Freiberufler in Indien, der für ein Schweizer Unternehmen arbeitet

Ich lebe in Indien und habe einen Vertrag mit einem Schweizer Unternehmen, um deren Geschäfte in und um Indien abzuwickeln. Ich erhalte mein Gehalt in Eur, das dann in meiner Bank in INR umgerechnet wird. Ich habe in den letzten zwei Jahren Steuern gezahlt, aber ich wollte sicher sein, ob ich überhaupt verpflichtet bin, die Steuern zu zahlen, da sogar das Unternehmen die Steuern/Abzüge für das gezahlte Gehalt zahlt. Kann mich bitte jemand zu diesem Teil führen?

Danke Joe A

Antworten (3)

Da Sie durch die Arbeit in Indien ein Einkommen erzielen, müssen Sie in Indien Steuern zahlen. Wenn Sie freiberuflich tätig sind, müssen die von Ihnen erzielten Einkünfte selbst angegeben und entsprechend versteuert werden. Es gibt einige Ausgaben, die man geltend machen kann, eine zuständige Behörde sollte in der Lage sein, Sie zu beraten.

Nicht sicher, warum das Schweizer Unternehmen Steuern zahlt? Hinterlegen sie dies bei der Einkommenssteuer, Indien, haben sie eine TAN-Nummer? Wenn ja, müssen Sie keine Steuern zahlen. Sie müssen jedoch eine Erklärung Ihres Unternehmens einholen, aus der die für Sie gezahlte Steuer hervorgeht. Sie können die in Ihrem Namen gezahlte Steuer auch über " http://incometaxindia.gov.in/26ASTaxCreditStatement.asp " überprüfen, Sie können sich registrieren.
Wenn Sie alternativ ein Bankkonto in Indien mit einer PAN-Karte in ihren Unterlagen haben, stellen die meisten Banken einen Link zur direkten Ansicht bereit

Ich bin ein in Europa ansässiger Freiberufler und möchte Ihnen Folgendes sagen: - Wenn Sie ein Freiberufler sind, stellen Sie Ihrem in der Schweiz ansässigen Kunden eine RECHNUNG. Das Wort Gehalt ist unangemessen. - Ihr Kunde zieht also die Rechnung von seinen Steuern ab und zahlt KEINE Einkommenssteuer zusätzlich zu dieser Rechnung. Denn Rechnung = Aufwand.

Also zahlen NUR SIE Einkommenssteuer in Indien. Ihr Kunde zahlt überhaupt keine Steuern, nicht in Indien, nicht in der Schweiz. Da Sie Freiberufler und kein Angestellter sind, ist das Unternehmen nicht verpflichtet, Arbeitgebersteuern für Sie zu zahlen. Ein Unternehmen profitiert finanziell von der Zusammenarbeit mit einem Freelancer.

Ich habe noch einige Eingaben zu untersuchen:

Indien hat mit europäischen Ländern ein doppeltes Steuervermeidungsabkommen unterzeichnet, so dass NRIs in beiden Ländern keine Steuern zahlen. Bitte überprüfen Sie, ob Indien eine Vereinbarung mit der Schweiz hat

Auch für freiberufliche Jobs, die aus Indien geliefert werden, müssen Sie sicherstellen, wo Sie Steuern zahlen müssen, da Sie sich immer noch in Indien befinden, sodass der Begriff NRI hier nicht gültig ist.

Wenn ein Schweizer Unternehmen dort Steuern zahlt und Sie ein Freiberufler aus Indien (mit Wohnsitz in Indien) sind, muss untersucht werden, wie Steuererklärungen / Steuersätze usw. zu erheben sind.

Können Sie auch eine Steuerrückerstattung von der Schweiz beantragen (ein Teil der gezahlten Steuern kann zurückerstattet werden, z. B. in Deutschland), aber ich weiß nicht, ob dies für Freiberufler und auch für Personen außerhalb von SWISS gilt.

Bip