Gilt die 90-Tage-Passregel für Österreich, wenn ich eine spanische NIE besitze?

Wie wahrscheinlich ist es, dass ich mit einem Reisepass, der in weniger als 90 Tagen abläuft, ein Flugzeug von Spanien nach Österreich besteigen kann, wenn ich eine gültige langfristige Aufenthaltskarte (NIE) für Spanien habe (die zeigt, dass ich legal bin? an die Schengen-Staaten gebunden)?

Ich bin in 10 Tagen auf einen Flug nach Österreich gebucht, und ich glaube nicht, dass ich so schnell einen neuen Pass bekomme.

Antworten (2)

Für diejenigen, die in den Schengen-Raum einreisen , gilt die Drei-Monats-Regelung . Sie gilt daher für diese Reise nicht für Sie.

Die Dreimonatsregel wird vom Schengener Grenzkodex in Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe a Ziffer i auferlegt, der Teil von Kapitel 1 „ Überschreiten der Außengrenzen und Einreisebedingungen“ ist. (Ich sage "drei Monate" statt "90 Tage", weil der Kodex so lautet: "...seine Gültigkeit verlängert sich mindestens drei Monate nach dem beabsichtigten Abreisedatum..." ).

Sie überqueren keine Außengrenze, betreten also nicht den Schengen-Raum, und dieser Artikel gilt nicht für Sie. Sie sollten daher keine Probleme beim Boarding haben.

TIMATIC ist jedoch nicht so programmiert, dass es diese Tatsache widerspiegelt. Egal wie korrekt es ist, es kann wahrscheinlich nicht als Argument verwendet werden, um das Boarding zuzulassen (wobei die Informationen in meiner Antwort dies definitiv können). Auch die 3 Monate gelten nicht, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, auch nicht bei der Einreise nach Schengen
@Coke "Die 3-Monats-[Regel] gilt nicht, wenn Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, selbst wenn Sie nach Schengen einreisen": Haben Sie dafür eine Referenz? Der Schengener Grenzkodex besagt, dass die Dreimonatsregel angewendet werden kann (tatsächlich muss), wenn die Person zu einem anderen Zweck als der Durchreise in das Land, das die Aufenthaltskarte ausgestellt hat, nach Schengen einreist. Wenn Sonia also versuchte, mitten in einem Urlaub in Serbien nach Österreich zu kommen, sollte ihr die Einreise verweigert werden. Wird das jemals jemandem passieren? Ich bezweifle es stark; es ist ein unsinniges Ergebnis. Aber das ist, was es sagt.
Möglich, aber TIMATIC veröffentlicht die tatsächliche Praxis an der Grenze (im Gegensatz zum formellen Recht, wann immer es einen Unterschied gibt, was laut meinem IATA-Kontakt keine Seltenheit ist), und danach läuft der Check-in ab. Sie werden den Schengener Grenzkodex nicht durchsuchen
@Coke Es mag leider eine tatsächliche Praxis am Abflughafen sein, aber auf welcher Grundlage müssen Sie behaupten, dass es die Praxis an der Grenze ist ? Grenzschutzbeamte beziehen sich eher auf den Schengener Grenzkodex als auf eine zufällige IATA-Datenbank.
@phoog Artikel 6 Absatz 5 Buchstabe a lässt Raum für Ausnahmen von der Dreimonatsregel für Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis.
@Relaxed, darauf wollte ich mich berufen, als ich "für einen anderen Zweck als den Transit" sagte, was meines Erachtens die einzige Ausnahme ist, die in 6 (5) (a) vorgesehen ist.
@Relaxed TIMATIC basiert jedoch auf Informationen von Grenzbehörden, sodass die Informationen nicht einfach aus den hinteren Enden der IATA bestehen. Darüber hinaus fragte OP nach dem Einsteigen in den Flug, für den TIMATIC der entscheidende Faktor ist.
@phoog "aber auf welcher Grundlage können Sie behaupten, es sei die Praxis an der Grenze?" Mein IATA-Ansprechpartner (der Sourcing Manager) hat mir sehr deutlich gesagt, dass es bei TIMATIC um De-facto- Vorschriften geht, wie sie an der Grenze durchgesetzt werden, über die sie von den zuständigen Grenzbehörden informiert werden.
@Coke Das habe ich immer angenommen ... aber das ist nicht ganz dasselbe wie die tatsächliche Praxis an der Grenze, daher meine Frage.
@Relaxed Der Unterschied ist? Ich würde einen Link posten, um im Chat fortzufahren, weiß aber nicht, wie das geht
@Cola Zum Beispiel falsch informierte Grenzschutzbeamte. Die tatsächliche Praxis an der Grenze ist das, was an der Grenze passiert, Informationen von den zuständigen Grenzbehörden sind die Rechtsauslegung von jemandem in einem Ministerium irgendwo. Auch Unterschiede zwischen den beiden sind keine Seltenheit.
@Cola, aber "tatsächliche Praxis an der Grenze" kann von Land zu Land unterschiedlich sein, oder? Der Link zum Fortsetzen des Chats wird irgendwann (wahrscheinlich sehr bald) erscheinen, nachdem Sie auf den Link „Kommentar hinzufügen“ geklickt haben.
@Relaxed Ich gebe zu, dass die Quellen in Ausnahmefällen falsch sein können (ich musste die Dänen auf dem Festland wegen falscher Informationen zu den Färöern in einer bestimmten Angelegenheit benachrichtigen, was korrigiert wurde, als ich die färöische Polizei bat, die IATA zu benachrichtigen). In TIMATIC ist jedoch für alle Schengen-Staaten einheitlich geschrieben, dass die Pässe von Inhabern einer Aufenthaltserlaubnis nur bei der Ankunft gültig sein müssen. Dies, kombiniert mit dem logischen Faktor, gibt mir keinen Grund, an der Richtigkeit zu zweifeln.

Per TIMATIC, der vom Check-in-Personal verwendeten Datenbank:

Reisepässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente, die Einwohnern Spaniens ausgestellt wurden, müssen bei der Ankunft gültig sein.

Sie benötigen also nur einen bei der Einreise gültigen Reisepass (und Aufenthaltstitel), da Sie einen Schengen-Aufenthaltstitel haben.

Für US-Bürger ohne Schengen-Aufenthaltsgenehmigung heißt es in TIMATIC stattdessen:

Reisepässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein

Das ist der Unterschied

Hallo. Danke. Sowohl der US-Pass als auch meine spanische NIE sind während meiner Reise (von Spanien nach Österreich und zurück) gültig, aber der Pass läuft 2 Monate nach meinem Reisedatum ab (nicht 3).
Gilt mein Reisepass in diesem Fall als „gültig“? Danke.
@Sonia Wenn da "gültig bei der Ankunft" steht, bedeutet das, dass kein Zeitraum darüber hinaus benötigt wird. Weil Sie einen Schengen-Aufenthaltstitel haben.