Soweit ich weiß, ist Hirabah ein Hadd-Vergehen, und daher gehe ich davon aus, dass es mit einer bestimmten Beweislast verbunden ist. Ich kann keine Quellen finden, die diese Beweislast erklären
Frage: Welche Beweislast verlangen die verschiedenen Madhahib für Hirabah?
Die Beweislast für Hirābah ist keine Angelegenheit, die unter Gelehrten unterschiedliche Meinungen hat. Der Nachweis kann erbracht werden durch:
Die Bedingungen für die Zeugen sind, dass sie:
Der Hadd der Hirābah wird in den folgenden Fällen ungültig (in diesem Fall findet stattdessen ta'zīr statt, basierend auf der Ansicht des Richters über den Fall):
Die Beweislast liegt beim Kläger (Ankläger oder Opfer).
Die Last, das Urteil zu fällen, liegt beim Richter, und der Richter hat die Freiheit, als hirābah zu belasten, wenn andere Alibis die Verbrechensregel beweisen, selbst wenn zwei qualifizierte Zeugen fehlen (z. B. Videos von Überwachungskameras, DNA-Tests usw.). . Der Unterschied ist:
Beachten Sie, dass in Abwesenheit von zwei Zeugen der Angeklagte für unschuldig erklärt und freigelassen wird, wenn die Handlung der Hirābah nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann.
Alle Referenzen sind jedoch nur auf Arabisch:
ÄhmH
G. Bach
Casanova