Gibt es einen formellen Prozess, um den Islam legal zu verlassen?

Aus welchen Gründen auch immer, ein Ex-Muslim möchte möglicherweise rechtlich als Nicht-Muslim unter der Scharia anerkannt werden. Eine Frage auf Quora fragt nach einem konkreten Fall, in dem eine muslimische Frau den Islam formell verlassen möchte, um einen nichtmuslimischen Mann zu heiraten. In ihrem speziellen Fall heißt es in einer (nicht referenzierten) Antwort von Jim Duley:

Vom Islam zu konvertieren ist nicht "unmöglich", aber in Malaysia nicht einfach. Wenn Ihre Frau Malaie wäre, müsste sie von einem islamischen Gericht die Erlaubnis zur Konversion einholen.

Dies deutet darauf hin, dass es in Malaysia ein formelles Verfahren durch ein islamisches Gericht gibt. Ich möchte wissen, ob das richtig ist und ob es allgemeiner gilt.

Frage : Gibt es einen formellen Prozess, um den Islam legal zu verlassen?

Es scheint, als ob es einen Prozess geben sollte, sonst könnte es schwierig sein, zu bestimmen, wie die Scharia in einigen Fällen (z. B. Erbschaft, Eheschließung) anzuwenden ist. Hinweis: Während einige Länder die Todesstrafe für Apostasie haben, haben andere Länder dies nicht; siehe Apostasie im Islam , Wikipedia.

(... und bevor Sie fragen, nein, ich verlasse den Islam nicht.)


Diese Frage ( Gibt es einen formellen Prozess, um den Islam legal zu verlassen? ) hat derzeit zwei Stimmen als Duplikat von Ist die Strafe für das Verlassen des Islam der Tod? . Ich sehe und erwähne jedoch nicht die (Nicht-)Existenz eines formellen Verfahrens [ob es zur Todesstrafe führt oder nicht (was in der verknüpften Frage diskutiert wird)].

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Überarbeiten: Der formelle Prozess für jede Bestrafung ist ein Gerichtsverfahren.

Antworten (1)

Wenn die Hadd-Bestrafung verhängt wurde (d. h. die Todesstrafe), muss ein Prozess befolgt werden, wie von IslamWeb beschrieben :

An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass diese Bestrafung nur von den muslimischen Behörden durchgeführt wird. Daher sollte sich niemand das Recht geben, im Namen der Behörden zu handeln.

Der Abtrünnige wird zuerst aufgefordert, Buße zu tun, und ihm werden drei Tage Zeit gegeben, um sich zu entscheiden. Gesteht er vor dem Richter, der über die nötige Vollmacht zur Verhängung der Todesstrafe verfügt, dass er nicht bereuen will, wird er hingerichtet.

Im Fall von Malaysia (wo die Todesstrafe nicht für Apostasie verhängt wird) scheint es kein formelles Gerichtsverfahren zu geben.

Nachrichtenartikel wie Muslim Man Has Right to Leave Islam for Christianity, Malaysian High Court Rules ( ChristianPost.com , 2016) und Former Muslim Women in Malaysia Lose Appeal to Leave Islam – Here’s What Happens Next ( CBNNews.com , 2018) zeigen das Solche Fälle werden in Malaysia vor Gericht gestellt.

Dies würde nicht passieren, wenn es einen formellen Prozess gibt, um den Islam legal zu verlassen.