Handgepäck - mehrere Fluggesellschaften: Welche Regeln gelten?

Ich fliege von Zürich über Frankfurt, Peking nach Auckland. Ich habe einen Flug mit Air China gebucht, aber der erste, von Zürich nach Frankfurt, wird von Lufthansa durchgeführt. Jeder zweite Flug wird von Air China durchgeführt.

Meine Frage ist: An welche Handgepäckbestimmungen muss ich mich halten? Die der Fluggesellschaft, mit der ich zuerst fliege, oder die, bei der ich die meisten Einschränkungen habe? Konkret sagt die Lufthansa-Vorschrift 8 kg Handgepäck, Air China sagt 5 kg.

Außerdem: Auf der Website von Air China wird kein zusätzlicher "persönlicher Gegenstand" erwähnt, den Sie bei den meisten anderen Fluggesellschaften als Handgepäck mitnehmen dürfen, z. B. eine Laptoptasche oder ähnliches. Bietet Air China nicht so etwas wie einen „persönlichen Gegenstand“ an?

Antworten (2)

Leider muss das Hand-/Handgepäck den restriktivsten Regeln aller Fluggesellschaften in der Reiseroute entsprechen. Dies unterscheidet sich von aufgegebenem Gepäck.

Die Gründe sind ganz praktisch (mir ist keine "Regel" bekannt):

  • Handgepäck wird beim Boarding durchgesetzt, unabhängig davon, woher Sie kommen oder wohin Sie gehen
  • Es kann physische Einschränkungen für diese bestimmte Fluggesellschaft geben, z. B. sind die Behälter von Air China etwas kleiner als die von Lufthansa

Air China hat seine Handgepäckrichtlinie auf seiner Website: Handgepäck

„Jeder Passagier der Economy Class kann bis zu 1 Handgepäckstück mitnehmen.“

Richtig, sie erwähnen einen „persönlichen Gegenstand“ nicht ausdrücklich, aber es gibt anekdotische Beweise, die darauf hindeuten, dass wirklich persönliche Gegenstände wie Handtaschen erlaubt sind. Beachten Sie, dass dies keine Garantie ist und das Gate-Personal die Regel jederzeit strikt durchsetzen kann, tut mir leid.

Handgepäck (Handgepäck) unterliegt den Regeln der jeweiligen Fluggesellschaft. Für aufgegebenes Gepäck gelten die Regeln des „bedeutendsten Beförderers“.

Sie müssen also die restriktivsten Regeln erfüllen.

Wo ist der Beweis dafür? Ich habe immer den ersten Flug auf den Hinflugbeschränkungen genutzt und hatte nie ein Problem.
@SheikPaul - Viele Fluggesellschaften sind nachlässig bei der Durchsetzung von Regeln, aber das bedeutet nicht, dass Sie nicht an ihre Regeln gebunden sind. Nur weil du nicht gestoppt wurdest, heißt das nicht, dass es dir gut ging. Und die Regel „bedeutendste Fluggesellschaft“ bedeutet NICHT die erste Fluggesellschaft, sondern die Fluggesellschaft, deren Strecke im Wesentlichen die wichtigste ist (d. h. international hat Vorrang vor Inlandsflügen, internationale Langstrecken haben Vorrang vor internationalen Kurzstrecken usw.).
Beachten Sie als kleinen Zusatz, dass die US-DOT-Vorschrift 399.87 die MSC-Regel der IATA ersetzt, wenn die Reiseroute in den USA beginnt oder endet; und meiner Erfahrung nach wenden die meisten Systeme einfach die großzügigste Zulage aller Sektoren auf die gesamte Reiseroute an, wenn die Reiseroute einen US-Punkt enthält.