Ich reise nach Deutschland, um meinen Bruder zu treffen, der dort studiert. Was muss ich als Unterkunftsnachweis vorlegen?

Ich beantrage ein Schengenvisum (Besuch von Familie oder Freunden) bei der Deutschen Botschaft. Ich plane, Freiburg in Deutschland zu besuchen, wo mein Bruder studiert. Ich bin indischer Staatsbürger.

  1. Kann ein Schreiben von ihm als Unterkunftsnachweis für Ihren gesamten Aufenthalt im Schengen-Raum ausreichen? Ich habe Kopien seiner Aufenthaltserlaubnis und seines Reisepasses.
  2. Wenn nicht, sollte ich dann ein Hotel für die Dauer buchen und dann bei der Ankunft stornieren?
  3. Kann ich ein Visum für die mehrfache Einreise auf einmal beantragen, um ihn später in diesem Jahr wieder zu besuchen? Muss ich dafür bei der Bewerbung auch Flug-/Buchungsdaten angeben?

Danke schön.

Da ist dieses kleine Detail, aus welchem ​​Land du kommst. Angenommen, Kenneth = Brite, bringen Sie einfach Ihren Pass mit.
@ gnasher729 Ich bin Inder und daher die Frage. Wird es in die Frage bearbeiten. Danke!

Antworten (1)

Es ist üblich, dass Erstbewerber für ein Schengen-Visum ein Visum für die einmalige Einreise erhalten und erst nach einigen erfolgreichen Besuchen (keine Überschreitungen usw.) ein Visum für die mehrfache Einreise erhalten, es sei denn, die beiden Einreisen beziehen sich auf eine Reise, die das Schengen-Visum überquert Schengen grenzt zweimal. (z. B. Frankreich nach Großbritannien nach Deutschland).

Verfügt Ihr Bruder über ausreichend Wohnraum für Sie beide und darf er vertragsgemäß andere Personen dort wohnen lassen? Dann brauchen Sie kein Hotel. Sie sollten in einer Bewerbung immer die Wahrheit sagen, da Lügen sie weniger kohärent machen.

Danke für die Antwort. Ich werde prüfen, ob es ihm laut Vertrag erlaubt ist, Leute dort unterzubringen.