ESTA genehmigt, trotz neuer Regeln? Müssen wir ein Visum beantragen?

Ich bin dänischer Staatsbürger, aber im Iran als Kind iranischer Eltern geboren, bin aber nicht in den Iran gereist. Meine Kinder sind in Dänemark geboren und haben nur einen dänischen Pass und waren nie im Iran. Wir haben unser ESTA für Reisen in die USA am 16. Juli genehmigt, aber nach den neuen Regeln bin ich mir nicht sicher, ob wir uns für die Einreise nach dem VWP qualifizieren? Wenn unsere ESTAs nicht widerrufen werden, bedeutet das, dass wir qualifiziert sind? Ich sehe keinen Grund, warum meine Kinder nicht unter VWP reisen können??

Wurden Sie nach Ihren anderen Nationalitäten gefragt, als Sie das ESTA beantragt haben? Wenn ja, haben Sie damals Ihre iranische Staatsangehörigkeit offengelegt?
Ja, das haben wir. über meine kinder, sie wurden nie registriert, sie haben nur die dänische staatsbürgerschaft, aber ich befürchte, dass sie automatisch als iraner gelten, da ihr vater auch iraner ist (gesetz des landes).

Antworten (1)

Wenn ich die neuen Regeln richtig verstehe, kommt es nicht darauf an, ob Sie derzeit einen iranischen Pass besitzen oder nicht, sondern ob Sie iranische Staatsbürger sind . Haben Sie Ihre iranische Staatsbürgerschaft erfolgreich aufgegeben, als Sie die dänische Staatsbürgerschaft erworben haben? Wenn nicht, dann sind Sie von den neuen Regeln betroffen und müssen sich für die Reise ein Visum besorgen.

Die US-Behörden haben erklärt, dass sie die ESTAs für Reisende widerrufen werden, von denen sie wissen , dass sie unter die neuen Regeln fallen, aber selbst wenn sie es derzeit nicht wissen, könnten Sie dennoch in Schwierigkeiten geraten, wenn sie es später herausfinden (z Flughafen).

Wenn Ihre einzige derzeitige Staatsangehörigkeit Dänisch ist und Sie nach 2010 nicht im Iran (oder einem der anderen Zielstaaten) waren, sollten Sie bereit sein zu gehen.

Ich habe die iranische Staatsbürgerschaft nicht aktiv aufgegeben, daher denke ich, dass ich immer noch automatisch iranische Staatsbürgerin bin (obwohl ich 30 Jahre in DK gelebt habe). Sie meinen also, trotz der genehmigten ESTA muss ich ein VISA beantragen ... Aber was ist mit meinen Kindern, die in DK geboren wurden und nie im Iran registriert wurden, nur in Dänemark. Können sie unter VWP nur mit ESTA reisen und ich mit VISA? würde das probleme geben?
@Amanda: Nach einer schnellen Google/Wikipedia-Suche sieht es so aus, als wären Ihre Kinder keine iranischen Staatsbürger (vorausgesetzt, Sie sind eine Frau, basierend auf Ihrem Benutzernamen), da die iranische Staatsbürgerschaft nur durch den Vater vererbt wird - das heißt, Vorausgesetzt natürlich, ihr Vater ist nicht auch iranischer Staatsbürger. Es sollte nichts dagegen sprechen, als Gruppe zu reisen, wo einige vom VWP abgedeckt sind und andere ein Visum haben.
@Amanda Sie können auch beim Konsulat nach Ihren Kindern fragen, wenn Sie Ihr eigenes Visum beantragen.
@Henning: Da ihr Vater ebenfalls im Iran geboren ist und automatisch die iranische Staatsangehörigkeit besitzt, befürchte ich, dass sie unsere Kinder auch als Iraner betrachten. Sie wurden jedoch weder registriert noch haben sie einen iranischen Pass. Wir werden unseren Roadtrip stornieren, wenn aufgrund der unnötigen Kosten 4 Visa beantragt werden müssen. Ich denke, dieses Gesetz trifft sehr leider die falschen Leute...