Benötige ich ein Visum für die Einreise nach Finnland für meinen Anschlussflug?

Ich reise von Tallinn, Estland nach Lahore, Pakistan mit einem Anschlussflug in Helsinki. Meine vorläufige Aufenthaltskarte ist vor einem Monat abgelaufen. Gemäß den estnischen Gesetzen kann ich bis zu 186 Tage nach Ablauf meiner befristeten Aufenthaltskarte bleiben.

Benötige ich ein Visum für Finnland, um meinen Anschlussflug nach Doha zu bekommen, was eine Stunde Aufenthalt bedeutet, und von dort nach Lahore, Pakistan? Bitte führen Sie mich!

Mit freundlichen Grüßen.

Nein, für die Einreise nach Finnland benötigen Sie ein Schengen-Visum.
@OleksandrKravchuk Wenn er von Estland nach Finnland fliegt, gibt es keine Passkontrolle, da beide Länder im Schengen-Raum liegen. Ja, er würde ein Visum brauchen, aber niemand wird es bei der Einreise kontrollieren. Die Passkontrolle findet in Finnland vor dem Flug nach Doha statt.
@TimLymington andere Situation, da sich OP bereits im Schengen-Raum befindet
@Gnusper ja, er kann gegen das Gesetz verstoßen und mit einer Geldstrafe/Verbot/Verhaftung belegt werden, aber wie beantwortet das seine Frage? Übrigens führen sie heutzutage oft Passkontrollen auf Fähren von Estland nach Finnland durch. Hoppla!

Antworten (1)

Normalerweise erlaubt Ihnen eine estnische Aufenthaltserlaubnis, frei in andere Schengen-Länder, einschließlich Finnland, zu reisen. Die von den estnischen Behörden gewährte „Gnadenfrist“ von 183 Tagen, die es Ihnen erlaubt, nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Estland zu bleiben, gilt jedoch nur für Estland. Sie dürfen mit Ihrem abgelaufenen Aufenthaltstitel nicht in andere Schengen-Staaten reisen. Bei Reisen von Estland nach Pakistan mit Transit in Finnland gibt es keine Einwanderungskontrolle zwischen Estland und Finnland, aber Sie müssen beim Verlassen des Schengen-Raums einen Einwanderungskontrollpunkt in Finnland passieren. Bei einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis wird die finnische Grenzpolizei wahrscheinlich feststellen, dass Sie die Aufenthaltsdauer überschritten haben.

Ihre einfachste Lösung für das Problem besteht darin, die Schonfrist durch die estnischen Einwanderungsbehörden zu „formalisieren“. Gegen eine Gebühr von 30 € erhalten Sie für die verbleibende Nachfrist ein reguläres Typ-D-Visum, mit dem Sie auch in andere Schengen-Staaten reisen und Finnland auf dem Rückweg nach Pakistan durchqueren können. Aktuelle Informationen, wie und wo Sie eine Formalisierung beantragen können, erhalten Sie bei Polizei und Grenzschutz .