Ich bin mir nicht sicher, ob das schon gefragt wurde.
Ich recherchiere nach der Passgültigkeit für Schengen für Langzeitaufenthalter außerhalb der EU, kann aber keine Antwort finden.
Mein Reisepass läuft im Mai 2019 ab und ich bin derzeit außerhalb der EU im Urlaub und kehre im Januar 2019 nach Luxemburg zurück. Mir ist bekannt, dass der Reisepass mindestens 3 Monate ab dem Abreisedatum gültig sein sollte. Ich bin langfristig Aufenthaltsberechtigt und meine Aufenthaltserlaubnis ist noch mindestens 3 Jahre gültig.
Habe ich ein Problem bei der Einreise in den Schengen-Raum?
Vielen Dank für deine Hilfe.
Nein, die 3-Monats-Regelung gilt nur für Besucher des Schengen-Raums. Da Sie eine Aufenthaltserlaubnis haben, müssen Pass und Aufenthaltserlaubnis nur am Tag der Wiedereinreise in die EU gültig sein.
Diese Informationen werden auch allen Check-in-Mitarbeitern angezeigt. Speziell.
Reisepässe und andere zur Einreise akzeptierte Dokumente müssen noch mindestens 3 Monate über die geplante Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
- Pässe und andere für die Einreise akzeptierte Dokumente, die Einwohnern von Andorra, Monaco, San Marino, der Vatikanstadt (Heiliger Stuhl) und den Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellt wurden , müssen bei der Ankunft gültig sein .
Phoog
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Verrückter
Phoog
hmakholm hat Monica übrig gelassen
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