Schengen-Visum für mehrfache Einreise mit kurzer Aufenthaltsdauer, kann ich ausreisen und zurückkommen?

Mir wurde ein Schengen-Visum für die mehrfache Einreise ausgestellt, das nur für 1 Monat gültig ist, mit einer Aufenthaltsdauer von nur 12 Tagen.

Ich habe meine Reise beendet und den Schengen-Raum nach 12 Tagen verlassen.

Kann ich dieses Visum erneut verwenden, um für weitere Tage in den Schengen-Raum einzureisen? Habe ich die erlaubten 12 Tage "aufgebraucht" oder werden sie zurückgesetzt, weil ich gegangen bin und wieder eingetreten bin?

Antworten (1)

Nein, Sie können nicht erneut in den Schengen-Raum einreisen, da Sie die zulässigen 12 Tage aufgebraucht haben.

Mit dem Visum durften Sie innerhalb von einem Monat mehrmals in den Schengen-Raum einreisen und maximal 12 Tage bleiben.

Dies hätte Ihnen ermöglicht, in Frankreich anzukommen und 2 Tage in Paris zu bleiben, danach einige Tage nach Großbritannien zu reisen (Verlassen des Schengen-Raums) und dann einen Zug nach Brüssel zu nehmen (Wiedereinreise in den Schengen-Raum). Bleiben Sie weitere 10 Tage (oder bis der Monat vorüber ist).

Angebrochene Tage für Ein-/Ausreise zählen als volle Tage.


Hinweis :
Dies unterscheidet sich von Visa, die von einigen Ländern ausgestellt werden, bei denen Sie mit dem Visum (irgendeine Art) Einreiseerlaubnis an deren Grenze beantragen können, solange das Visum gültig ist. Die Einwanderungsbehörde entscheidet dann, ob und wie lange Sie einreisen dürfen.

Bei einem Schengen-Visum ist diese Einreise- und Zeiterlaubnis bereits erteilt. Wenn keine Dauer angegeben ist, sind Ihnen 90 Tage in jedem 180-Zeitraum erlaubt, während das Visum gültig ist. Ihnen kann die Einreise aus anderen Gründen trotzdem verweigert werden, aber selten wird die Zeit verkürzt.

Hallo Herr, danke für Ihre ausführliche Antwort. Ich bin gerade am Flughafen und durfte einchecken und in den Flieger einsteigen. War das ein Fehler des Check-in-Personals? Wird mir die Einreise an der Grenze verweigert? Danke noch einmal.
@ user2917204 Aus den von Ihnen bereitgestellten Informationen geht hervor, dass es sich um einen Fehler handelte. Wenn es bemerkt wird, kann es zu einer Einreiseverweigerung führen.