Bedingungen für die Aufbewahrung eines nationalen EU-Ehepartnervisums (UK)

Ich bin ein russischer Staatsbürger, der mit einem Ehepartnervisum im Vereinigten Königreich lebt (verheiratet mit einem EU-Bürger). Als ich mich bewarb, war eine der Bedingungen, um ein Visum zu bekommen, dass meine Frau einen Vollzeitjob hatte, was sie hat. Jetzt sind wir zusammengezogen und ich habe einen guten Job für mich gefunden, der uns beiden ein angenehmes Leben ermöglicht. Also sprachen meine Frau und ich darüber, dass sie ihren jetzigen Job aufgibt, um einen besseren zu finden, was bedeuten kann, dass sie mehrere Monate arbeitslos ist. Wird das ein Problem für mein Visum sein? Muss meine Frau noch arbeiten, nachdem ich ein Visum erhalten habe? Ich denke, sie kann auch keinen Arbeitslosenstatus haben, weil wir als Familie genug verdienen.

Sicher, ich habe eigentlich darüber nachgedacht, zuerst dort zu posten, dachte aber, dass dieser hier angemessener ist :) wie migriere ich?

Antworten (2)

Ist sie nun seit 5 Jahren im Vereinigten Königreich (als qualifizierte Person) alias „permanent resident“?

Falls ja. Gut gemacht, kein Grund zur Sorge. 👏

Wenn nicht , dann muss sie eine „qualifizierte Person“ sein (erwerbstätig, arbeitssuchend, selbstständig, studierend oder selbstständig), damit Sie hier zugelassen werden.

Scheint, als hätte sie zwei Wurzeln:

  1. Arbeit suchen. Für bis zu 91 Tage sollte es in Ordnung sein, nur zu sagen, dass sie nach Arbeit sucht, aber wenn sie länger als 91 Tage nach Arbeit sucht, muss sie den Nachweis haben (falls gefragt), dass sie tatsächlich aktiv nach Arbeit sucht und eine echte Chance hat angestellt werden.

  2. Selbständig. Mittel müssen genug Geld haben, um sich und sich selbst zu ernähren, ohne das Sozialleistungssystem des Vereinigten Königreichs zu belasten (was die Möglichkeit einschließt, dass sie nicht arbeitet und Sie als Nicht-EU-Bürger arbeiten, solange ihr Geld zur Verfügung steht) UND ( !) eine umfassende private Krankenversicherung für sich und dich abgeschlossen hat.

Wenn sie jedoch Kroatin ist, heißt es im Kleingedruckten, dass sie nicht als Arbeitssuchende angesehen werden kann.

Mehr zum Status einer qualifizierten Person – https://www.gov.uk/government/uploads/system/uploads/attachment_data/file/588174/EEA-qualified-persons-v4_0EXT.pdf

Aber sei vorsichtig. Das Beispiel im verlinkten Dokument lautet: „Zum Beispiel kann ihr Ehepartner, der nicht aus dem EWR stammt, die Erlaubnis haben, im Vereinigten Königreich gemäß den Einwanderungsbestimmungen zu arbeiten und den EWR-Bürger allein aus seinem Einkommen finanziell zu unterstützen“; das ist hier nicht der Fall, weil die Arbeitserlaubnis aus den EWR-Regelungen statt aus den Einwanderungsbestimmungen kommen würde.

Suchen Sie sich lieber einen neuen Job, bevor Sie den alten kündigen. Dadurch vermeiden Sie die Frage, die Sie gestellt haben, und Sie sind in der Regel attraktiver für einen neuen Arbeitgeber, wenn Sie bereits beschäftigt sind, als arbeitslos.