Benötige ich eine Schengen-Reiseversicherung, um Portugal zu besuchen, wenn sie vom NHS abgedeckt wird?

Ich bin ein südafrikanischer Staatsbürger, der seit 22 Jahren im Vereinigten Königreich lebt und eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis hat.

Benötige ich eine Schengen-Reiseversicherung, um nach Portugal zu reisen, wenn ich vom NHS im Vereinigten Königreich abgedeckt bin?

Antworten (2)

Ja, da der NHS keinen Versicherungsschutz bietet, der im Rahmen der Schengen-Versicherung (auch nicht mit der EHIC) erforderlich ist. Die Schengen-Versicherung deckt insbesondere Folgendes ab:

  1. Medizinische Ausgaben
  2. Repatriierung
  3. Hilfe

EHIC hat diesen Haftungsausschluss :

Hinweis: Die EHIC ist keine Alternative zur Reiseversicherung und deckt keine private medizinische Versorgung oder Kosten ab, wie z. B. Bergrettung in Skigebieten, Rückflug nach Großbritannien oder verlorenes oder gestohlenes Eigentum. Die EHIC übernimmt auch nicht Ihre medizinischen Kosten, wenn Sie sich speziell zur Behandlung ins Ausland begeben.

In jedem Fall wird immer empfohlen, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen, aber es gibt nichts zu sagen, dass Sie das tun müssen. Falls etwas passiert, sind Sie für diesen Vorfall einfach nicht versichert und müssen den vollen Betrag der Krankenversicherung bezahlen.

Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte erhalten Sie jedoch kostenlose oder vergünstigte Behandlungen in staatlichen Arztpraxen in der EU und anderen Ländern. Dadurch haben Sie im Grunde Anspruch auf den gleichen Versicherungsschutz, den ein Einheimischer des Landes, in dem Sie sich befinden, erwarten würde.

Um Versicherungsschutz in der EU (einschließlich Portugal für Ihr Beispiel) und anderen Ländern/Gebieten zu erhalten, benötigen Sie eine gültige Europäische Krankenversicherungskarte, die kostenlos ist, aber keine Reiseversicherung ersetzt. Sie berechtigt den Inhaber zu kostenloser oder vergünstigter medizinischer Behandlung in staatlichen Krankenhäusern und Hausärzten in allen Ländern der Europäischen Union sowie Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz. Es ersetzte 2005 das alte E111-Formular.

Als Einwohner des Vereinigten Königreichs und nicht als EU-/Schweizer Bürger können Sie sich per Post mit Adress- und Wohnsitznachweis (Visum, HO-Brief, Arbeitgeberbrief oder genehmigte Formulare) bewerben.

Hüten Sie sich vor gefälschten EHIC-Websites. Es gibt ein paar da draußen. Verwenden Sie immer die offizielle Seite ehic.org.uk

"In jedem Fall des Reisens wird immer empfohlen, eine gültige Reiseversicherung abzuschließen, aber es gibt nichts zu sagen, dass Sie es tun müssen.". Die Schengen-Visa-Richtlinie erfordert ausdrücklich eine Reisekrankenversicherung und hat Anforderungen an die Deckungspflicht. Die Situation wäre anders, wenn der OP kein Visa-Staatsangehöriger wäre.