Ich reise von Tallinn, Estland nach Lahore, Pakistan mit einem Anschlussflug in Helsinki. Meine vorläufige Aufenthaltskarte ist vor einem Monat abgelaufen. Gemäß den estnischen Gesetzen kann ich bis zu 186 Tage nach Ablauf meiner befristeten Aufenthaltskarte bleiben.
Benötige ich ein Visum für Finnland, um meinen Anschlussflug nach Doha zu bekommen, was eine Stunde Aufenthalt bedeutet, und von dort nach Lahore, Pakistan? Bitte führen Sie mich!
Mit freundlichen Grüßen.
Normalerweise erlaubt Ihnen eine estnische Aufenthaltserlaubnis, frei in andere Schengen-Länder, einschließlich Finnland, zu reisen. Die von den estnischen Behörden gewährte „Gnadenfrist“ von 183 Tagen, die es Ihnen erlaubt, nach Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in Estland zu bleiben, gilt jedoch nur für Estland. Sie dürfen mit Ihrem abgelaufenen Aufenthaltstitel nicht in andere Schengen-Staaten reisen. Bei Reisen von Estland nach Pakistan mit Transit in Finnland gibt es keine Einwanderungskontrolle zwischen Estland und Finnland, aber Sie müssen beim Verlassen des Schengen-Raums einen Einwanderungskontrollpunkt in Finnland passieren. Bei einer abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis wird die finnische Grenzpolizei wahrscheinlich feststellen, dass Sie die Aufenthaltsdauer überschritten haben.
Ihre einfachste Lösung für das Problem besteht darin, die Schonfrist durch die estnischen Einwanderungsbehörden zu „formalisieren“. Gegen eine Gebühr von 30 € erhalten Sie für die verbleibende Nachfrist ein reguläres Typ-D-Visum, mit dem Sie auch in andere Schengen-Staaten reisen und Finnland auf dem Rückweg nach Pakistan durchqueren können. Aktuelle Informationen, wie und wo Sie eine Formalisierung beantragen können, erhalten Sie bei Polizei und Grenzschutz .
Oleksandr Krawtschuk
Gnüsper
Tim Lymton
JonathanReez
Oleksandr Krawtschuk