Automatische Staatsbürgerschaft für im Vereinigten Königreich geborene EWR-Kinder

Ich bin Deutsche und lebe seit 2006 dauerhaft in Großbritannien, meine Frau ist keine EU- / Nicht-UK-Bürgerin. Unsere drei Kinder wurden 2011, 2014 und 2017 in Großbritannien geboren. Sie haben deutsche Pässe und ich war immer davon ausgegangen, dass sie nur deutsche Staatsbürger sind.

Uns allen wurde bereits der Niederlassungsstatus im Rahmen des EU-Siedlungssystems gewährt. Da ich nach dieser Information des Auswärtigen Amtes erfahren habe, dass der Brexit eine Frist für die Garantie der doppelten deutsch-britischen Staatsbürgerschaft einführt , möchte ich nun die britische Staatsbürgerschaft für meine Kinder vor dem Brexit-Datum beantragen.

Als ich mich über die Staatsbürgerschaftsanforderungen informierte, war ich überrascht zu erfahren, dass meine 2 Kinder, die 2014 und 2017 geboren wurden, tatsächlich bereits unwissentlich die britische Staatsbürgerschaft besitzen, da sie geboren wurden, nachdem ich bereits mehr als 5 Jahre ununterbrochen im Vereinigten Königreich gelebt hatte. Meine Fragen sind:

1.) Ist es ratsam, dass ich die Staatsbürgerschaft für meine 2 jüngeren Kinder nicht beantrage und stattdessen einfach einen britischen Pass beantrage, damit sie ihre britische Staatsbürgerschaft geltend machen können? Das scheint deutlich günstiger zu sein. Welche Nachweise muss ich bei diesen Anträgen erbringen?

2.) Gilt für diese 2 Kinder noch die oben genannte Brexit-Frist für die Doppelstaatsbürgerschaft oder kann ich dies zu einem späteren Zeitpunkt tun und sie haben immer eine garantierte Doppelstaatsbürgerschaft?

3.) Verstehe ich es richtig, dass diese Option nicht für mein ältestes Kind verfügbar ist, das weniger als 5 Jahre nach meinem Umzug nach Großbritannien geboren wurde? Für dieses Kind soll ich vermutlich die Staatsbürgerschaft aufgrund seiner Geburtsurkunde und meines Niederlassungsstatus beantragen?

Vielen Dank!

Antworten (1)

1.) Ist es ratsam, dass ich die Staatsbürgerschaft für meine 2 jüngeren Kinder nicht beantrage und stattdessen einfach einen britischen Pass beantrage, damit sie ihre britische Staatsbürgerschaft geltend machen können? Das scheint deutlich günstiger zu sein. Welche Nachweise muss ich bei diesen Anträgen erbringen?

Ich würde das tun, aber die Zeit ist knapp, da die in der Frage genannte Frist in etwas mehr als zwei Monaten zu sein scheint. Ich weiß nicht, wie lange so ein Antrag dauern würde. Angenommen, die britische Regierung entscheidet, dass Sie vor der Geburt Ihrer Kinder keinen dauerhaften Wohnsitz erworben haben oder dass die von Ihnen vorgelegten Beweise nicht ausreichen, um festzustellen, ob Sie diesen erworben haben, und dass Ihre Kinder daher keine britischen Staatsbürger sind. In diesem Fall bleibt möglicherweise nicht genügend Zeit, um die britische Staatsbürgerschaft vor Ablauf der Frist zu erwerben. Was dann? Sie sollten für diesen Notfall planen. (Ich würde auch prüfen, ob ihr Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft als Minderjährige zum Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft führen würde – für Minderjährige gelten normalerweise deutlich andere Regeln.)

Das Innenministerium war verschiedentlich ziemlich streng in Bezug auf Beweise oder nicht so streng. Ich habe es nicht sehr genau verfolgt, aber vielleicht möchten Sie sich das ansehen. Wenn Sie fünf Jahre ununterbrochene Beschäftigung im Vereinigten Königreich vor der Geburt Ihrer jüngeren Kinder nachweisen können, sollte das ausreichen, aber seit dem Aufkommen der „feindlichen Umgebung“-Politik gab es viele Horrorgeschichten über einwanderungsbezogene Angelegenheiten.

2.) Gilt für diese 2 Kinder noch die oben genannte Brexit-Frist für die Doppelstaatsbürgerschaft oder kann ich dies zu einem späteren Zeitpunkt tun und sie haben immer eine garantierte Doppelstaatsbürgerschaft?

Wenn sie tatsächlich bereits britische Staatsbürger sind, spielt es keine Rolle, ob sie ihren ersten britischen Pass vor oder nach Ablauf der Frist erwerben, da dies keinen Erwerb der britischen Staatsbürgerschaft darstellt.

3.) Verstehe ich es richtig, dass diese Option nicht für mein ältestes Kind verfügbar ist, das weniger als 5 Jahre nach meinem Umzug nach Großbritannien geboren wurde? Für dieses Kind soll ich vermutlich die Staatsbürgerschaft aufgrund seiner Geburtsurkunde und meines Niederlassungsstatus beantragen?

Ja, es sei denn, Sie haben ein Daueraufenthaltsrecht erworben, bevor Sie 5 Jahre im Vereinigten Königreich verbracht haben, was der Fall gewesen wäre, wenn Sie Arbeitnehmer oder Selbstständiger gewesen wären, und Sie „Ihre Tätigkeit eingestellt“ hätten. Ich nehme an, das ist nicht passiert, da das Alter Ihrer Kinder darauf hindeutet, dass Sie nicht im Rentenalter sind.

Ein Antrag auf Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit vor Erwerb einer weiteren Staatsangehörigkeit ist nur dann erforderlich, wenn eine Person dies freiwillig tut, was bei Minderjährigen nicht der Fall ist (da sie diese automatisch oder durch Einwirkung der Eltern erhalten können).
Danke für deine Antwort. Die deutschen Behörden haben außerdem bestätigt, dass die Jahresendefrist nicht für Kinder gilt, die automatisch durch Geburt die britische Staatsbürgerschaft erworben haben.