Aufenthalt in Europa (Schengen und Non-Schengen) für ein Jahr

Ich bin Inhaber eines indonesischen Passes. Ich habe ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise, Aufenthaltsdauer: 90 Tage, gültig für 2 Jahre, ausgestellt von der niederländischen Botschaft im November 2014 (gültig bis November 2016). Ich werde mich vom 1. Januar 2015 bis zum 31. März 2015 für 90 Tage in den Niederlanden aufhalten.

Meine Frage ist: Kann ich vom 1. April 2015 bis zum 30. Juni 2015 mit meinem bestehenden Schengen-Visum 90 Tage in Rumänien/Kroatien/Serbien/Bulgarien verbringen? Ich fliege dann vom 1. Juli 2015 bis zum 30. September 2015 zurück in die Niederlande.

Mein Ziel ist es, 2015 ein ganzes Jahr in Europa zu bleiben:

  1. 90 Tage in den Niederlanden (Januar, Februar und März)
  2. 90 Tage in Rumänien oder Kroatien (April, Mai und Juni)
  3. Wieder 90 Tage in den Niederlanden (Juli, August und September)
  4. 90 Tage in Serbien oder Bulgarien (Oktober, November und Dezember)
Nein, maximal 90 Tage insgesamt in 365 (366) Tagen. Was hält die Leute sonst davon ab, dieses Visum als illegalen Einwanderungstrick zu verwenden?
@DumbCoder Es sind 90 Tage in 180 Tagen, nicht 365.
@skv Deshalb geht das OP nach Rumänien, Kroatien oder Bulgarien, das sind keine Schengen-Staaten.
Obwohl Kroatien, Serbien, Bulgarien und Rumänien nicht zu den Schengen-Staaten gehören, darf man in diese Länder dennoch mit einem Schengen-Visum für die mehrfache Einreise einreisen. Ich überprüfte die Websites für jede der Botschaften.
Hast du einen Link für Serbien? Während die anderen 3 EU-Mitglieder sind, ist Serbien es nicht und ich kann keine Informationen über einen Besuch in Serbien mit einem Schengen-Visum finden.
@Dirty-flow Ich habe keinen Link, aber einige Länder akzeptieren anscheinend einseitig Schengen-Visa, siehe travel.stackexchange.com/questions/38706/…
mfa.gov.rs/en/consular-affairs/entry-serbia/visa-regime - hier ist es. Aber es ist eine neue Regel (ab 30.10.2014)
Hier ist der Link für Serbien abudhabi.mfa.gov.rs/…
FÜR INHABER VON SCHENGEN-VISUM, USA-VISUM, UK-VISUM UND VISA ANDERER EU-LÄNDER SEIT DEM 8. NOVEMBER 2014 KEIN VISUM FÜR REISEN NACH SERBIEN ERFORDERLICH
@Relaxed - Es scheint, dass Sie sich irren. Ich habe mit einem Freund nachgefragt, der ein 1-Jahres-Schengen-Visum hat und sein Visum für ein Jahr 90 Tage beträgt.
@DumbCoder Nein, ist es nicht, siehe Anhang VII des Schengen-Visumkodex . Wie hat dein Freund übrigens nachgesehen? Auf dem Visumaufkleber steht entweder „90“ oder „XXX“ unter der Rubrik „Maximaler Aufenthalt“, niemals mehr als „90“, aber wenn das Visum länger als sechs Monate gültig ist, bedeutet dies 90 Tage pro Zeitraum von 180 Tagen . Es gibt keine Bestimmung, ein Visum zu erteilen, das auf 90 Tage in einem ganzen Jahr begrenzt ist.

Antworten (1)

Sie könnten wahrscheinlich so etwas tun, ohne gegen die 90-Tage-Maximalaufenthaltsregel zu verstoßen, aber es gibt zwei Probleme, ein kleines und ein großes:

  • Der kleine: Der Tag, an dem Sie von den Niederlanden nach Rumänien fliegen, zählt in beiden Ländern (außer wenn Sie gegen Mitternacht fliegen?). Nach meiner Zählung, wenn Sie genau 90 Tage in den Niederlanden und dann weitere 90 Tage in Rumänien bleiben, verpassen Sie einen Tag, wenn Sie in den Schengen-Raum zurückkehren, und haben möglicherweise Probleme bei der Einreise nach Rumänien (siehe Kommentare). Damit das rein rechnerisch funktioniert, müssen Sie beim ersten Aufenthalt in den Niederlanden höchstens 89 Tage bleiben oder einige Tage in einem Drittland verbringen.
  • Der große: Sie beugen gewissermaßen die Regeln, Schengen-Visa sind für kurze Aufenthalte und Besuche gedacht. Was Sie in Betracht ziehen, ist furchtbar nahe daran, ein halbes Jahr in den Niederlanden zu leben, mit einigen Reisen dazwischen, wofür Ihr Visum nicht vorgesehen ist. Haben Sie diese Reiseroute bei der Bewerbung eingereicht?

