Ich bin US-Bürger mit doppelter italienischer Staatsbürgerschaft und reise über 6 Monate in Europa. Ich werde Italien als primären Aufenthaltsort einrichten, obwohl mein Mann (US-Bürger) keine italienische Staatsbürgerschaft hat. Wir wollen für 6 Monate bis zu einem Jahr quer durch Europa reisen. Meine Frage ist, was sind die Regeln für ihn? Braucht er ein Visum für einen längeren Aufenthalt oder kann er sich mir anschließen (ich habe einen EU-Pass), da wir verheiratet sind?
Der Grund für die Verzögerung bei der Beantwortung dieser Frage liegt darin, dass nicht bekannt war, ob das europäische Freizügigkeitsrecht gelten würde, weil ein Land die Familienangehörigen seiner eigenen Bürger restriktiver behandeln kann. Zu den Ländern, die dies tun, gehören das Vereinigte Königreich, die Niederlande und Deutschland.
Anscheinend unterscheidet Italien nicht zwischen den Nicht-EU-Familienangehörigen italienischer Staatsbürger und den Nicht-EU-Familienangehörigen nicht-italienischer EU-Bürger. Oder zumindest behandeln sie die Familienangehörigen italienischer Staatsbürger nicht restriktiver als die anderer EU-Bürger.
Die italienische Umsetzung der Freizügigkeitsrichtlinie wendet ihre Bestimmungen auf die Familienangehörigen italienischer Staatsbürger an, wenn ihre Bestimmungen weniger restriktiv sind als die ansonsten geltenden:
Kunst. 23.
Appplicabilita' ai soggetti non aventi la cittadinanza italiana che siano familiari di cittadini italiani
- Le disposizioni del presente decreto legislativo, se piu' favorevoli, si applyano ai familiari di cittadini italiani non aventi la cittadinanza italiana.
Übersetzung:
Artikel 23
Anwendbarkeit auf Personen ohne italienische Staatsbürgerschaft, die Familienangehörige italienischer Staatsbürger sind
- Die Bestimmungen des vorliegenden Gesetzesdekrets gelten, sofern günstiger, für die Familienangehörigen italienischer Staatsbürger, die keine italienische Staatsbürgerschaft besitzen.
Quelle: http://www.esteri.it/mae/normative/normativa_consolare/visti/d_lgs_30_2007.pdf
Siehe auch http://www.esteri.it/mae/en/ministero/servizi/sportello_info/domandefrequenti/sezione_visti_entrare_in_italia.html , das die folgende Frage und Antwort enthält:
Was benötige ich, um als Familienmitglied eines italienischen Staatsbürgers ein Visum zu beantragen?
Die Familienangehörigen von EU- und EWR-Bürgern können Visa gemäß dem italienischen Gesetzesdekret 30/2007, Art. 2.
Die erforderliche Dokumentation umfasst:
- Visumantrag (hier klicken)
- Ein aktuelles Foto
- Ein gültiges Reisedokument mit einem Ablaufdatum von mindestens 3 Monaten nach dem des beantragten Visums
- Eine Heiratsurkunde oder andere angemessene Dokumente, die die familiäre Beziehung belegen
- Bei Minderjährigen schriftliche Zustimmung zur Erteilung des Visums durch den anderen Elternteil
Weitere Informationen finden Sie in der Visa-Datenbank.
Dies impliziert eindeutig, dass Sie von den EU-Freizügigkeitsbestimmungen profitieren können.
Als US-Bürger benötigt Ihr Mann kein Visum, um nach Italien einzureisen, aber er benötigt eine Aufenthaltserlaubnis, um sich länger als 90 Tage in einem EU-Land aufzuhalten. Er sollte sie daher in Italien beantragen, wenn Sie länger als 90 Tage bleiben möchten. Wenn Sie jedoch durch Europa reisen, dürfen Sie sich nicht länger als 90 aufeinanderfolgende Tage in einem Land aufhalten, daher kann es in Ordnung sein, wenn er die Aufenthaltserlaubnis nicht beantragt. So wie es in Frankreich aufgebaut ist, macht es sicherlich keinen Sinn , sich für einen zu bewerben, wenn man nur 4 oder 6 Monate dort bleibt.
Wenn Sie sich entscheiden, die Formalitäten für einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten zu erledigen, können Sie sich auf die Informationen unter http://www.poliziadistato.it/articolo/10930-European_Union_citizens beziehen :
EU-Bürger, die länger als drei Monate in Italien bleiben möchten, müssen sich beim Anagrafe (Standesamt) der Wohngemeinde anmelden.
Folgende Unterlagen müssen Ihrer Bewerbung beiliegen:
a) bei unselbstständiger oder selbstständiger Erwerbstätigkeit: Nachweis Ihrer Tätigkeit;
b) bei Studium, Ausbildung oder Aufenthalt aus anderen Gründen als der Arbeit: Nachweis des Unterhalts, berechnet nach dem italienischen Mindestbetrag der jährlichen Sozialversicherung im Verhältnis zur Anzahl der unterhaltsberechtigten Familienmitglieder (eine Selbstauskunft wird akzeptiert); Nachweis einer Krankenversicherung zur Deckung der Gesundheitskosten; Nachweis Ihres Hochschulstudiums (nur bei Studium);
c) wenn Familienangehöriger eines EU-Bürgers, Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedsstaates ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht: Nachweis, dass Sie mit dem EU-Bürger eine familiäre Bindung haben oder ein unterhaltsberechtigter Angehöriger sind (Selbstauskunft wird akzeptiert).
Sie erhalten eine Quittung, die bescheinigt, dass Sie die Registrierung bei Anagrafe beantragt haben.
Familienangehörige ohne eigenständiges Aufenthaltsrecht müssen vorlegen:
- gültiger Reisepass oder ein anderes gleichwertiges Reisedokument mit einem Einreisevisum, falls erforderlich;
- Nachweis der Verwandtschaft mit dem EU-Bürger und ggf. Nachweis der Unterhaltspflicht des EU-Bürgers;
- Quittung, die bescheinigt, dass der EU-Bürger die Registrierung bei Anagrafe beantragt hat.
EU-Bürger, die vor dem 11. April 2007 eine Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, können sich beim Anagrafe anmelden, indem sie die vom Polizeipräsidium (Questura) oder der Post (Poste Italiane) ausgestellte Quittung und eine Selbstauskunft über die Anforderungen der neuen Gesetzgebung vorlegen.
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