Deutsches Visum während des Aufenthalts in Großbritannien für pakistanische Passinhaber

Ich reise für 6 Monate mit dem pakistanischen Pass nach Großbritannien. Kann ich ein deutsches Visum beantragen, während ich in Großbritannien bin?

Antworten (1)

Es könnte möglich sein, vorausgesetzt, Sie erfüllen bestimmte Bedingungen, aber es wird dringend davon abgeraten. Bewerben Sie sich aus dem Land Ihres ständigen Wohnsitzes.

Um ein Schengen-Visum aus dem Vereinigten Königreich zu beantragen, müssen Sie seit mindestens drei Monaten im Vereinigten Königreich ansässig sein. Ist diese Bedingung nicht erfüllt, wird das Konsulat Ihres Wunschlandes den Antrag kaum berücksichtigen.

Nach 3 Monaten Ihres Aufenthalts können Sie sich jedoch bewerben

Nichtansässige wie Reisende und Touristen, die einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten im Vereinigten Königreich planen, sollten davon abgehalten werden, ein Schengen-Visum innerhalb des Vereinigten Königreichs zu beantragen. Stattdessen sollten sie sich in ihrem Heimatland bewerben, damit der Antrag bearbeitet wird und die Chancen auf eine positive Antwort größer werden.

Quelle

Auch

Bitte beachten Sie, dass Sie, wenn Sie nicht im Vereinigten Königreich ansässig sind, Ihren Antrag bei der Deutschen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland stellen sollten.

Quelle

Schließlich gibt eine sehr authentische Quelle, VFS Global , die folgende Berechtigung an

Berechtigung

Der Antragsteller muss mindestens die folgenden Kriterien erfüllen, um einen Antrag auf ein Schengen-Visum stellen zu können:

1. Besitz eines gültigen Reisepasses/Reisedokuments

2. im Besitz einer gültigen Aufenthaltserlaubnis für das Vereinigte Königreich. Falls der Antragsteller ein Kurzaufenthaltsvisum, ein Visum vom Typ C (siehe Beispiel hier), für das Vereinigte Königreich besitzt, muss der Antragsteller ein Schengen-Visum aus seinem/ihrem Wohnsitzland beantragen.

3. Beantragung eines Kurzaufenthaltsvisums (Tourist: einschließlich Minderjähriger, Besucherfamilie/Freunde, Geschäftsreisender, EWR/EU- und schweizerisches Familienmitglied oder Flughafentransit)

(Die Betonung liegt bei mir)

Dieser Fall erfüllt die Anspruchsvoraussetzung Nummer 2 nicht