Gibt es einen erforderlichen Abstand zwischen den Stellen, an denen Hoch- und Niederspannungsleitungen an ein Haus angeschlossen sind?

Wenn sowohl die Hoch- als auch die Niederspannungsleitungen vom Mast zum Haus geführt werden, ist dann ein Mindestabstand zwischen den Stellen erforderlich, an denen sie an der Struktur verankert sind?

Die AC-Leitungen treten durch den Wetterkopf ein und die CATV-Leitungen sind am Haus befestigt. Müssen die CATV- (oder Telefon-) Leitungen einen Mindestabstand zum Wetterkopf haben?

Reden Sie von 120/240 VAC und Kabelfernsehen?
@shirlockhomes Ich bin CATV oder Telefon.
Dies war in der Gegend, in der ich aufgewachsen bin, üblich (hauptsächlich Bauarbeiten Ende der 1950er Jahre).

Antworten (1)

Da es leichte Unterschiede gibt, je nachdem, um welche Art von Kommunikationssystemen es sich handelt, müssen wir uns ein paar verschiedene Abschnitte ansehen.

NEC 2008

Artikel 800 Kommunikationsleitungen

800.44 Overhead-Kommunikationsdrähte und -kabel.
(A) Auf Stangen und In-Span.
(4) Freigabe. Versorgungsabzweigungen von 0–750 Volt, die über und parallel zu Kommunikationsabzweigungen verlaufen, müssen an jedem Punkt der Spannweite einen Mindestabstand von 300 mm (12 Zoll) aufweisen, einschließlich des Punktes und an ihrer Befestigung am Gebäude, sofern dies der Fall ist nicht geerdete Leiter isoliert sind und ein Abstand von mindestens 1,0 m (40 in.) zwischen den beiden Leitungen am Mast eingehalten wird.

Artikel 810 Rundfunk- und Fernsehgeräte

810.13 Vermeidung von Kontakten mit Leitern anderer Systeme. Außenantennen und Zuleitungen von einer Antenne zu einem Gebäude dürfen keine offenen Leiter elektrischer Licht- oder Stromkreise kreuzen und müssen von allen solchen Stromkreisen ferngehalten werden, um die Möglichkeit eines zufälligen Kontakts zu vermeiden. Wenn die Nähe zu offenen elektrischen Licht- oder Stromversorgungsleitern mit weniger als 250 Volt zwischen den Leitern nicht vermieden werden kann, muss die Installation so erfolgen, dass ein Abstand von mindestens 600 mm (2 ft) gewährleistet ist. Wo praktikabel, müssen Antennenleiter so installiert werden, dass sie sich nicht unter offenem elektrischem Licht oder Stromleitern kreuzen.

Artikel 820 Gemeinschaftsantenne für Fernseh- und Hörfunkverteilung

820.44 Overhead-Koaxialkabel.
(B) Einfahrfreigabe. Einführungs- oder Luftabgangs-Koaxialkabel von einem Mast oder einer anderen Halterung, einschließlich des ersten Befestigungspunkts an einem Gebäude oder einer Struktur, müssen von elektrischen Licht-, Strom-, Klasse-1- oder nicht strombegrenzten Feueralarmstromkreisleitern ferngehalten werden um die Möglichkeit eines versehentlichen Kontakts zu vermeiden.

Ausnahme: Wenn die Nähe zu elektrischem Licht, Strom, Klasse 1 oder nicht strombegrenzten Brandmeldestromkreisen nicht vermieden werden kann, muss die Installation so sein, dass ein Abstand von mindestens 300 mm (12 Zoll) zum Licht vorhanden ist , Strom, Klasse 1 oder nicht strombegrenzte Brandmeldestromkreise. Die Abstandsanforderung gilt an allen Punkten entlang des Gefälles und erhöht sich am Mast auf 1,02 m (40 Zoll).

Artikel 830 Netzbetriebene Breitbandkommunikationssysteme

830.44 Antennenkabel.
(C) Einfahrfreigabe. Netzbetriebene Breitband-Kommunikationskabel mit Einspeisung oder Luftanschluss von einem Mast oder einer anderen Stütze, einschließlich des ersten Befestigungspunkts an einem Gebäude oder einer Struktur, müssen von elektrischem Licht, Strom, Klasse 1 oder Nicht-Strom ferngehalten werden. begrenzte Leiter des Brandmeldekreises, um die Möglichkeit eines versehentlichen Kontakts zu vermeiden.

Ausnahme: Wenn die Nähe zu elektrischem Licht, Strom, Klasse 1 oder nicht strombegrenzten Brandmeldestromkreisen nicht vermieden werden kann, muss die Installation so sein, dass ein Abstand von mindestens 300 mm (12 Zoll) zum Licht vorhanden ist , Strom, Klasse 1 oder nicht strombegrenzte Brandmeldestromkreise. Die Abstandsanforderung gilt für alle Punkte entlang des Gefälles und erhöht sich am Mast auf 1,02 m (40 Zoll).


tl;dr.

Telefon (Kommunikationssysteme)

  • 12" (300 mm) an jedem Punkt der Spannweite.
  • 12" (300 mm) am Befestigungspunkt.
  • 40" (1 m) am Installationsmast.

Antenne (Radio- und Fernsehgeräte)

  • Möglichst fernhalten.
  • Darf nicht über oder unter kreuzen.
  • 2' (600 mm), wenn Nähe nicht zu vermeiden ist.

Kabel (Community-Antennenfernsehen und Radioverteilung)

  • Möglichst fernhalten.
  • 12" (300 mm), wenn Nähe nicht zu vermeiden ist.
  • 40" (1,02 m) an der Installationssäule.

Breitband (Netzwerkbetriebene Breitbandkommunikationssysteme)

  • Möglichst fernhalten.
  • 12" (300 mm), wenn Nähe nicht zu vermeiden ist.
  • 40" (1,02 m) an der Installationssäule.