Ich habe meinen DS-160-Antrag für ein B2-Visum ausgefüllt und stelle fest, dass sie nach Informationen zu Ihren früheren Arbeitgebern fragen. Das Problem ist, dass die Firma, in der ich letztes Jahr gearbeitet habe, jetzt nicht mehr existiert. Ich habe Kontaktinformationen der Firma, sogar ihre damalige Telefonnummer, aber ich fürchte, sie werden nicht mehr antworten. (Und die Telefonnummer ist nicht optional).
Soll ich trotzdem die ganze Telefonnummer schreiben? Soll ich etwas angeben?
Da das DS-160-Formular die Bewerber auffordert, den Beschäftigungsverlauf der letzten fünf Jahre anzugeben, wäre es ein Versehen, dies wegzulassen. Obwohl das Unternehmen nicht mehr tätig ist, geben Sie die letzte bekannte Adresse und Telefonnummer an. In dem Abschnitt, in dem Sie gebeten werden, Ihre dortigen Aufgaben kurz zu beschreiben, könnten Sie am Ende dieser Erklärung einfach hinzufügen, dass das Unternehmen seine Geschäftstätigkeit im Monat/Jahr eingestellt hat. Konsularbeamte verstehen, dass Unternehmen kündigen, und könnten dies überprüfen, falls dies erforderlich sein sollte. Die Nichtaufnahme des Unternehmens hinterlässt eine unordentliche Lücke in Ihrem beruflichen Werdegang und der Bewerbung.
Benutzer57303
Phoog