Ich habe eine ziemlich (meiner Meinung nach) komplizierte Situation, ich möchte einige Punkte klären
(Hinweis: Alle Daten, Namen und Zahlen unten sind fiktiv und wurden nur erfunden, um die Situation zu verdeutlichen.)
Indien, Sep/2015:
Indien, Okt/2015
Indien, Mitte April/2016
USA, Juni 2016
USA, Dezember 2016
Indien, Jan/2017
Einige zusätzliche Anmerkungen
Also meine Fragen sind:
Kann ich 20 % der im Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2017 (18 Monate) gezahlten Zinsen geltend machen, wenn ich dieses Jahr im März 2017 IT-Erklärungen einreiche?
Beeinflusst mein Name, der nicht der Vorname ist, meine Berechtigung, die Befreiung in Anspruch zu nehmen?
Bedeutet das, dass meine Forderung nach 20 % Zinsermäßigung (und den restlichen 80 % in den Folgejahren) faktisch strittig ist, da mein "steuerpflichtiges" Einkommen nicht negativ werden kann (was bedeutet, dass die Regierung etwas von mir gezahltes Geld nicht zurückgeben kann / wird). IT in Vorjahren)?
Bedeutet das, dass ich, solange ich weiterhin in den USA arbeite (wobei ich bereits ein NRI geworden bin), in Indien wenig oder gar kein Einkommen habe, keine künftigen Ermäßigungen in Bezug auf Kapital oder Zinsen geltend machen kann?
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Kann ich 20 % der im Zeitraum von Oktober 2015 bis März 2017 (18 Monate) gezahlten Zinsen geltend machen, wenn ich dieses Jahr im März 2017 IT-Erklärungen einreiche?
Ja, du kannst.
Beeinflusst mein Name, der nicht der Vorname ist, meine Berechtigung, die Befreiung in Anspruch zu nehmen?
Nein, Sie können Entlastung verlangen. Miteigentümer müssen eine Erklärung über den geltend gemachten Entlastungsbetrag abgeben. Beides kann nicht 100% beanspruchen.
Bedeutet das, dass meine Forderung nach 20 % Zinsermäßigung (und den restlichen 80 % in den Folgejahren) faktisch strittig ist, da mein "steuerpflichtiges" Einkommen nicht negativ werden kann (was bedeutet, dass die Regierung etwas von mir gezahltes Geld nicht zurückgeben kann / wird). IT in Vorjahren)?
Wenn Sie keine anderen steuerpflichtigen Einkünfte haben; dann ist es ja egal.
Bedeutet das, dass ich, solange ich weiterhin in den USA arbeite (wobei ich bereits ein NRI geworden bin), in Indien wenig oder gar kein Einkommen habe, keine künftigen Ermäßigungen in Bezug auf Kapital oder Zinsen geltend machen kann?
Ja, das ist richtig.