Frankreich Langzeitstudienvisum nach Touristenvisum [geschlossen]

Ich bin Aussie und plane, nach Paris zu gehen, um mich umzusehen und die Sprache besser kennenzulernen, und überlege, mich danach an einer Universität dort zu bewerben - sei es für ein weiteres Sprachstudium oder um mein Studium fortzusetzen.

Ich habe gesucht und keine Antwort auf diese spezielle Situation gefunden - wenn ich <90 Tage in Paris bleibe, kann ich dann am Ende dieses Zeitraums nach Australien zurückkehren und ein langfristiges Studentenvisum beantragen? Mein Hauptanliegen ist die 90/180-Regel für den Schengen-Raum. Ich habe eine Quelle gesehen, die besagt, dass das Ändern des Visumstatus ihn zurücksetzt, aber ich möchte kein Risiko eingehen und hätte gerne eine Bestätigung und/oder weitere Informationen.

Edit: Gilt dies auch für das Besuchervisum für einen längeren Aufenthalt?

Studentenvisa werden nach einem anderen Regime ausgestellt als Schengen-Visa. Was Sie vorschlagen, klingt gut und es gibt keinen Grund, Probleme mit der 90/180-Regel zu erwarten, da dies eine Schengen-Sache ist und nicht auf die Beantragung eines Studentenvisums anwendbar ist.

Antworten (1)

Wenn Sie ein nationales französisches D-Visum haben, wird die Zeit in Frankreich nicht gegen die Schengen-Regelung 90/180 angerechnet. Die Zeit in anderen Schengen-Staaten tut es noch. Wenn Sie es also sehr knapp schneiden, kann es zu Problemen kommen, wenn Sie zB über Frankfurt oder Amsterdam fliegen möchten.


Folgemaßnahmen: VERORDNUNG (EU) 2016/399 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES , Absatz 6, Abschnitt 2.

Tatsächlich ist es einem Inhaber eines gültigen Visums für den längerfristigen Aufenthalt erlaubt, auf dem dritten Weg in den ausstellenden Staat durch andere Schengen-Staaten zu reisen, auch wenn er möglicherweise keine Tage mehr auf seiner Schengen-Uhr hat – siehe Artikel 6.5(a) des Grenzkodex .
Danke @om! Ich hätte dies in meine ursprüngliche Frage stellen sollen, und ich möchte den Austausch nicht mit nahezu überflüssigen Fragen verstopfen, aber ich frage mich, ob Sie wissen würden, ob dasselbe für das französische Besuchervisum für einen längeren Aufenthalt gilt?
@ Roger, Artikel 6 scheint ziemlich klar zu sein, wenn es um 90/180 und andere Schengen-Staaten geht. „Aufgrund eines Aufenthaltstitels oder eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt zulässige Aufenthaltszeiten werden bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten nicht berücksichtigt.“