Ausländische Großeltern und 529 College-Sparer

Ich bin ein in Ohio lebender Ex-Pat mit einem Kind, für das wir ein 529-College-Sparkonto eingerichtet haben. Meine Eltern aus Großbritannien möchten zur Zukunft meiner Tochter beitragen, und ich bin mir nicht sicher, was der (für alle Beteiligten) vorteilhafteste Weg wäre, damit umzugehen.

Können/sollten sie zu ihr 529 beitragen? Was wären die rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen einer solchen Vorgehensweise? Oder gibt es eine bessere Möglichkeit für sie zu helfen?

Keine Antwort, da dies nur von britischer Seite ist - es würde im Grunde keine rechtlichen und steuerlichen Auswirkungen aus der Schenkung durch die Großeltern geben, es sei denn, sie sterben innerhalb von 7 Jahren nach der Schenkung. In diesem Fall würde es immer noch als Teil zählen ihres Nachlasses für erbschaftssteuerliche Zwecke (gestaffelt, also 1/7 pro Jahr). Siehe zB gov.uk/inheritance-tax/gifts

Antworten (1)

https://www.sec.gov/reportspubs/investor-publications/investorpubsintro529htm.html

Beiträge . Viele Staaten bieten Steuervorteile für Beiträge zu einem 529-Plan. Diese Leistungen können den Abzug von Beiträgen von der staatlichen Einkommenssteuer oder entsprechende Zuschüsse umfassen. College-Sparer haben jedoch möglicherweise nur dann Anspruch auf diese Vorteile, wenn Sie in einen 529-Plan investieren, der von Ihrem Wohnsitzstaat gesponsert wird.

Ich bin mir nicht sicher, ob Sie oder das Kind von den ausländischen Hausärzten profitieren, die zu einem 529 beitragen.

Ein UGMA-Depotkonto wäre vielleicht besser, aber ich kenne mich mit den steuerlichen Auswirkungen internationaler Schenkungen nicht aus.

Es gibt keinen staatlichen Steuerabzug für diejenigen, die aus staatlichen Beiträgen stammen, aber der Rest der 529 Leistungen würde weiterhin bestehen.