Ich bin Inhaber des Reisedokuments der UN-Konvention von 1951, ausgestellt von Malta – einem EU-Land. Ich reise seit vielen Jahren im Schengen-Raum. In einer Woche fahre ich für eine Woche nach Dänemark und im August auch für eine Woche nach Spanien, allerdings läuft mein Convention-Reisedokument Ende Oktober ab.
Ich habe online recherchiert und weiß, dass es als EU-Bürger in Ordnung ist, in ein anderes Schengen-Land zu reisen, solange der Reisepass noch bis zum letzten Tag gültig ist (es gilt keine 3/6-Monats-Regel). Allerdings weiß ich nicht, ob dies auch für ein von einem EU-Land ausgestelltes Konventionsreisedokument gilt.
Gibt es hier einen Experten, der mir eine definitive Antwort geben kann?
Die kurze Antwort ist, es scheint, dass Sie in Ordnung sein werden.
Es ist schwer, das Gegenteil zu beweisen, weil es nirgendwo Details über die Gültigkeit dieses Dokuments gibt.
Von der Suche auf den Websites der EU-Botschaften und EU-Rechtsdokumenten behaupten sie alle, das Dokument anzuerkennen , aber nur wenige geben an, welche Gültigkeit akzeptiert wird, falls Sie kein Visum benötigen. Dänemark zum Beispiel kümmert sich nur darum, dass Sie ein rechtmäßiger Einwohner von Malta sind, Italien betrachtet es als gleichwertig mit einem Reisepass.
23. Inhaber gültiger Reisedokumente, die gemäß dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ausgestellt wurden, sofern das Reisedokument von einem der EU-/Schengen-Staaten ausgestellt wurde
Inhaber gültiger Reisedokumente, die gemäß dem Übereinkommen vom 28. September 1954 über die Rechtsstellung der Staatenlosen ausgestellt wurden, können ohne Visum nach Dänemark einreisen, sofern das Reisedokument von einem der EU-/Schengen-Staaten ausgestellt wurde und der Inhaber eines ist ein rechtmäßiger Einwohner des EU-/Schengen-Staates, der das Reisedokument ausgestellt hat.
Belgien erwähnt, dass es nur gültig sein muss.
Allgemeine Bedingung: l'intéressé doit être enbesitz d'un document de voyage en cours de validité, délivré conformément aux règles [...], de la convention du 28 juillet 1951 relative au statut des réfugiés[...]. Les documents de voyage doivent contenir une autorisation de retour ayant une durée de validité suffisament longue.
Gemäß dem Übereinkommen von 1951 garantiert das Reisedokument Ihr Recht auf Rückkehr in das ausstellende Land, in diesem Fall Malta, für die gesamte Dauer der Gültigkeitsdauer.
Absatz 13
1. Jeder Vertragsstaat verpflichtet sich, dass der Inhaber eines von ihm gemäß Artikel 28 dieses Übereinkommens ausgestellten Reisedokuments während seiner Gültigkeitsdauer jederzeit wieder in sein Hoheitsgebiet eingelassen wird.
Kalkas
eu_traveller
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Michael Hamton
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