferien nach Hause fahre und zurückkehre, sollte ich nach einem Flug suchen, der eine direkte Verbindung nach Italien hat und keine Zwischenlandungen in anderen Schengen-Gebieten hat? Bedeutet dies, dass ich, obwohl ich im Januar in Italien studieren werde, bis Februar warten muss, um in andere Schengen-Länder zu reisen, oder werde ich in Ordnung sein, da ich ein Visum habe?
@LPenn: Auf dem Weg von und nach Italien sollte es Ihnen erlaubt sein, in anderen Schengen-Ländern einen Zwischenstopp einzulegen . Kurzaufenthalte mit einem anderen Schengen-Land als Ziel müssen jedoch der 90/180-Regel entsprechen. Die Zeit , die Sie mit dem Visum in Italien verbringen , zählt jedoch nicht für die 90/180-Berechnung, so dass das Warten in Italien bis Februar Ihre Schengen-Uhr schließlich aufladen wird.