Denken Sie daran, dass Grenzschutzbeamte jederzeit nach dem Zweck Ihres Aufenthalts fragen, die Einreise verweigern oder sogar Ihr Visum stornieren können, wenn sie glauben, dass Sie etwas anderes tun werden, als Sie behauptet haben, oder wenn Sie das Visum in betrügerischer Absicht erhalten haben. Sie haben dort einen gewissen Ermessensspielraum, es reicht nicht aus, schlau zu sein und die maximale Aufenthaltsdauer zu erfüllen.

Ich vermute, dass es zumindest einmal funktionieren könnte , aber ich weiß es nicht wirklich. Es kann auch hilfreich sein, in andere Schengen-Länder zu reisen, häufiger in den Schengen-Raum ein- und auszureisen und hier und da ein oder zwei Monate zu kürzen, um den Eindruck zu vermeiden, dass Sie das Visum für den Aufenthalt in den Niederlanden missbrauchen.

@skv Wo hast du das gefunden? Ich habe tatsächlich nach maßgeblichen Informationen darüber gesucht, da ich mich an eine solche Regel erinnerte. Aber die EU-Verordnung ist nicht allzu klar und die Website des rumänischen Außenministeriums ist ein Chaos. Es wäre ein Grund mehr, 89 statt 90 Tage zu bleiben…
mae.ro/en/node/2040 heißt es dort : „Außerdem darf das Aufenthaltsrecht im Hoheitsgebiet Rumäniens nicht das Aufenthaltsrecht überschreiten, das gemäß den von den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Visa/Aufenthaltsgenehmigungen gewährt wird.“ Würde das also als ein Aufenthalt von 89 Tagen in den Niederlanden und 2 Tagen in Rumänien als „Überschreitung des gewährten Aufenthaltsrechts“ interpretiert?
@skv Das Englisch ist so schlecht, dass ich immer Schwierigkeiten habe, diese Website zu verstehen…
Das stimmt :) aber mit dieser Klausel denke ich, dass jemand irgendwo im OP-Plan ein Problem erkennen wird
@skv Bitte löschen Sie nicht den ersten Kommentar, ich denke, er ist relevant, und ich habe darauf verwiesen, und das Entfernen macht es schwierig, der Konversation zu folgen.
Tut mir leid, ich musste den Link bearbeiten und das hat mir nicht erlaubt, tut mir leid, ich werde das in Zukunft berücksichtigen
+1, diese Antwort ist in Ordnung. Da der OP eine MEHRFACHEINREISE hat und alles, was er plant, in den Anmeldezeitraum fällt, sollte er den Schengen-Tagesrechner verwenden, um die GENAUEN Einreise-/Ausreisedaten einzuhalten. Die September-Exit muss zum Beispiel am 28. sein.
@GayotFow will Romanian' Klausel, die ich kommentiert hatte, kein Problem sein, scheint ein interessantes Schlupfloch zu sein
BENUTZERHANDBUCH FÜR DEN „SCHENGEN“-RECHNER FÜR KURZAUFENTHALTE ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/…
Aufenthalte in Bulgarien, Kroatien, Irland, Rumänien, Zypern und dem Vereinigten Königreich werden nicht berücksichtigt, da diese (noch) nicht Teil des Schengen-Raums ohne Binnengrenzen sind.
Sie müssen bei der Berechnung dieses Zeitraums vorsichtig sein, da ab dem 18. Oktober 2013 neue Regeln gelten. Der Zeitraum von 180 Tagen ist definiert als der Zeitraum von 180 Tagen vor jedem Aufenthaltstag im Schengen-Raum. Das bedeutet, dass Sie sich an keinem Tag Ihres Aufenthalts im Schengen-Raum in den vorangegangenen 180 Tagen länger als 90 Tage aufgehalten haben dürfen.
@skv, ich stimme James 'Kommentar zu. Auch mit Relaxs Beobachtung, dass der OP an der Grenze erneut überprüft wird. Ein 3. Back-to-Back scheitert in etwa 97% der Fälle daran (also am Aufbau eines Privatlebens).
Mit dem „Schengen-Kurzaufenthaltsrechner“ können Sie sich von der Einhaltung der Regeln überzeugen: ec.europa.eu/dgs/home-affairs/what-we-do/policies/… Aufenthalte in Rumänien, Bulgarien, Zypern , Kroatien, Großbritannien und Irland werden getrennt von Aufenthalten im Schengen-Raum gezählt, da diese Länder entweder keine Mitglieder des Schengen-Raums sind oder die Schengen-Regeln nur teilweise anwenden.