Geltendmachung einer ausländischen Steuergutschrift durch Änderung einer Steuererklärung

Ich bin norwegischer Staatsbürger und lebe und arbeite seit Oktober 2014 als ansässiger Ausländer in den USA (Kalifornien). Dies waren meine Haupteinnahmequellen im Jahr 2015:

  • Lohn von meinem amerikanischen Arbeitgeber
  • Mieteinnahmen aus einer Immobilie, die ich in Norwegen besitze
  • Aufgeschobener Lohn von meinem ehemaligen norwegischen Arbeitgeber ("Urlaubslohn", ein Ergebnis der Arbeitsweise von PTO in Norwegen - aus steuerlichen Gründen entspricht er dem normalen Lohn)

Gemäß dem Steuerabkommen zwischen Norwegen und den USA (soweit ich es verstehe, und auch gemäß dem norwegischen Äquivalent des IRS) sind Mieteinnahmen nur in dem Land steuerpflichtig, in dem sich die Immobilie befindet. Mir wurde auch zu verstehen gegeben, dass für in den USA ansässige Personen ihr weltweites Lohneinkommen von den USA zu versteuern ist, aber man hat Anspruch auf eine Steuergutschrift für ausländische Einkünfte, die im Herkunftsland besteuert werden - und da mein Steuersatz in Norwegen ist höher als in den USA, sollte die Gutschrift den von den USA erhobenen Steuern entsprechen.

Obwohl das norwegische Steuerjahr für natürliche Personen mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, nehmen sie leider viel Zeit in Anspruch, um die Steuererklärungen zu bearbeiten, sodass meine norwegischen Steuerbelege zu dem Zeitpunkt, als die US-Steuern eingereicht werden mussten, nicht verfügbar waren. Daher hoffte ich, dass der richtige Weg, die US-Steuern einzureichen, darin bestand, alle ausländischen Einkünfte (sowohl die Mieteinnahmen als auch die Löhne) zu melden, ohne dafür eine Anrechnung zu beanspruchen (und überbesteuert zu werden), und anschließend eine geänderte Steuererklärung einzureichen Ich beantrage die Gutschrift (nachdem ich die norwegischen Steuerbelege erhalten habe und nachweisen kann, dass ich Steuern nach Norwegen gezahlt habe).

Fragen:

  • Ist es richtig, zuerst alle ausländischen Einkünfte und den Steuernachlass anzumelden und diese dann anrechnen zu lassen? (Ich hätte diese Frage natürlich stellen sollen, bevor ich die US-Steuern eingereicht habe, aber irgendwie habe ich damals nicht an diese Seite gedacht.)
  • Wenn ja: Kann ich, um meinen Papierkram zu reduzieren, bis zur Einreichung meiner Steuern für 2016 warten und erst dann eine Steuergutschrift für meine ausländischen Steuern für 2015 beantragen (vorausgesetzt, ich bin mit der ausstehenden Überbesteuerung bis dahin einverstanden), oder muss ich eine geänderte Erklärung für 2015 einreichen? ( Auf Formular 1116 können Sie anscheinend nicht angeben, für welches Steuerjahr die ausländische Steuer gilt, aber ich bin mir nicht sicher, ob dies bedeutet, dass die ausländischen Steuern für das Steuerjahr gelten müssen, für das Sie einen Antrag stellen, oder für das Steuerjahr egal...)
Nebenbemerkung: Kalifornien hält sich nicht an die ausländischen Steuerabkommen der USA, was bedeutet, dass das Leben in Kalifornien, während Sie ausländisches Einkommen erzielen, zu einer gewissen Doppelbesteuerung für Sie führen wird.
@Grade'Eh'Bacon: Danke! Mir ist bekannt, dass das Steuerabkommen nur auf Bundesebene gilt (so dass die Steuergutschrift nur für Bundessteuern gilt, nicht für Staatssteuern), aber mir ist jetzt klar, dass diese Kenntnis in meiner Frage nicht berücksichtigt wurde. :-)

Antworten (1)

In einer solchen Situation ist das übliche Verfahren, anstelle Ihrer Steuererklärung eine Verlängerung einzureichen. Wenn Sie die norwegischen Daten erhalten, reichen Sie Ihre tatsächliche Steuererklärung ein. Beachten Sie, dass die Verlängerung nur zum Zwecke der Einreichung und nicht zum Bezahlen dient. Geben Sie Ihr Bestes, um herauszufinden, was Sie tatsächlich schulden, und senden Sie dies zusammen mit dem Verlängerungsantrag. (Wenn Sie jedoch nicht allzu schlecht dran sind, handelt es sich bei der "Strafe" einfach um Zinsen ab dem Zeitpunkt, an dem Sie zahlen sollten, bis Sie bezahlt haben.)

Was das Formular 1116 angeht – Steuerformulare lassen Sie niemals ein Jahr auswählen. Es gibt für jedes Jahr eine andere Version, hol dir die richtige.

+1; das ist eine gute Idee für meine zukünftigen Einreichungen! Mir ist klar, dass die Formulare selbst jahresspezifisch sind, aber bedeutet das, dass ich, wenn ich versuche, die Idee in der zweiten Frage durchzuziehen, das Formular 2016 verwenden muss (da ich für das Steuerjahr 2016 einreichen werde) oder das Formular 2015 (da ich eine Steuergutschrift für Einkünfte aus 2015 beanspruchen werde), oder bedeutet dies, dass ich keine Steuergutschrift für Einkünfte aus 2015 in der Steuererklärung für 2016 beantragen kann?
@AasmundEldhuset Sie verwenden die Form des Jahres, das Sie ändern.
Da Sie "ändern" sagen, implizieren Sie, dass ich nicht tun kann, was ich vorschlage, aber eine geänderte Erklärung für 2015 einreichen muss?
@AasmundEldhuset Ja, Sie müssen die Rendite von 2015 ändern.
Zur Bestätigung: Genauso wie Sie Einkommen bei der Rendite für das Jahr, in dem es eingegangen ist, melden müssen (was Ihnen in Fällen wie Kapitalgewinnen aus Aktien zugute kommen kann – Sie zahlen nur, wenn Sie die Aktien verkaufen oder veräußern), müssen Sie Abzüge und melden Gutschriften auf der Rückkehr für das Jahr, in dem sie aufgetreten sind. Da ausländische Steuern manchmal sehr kompliziert sind (viel schlimmer als Ihre), erlauben sie eine Änderung von bis zu 10 Jahren anstelle der üblichen 3-Jahres-Grenze!
@dave_thompson_085: Gut zu wissen; Das macht Sinn! (Was keinen Sinn ergibt, ist die AMT, die Ihnen beim Kauf von Incentive-Aktienoptionen entsteht, die Sie in dem Jahr bezahlen müssen, in dem Sie die Aktie kaufen :-( - aber das ist eine Schimpferei für eine andere Frage ...)