Ehe zwischen Bruder und Schwester zweier Pflegegeschwister

Zwei Frauen stillten sich gegenseitig den älteren Sohn. eine Frau hat als zweites Kind eine Tochter, die zweite Frau einen Sohn als zweites Kind.

Meine Frage:

Ist eine Ehe zwischen dem Mann (zweites Kind der zweiten Frau) und dem Mädchen (zweites Kind der ersten Frau) möglich? Beide Kinder wurden nicht von einer anderen Frau gestillt.

Antworten (3)

Nun, wenn ich dich richtig verstanden habe, Frau A und Frau B haben sich gegenseitig den älteren Sohn gestillt. Also werden diese Söhne beide als Söhne jeder der Frauen betrachtet. Dies gilt jedoch nicht für ihre Brüder oder Schwestern. Und somit gelten weder die Tochter von Frau A noch der 2. Sohn von Frau B in irgendeiner Weise als Pflegeschwestern und sie sind sich somit fremd und könnten heiraten.

Ibn Qudamah (kann eine eigene Übersetzung haben, sei vorsichtig!) sagte: Das gestillte Kind ist ein Mahram für seine Pflegemutter und seine Pflegegeschwister. Und die gleiche Situation gilt für seine Kinder und Kindeskinder usw., aber nicht für seine Geschwister oder seine Eltern oder Tanten (sowohl mütterlicherseits als auch väterlicherseits - dies gilt im Folgenden auch für Tanten und Onkel) und Onkel. Auch die Pflegemutter konnte den Vater ihres Pflegekindes oder dessen Bruder oder Onkel heiraten. Und ihr Mann konnte auch die Mutter des Pflegesohnes seiner Frau oder dessen Schwester oder Tanten heiraten. Und die Kinder der Pflegemutter und ihres Mannes, die keine Pflegegeschwister des Kindes sind, könnten die Geschwister des Pflegekindes heiraten. Imam Ahmad sagte: „Ein Mann kann die Schwestern seiner Pflegeschwester heiraten, da es weder eine Abstammungslinie noch Stillen zwischen ihnen gibt.

Hier sind zwei Referenzen in Arabisch 1 & 2

Und Allah weiß es am besten!

Ihre Frage ist verwirrend, vielleicht haben Sie sie so formuliert, deshalb dachte ich, es sei ein Duplikat.

Die Ehe zwischen dem Mann und dem Mädchen in dem von Ihnen erwähnten Szenario ist gültig, da keiner von ihnen von der anderen Mutter gestillt wurde.

Ja, Sie können in Ihrem Fall heiraten, aber Sie können nicht mit Ihrer gestillten Schwester oder Ihrem Bruder heiraten.

Ihre Antwort muss ausgearbeitet werden, indem Sie Referenzen hinzufügen und Ihre Aussage erläutern!