Ich habe mich über das chinesische Staatsbürgerschaftsgesetz über die doppelte Staatsbürgerschaft informiert. Mir ist aufgefallen, dass das Gesetz besagt:
Artikel 9: Jeder chinesische Staatsangehörige, der sich im Ausland niedergelassen hat und als Ausländer eingebürgert wurde oder freiwillig die ausländische Staatsangehörigkeit erworben hat , verliert automatisch die chinesische Staatsangehörigkeit.
Nehmen wir also an, ein Kind wird in China von chinesischen Eltern geboren. Die chinesischen Eltern ziehen in die Vereinigten Staaten und erhalten Green Cards und lassen sich dann einbürgern, bevor das Kind 18 Jahre alt wird. Nach US-Recht erwerben Kinder unter 18 Jahren, die Green Cards besitzen, wenn einer ihrer Elternteile eingebürgert wird, automatisch die US-Staatsbürgerschaft.
Was passiert unter diesen Umständen mit der chinesischen Staatsbürgerschaft des Kindes? In diesem Fall hat das Kind die US-Staatsbürgerschaft nicht freiwillig erhalten, da sie ihm automatisch verliehen wurde.
Hat das Kind dadurch die doppelte chinesisch-amerikanische Staatsbürgerschaft?
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres muss das Kind eine Entscheidung treffen: Die Beibehaltung der US-Staatsbürgerschaft nach dem Erwachsenwerden kommt einer freiwilligen Aneignung gleich.
Um China mit einem US-Pass zu besuchen, ist ein Visum erforderlich – also der Besuch eines chinesischen Konsulats. Und zuzugeben, dass Sie kein chinesischer Staatsbürger sind.
Auf der anderen Seite bringt der Besuch Chinas mit einem chinesischen Pass einige Hürden mit sich: den Pass zu bekommen und dem Konsulat und den Einwanderungsbeamten zu erklären, wie ein chinesischer Staatsbürger ohne US-Visum in den USA lebt.
In beiden Fällen verlieren Sie am Ende Ihre chinesische Staatsbürgerschaft.
Papa
Peter M. - steht für Monika