Ich sollte von Mumbai nach Amsterdam fliegen, aber wegen der Nichtbeförderung konnte ich mein endgültiges Ziel nicht wie geplant erreichen.
Vor ein paar Tagen habe ich eine Europatour von Indien aus gemacht. Ich kann also ein Visum aus dem Land beantragen, das entweder mein erster Einreisehafen in diesem Fall Niederlande oder der längste Aufenthaltsort ist, in diesem Fall Polen, und daher hatte ich mein Visum bei der polnischen Botschaft beantragt.
Nun ist folgendes bei mir passiert.
Ich habe der Fluggesellschaft eine E-Mail für eine Entschädigung geschickt und unten ist die Antwort: „Der Passagier ist allein verantwortlich für die Einhaltung aller Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Anforderungen und Reiseanforderungen der Länder, aus denen, in oder über die geflogen werden soll, sowie für die Vorschriften und Anweisungen der Fluggesellschaft. Die Fluggesellschaft muss nicht haftbar zu machen für Hilfe oder Informationen, die einem Passagier von einem Agenten oder Mitarbeiter der Fluggesellschaft im Zusammenhang mit der Beschaffung erforderlicher Dokumente oder Visa oder der Einhaltung solcher Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen und Anforderungen gegeben werden, unabhängig davon, ob sie schriftlich oder anderweitig erteilt werden; oder für die Folgen für einen Passagier, die sich daraus ergeben, dass er solche Dokumente oder Visa nicht beschafft oder diese Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Forderungen, Anforderungen, Regeln oder Anweisungen nicht befolgt.
Angesichts der oben genannten Informationen bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir zusätzliche Kosten, wie z. B. neue Tickets für die Ankunft in Warschau und Überweisungszahlungen, aufgrund der Dokumentenprüfung in Istanbul und der Nichtbeförderung vor dem Abflug von TK1953 nicht übernehmen können."
Ist es jetzt die einzige Option, die Fluggesellschaft zu verklagen? Sind sie fair, wenn sie das Boarding gemäß ihrer Post verweigern?
Nach deiner Beschreibung hast du recht und sie liegen falsch.
(Außer Sie haben eigentlich keine Möglichkeit, ein Visum aus den Niederlanden zu beantragen, wenn Polen Ihr Hauptreiseziel ist, unabhängig davon , ob die Niederlande Ihr Einreiseort wären).
Da sie jedoch nicht zugeben, dass sie falsch liegen, wäre Ihre einzige wirkliche Möglichkeit, weiter zu gehen, professionelle Rechtsberatung zu suchen, die wir zufälligen Leute im Internet Ihnen nicht geben können. Also entweder den Verlust aufsaugen oder sich einen Anwalt suchen – zuerst einen einheimischen Indianer; Sie können Ihnen sagen, ob Sie nach indischem Recht etwas tun müssen oder ob Sie einen türkischen Anwalt beauftragen müssen.
Technisch gesehen sind Sie vielleicht in der Lage, sie ohne Anwalt zu verklagen, aber wenn Sie fragen müssen, möchten Sie das definitiv nicht versuchen.
Jakob Horbulyk
hmakholm hat Monica übrig gelassen